Kleintransportgewerbe
Infos zum Berufszweig
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Beim Kleintransportgewerbe handelt es sich um ein Anmeldungsgewerbe (freies Gewerbe), bei dem es um die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs oder solchen Kraftfahrzeugen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte insgesamt 3.500 kg nicht übersteigt, geht.
Voraussetzungen für die Anmeldung des Kleintransportgewerbes
Informationen zur Anmeldung sowie zu rechtlichen Bestimmungen des Güterbeförderungsgesetzes
Neuerungen seit 21.05.2022 beim grenzüberschreitenden Kleintransport ab 2,5 t hzG
Merkblatt "Änderungen beim grenzüberschreitenden Kleintransportgewerbe"
Fahrtenbuch wird durch neues "Lenkprotokoll" abgelöst
Fragen und Antworten zum neuen Fahrtenbuch
Aufgrund einer Regelung im Kollektivvertrag gilt für Kleintransporteure das Muster "Lenkprotokoll mit Ausnahme nach § 5 Abs.3 LP-VO"
Umzugsfirmen: Checkliste für Kunden
Diese unverbindliche Checkliste versteht sich als Erstorientierung für Kunden und spiegelt daher nicht alle rechtlichen Eventualitäten oder praktischen Anforderungen wider.
KT-Gütesiegel
Das KT-Gütesiegel dient zur Hebung des Qualitätsstandards in der Branche und ermöglicht es Kunden (sowohl Konsumenten als auch Unternehmen) Wiener Klein-Transporteure (KT) zu finden, die sich an Qualitätsstandards halten, und dadurch als seriöse Wiener KT-Unternehmen zu erkennen sind.