"Das hätte gar nicht passieren müssen"
Eine Kündigung im Krankenstand hat kürzlich hohe Wellen geschlagen. Gewerbe-Spartenobmann Hermann Talowski warnt, dass die aktuelle Rechtslage vor allem Kleinbetriebe in arge Bedrängnis bringen kann – und schlägt eine Lösung vor.
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Für große Aufregung und mediales Echo hat kürzlich das Schicksal einer Frau gesorgt, der nach ihrer Krebsdiagnose noch im Krankenstand gekündigt wurde. „Das ist rechtlich zwar einwandfrei, aber moralisch höchst bedenklich“, äußert sich Hermann Talowski, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk, nun zu dem Fall.
„Mit einer Novellierung der derzeitigen gesetzlichen Regelungen hätte das aber gar nicht passieren müssen“, ist er überzeugt: Denn Arbeitgeber hätten keinerlei Interesse daran, zusätzlich zu den psychischen und physischen Belastungen, denen Betroffene ausgesetzt sind, auch noch existenzielle Schwierigkeiten zu verursachen. Allerdings – und das ist die Kehrseite der Medaille – können vor allem klein- und mittelständische Unternehmen in einer solchen Situation selbst in existenzielle Bedrängnis kommen, wenn ihre Mitarbeiter wegen schwerer Erkrankung lange Zeit ausfallen. „Lösungen für diese unbefriedigende Situation sind daher dringend gefordert“, mahnt er: „Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer sind mit dem Status Quo zufrieden.“
Laut aktueller Rechtslage muss im Krankenstand zunächst einmal das Unternehmen das Gehalt weiterbezahlen. Wer etwa zwölf Jahre in einem Betrieb beschäftigt ist und plötzlich krankheitsbedingt ausfällt, hat Anspruch auf acht Wochen volles Entgelt, das zur Gänze der Unternehmer bezahlt, und weitere vier Wochen halbes Gehalt – auch dieses wird vom Unternehmer übernommen. Erst hier springt die ÖGK mit der zweiten Hälfte des Gehalts ein. „Und was besonders schwer wiegt“, sagt Talowski, „mit Beginn des neuen Arbeitsjahres entsteht im Krankheitsfall ein neuer voller Anspruch auf Entgeltfortzahlung dem Arbeitgeber gegenüber – selbst dann, wenn das neue Arbeitsjahr während einer laufenden Arbeitsunfähigkeit beginnt. Dieser Stichtag muss wegfallen“, fordert er.
Wie man die Situation entschärfen könnte
Zudem schlägt der Spartenobmann vor, eine Liste von schweren Erkrankungen zu definieren, „bei denen die ÖGK ab dem ersten Tag die Gehaltsfortzahlung übernimmt und der Mitarbeiter Kündigungsschutz erhält. Das ist eine Frage des politischen Willens.“ Zur Finanzierung, schlägt Talowski vor, könne man die ÖGK-Beiträge heranziehen, die für das 13. und 14. Gehalt anfallen.
In einem ersten Schritt pocht der Interessenvertreter nun darauf, den existenzbedrohenden Stichtag abzuschaffen, an dem die Entgeltfortzahlung wieder von Neuem beginnt. Zudem möchte er zu einem Runden Tisch mit den Sozialpartnern, der Österreichischen Krebshilfe und anderen Organisationen einladen. „Unternehmer und Mitarbeiter sitzen im selben Boot. Wir brauchen eine Regelung, die finanzielle Härten entschärft. Denn eine Kündigung im Krankenstand aussprechen zu müssen, das wollen wir als Arbeitgeber nicht“, schließt Talowski.