Fragen und Antworten zum Lenkprotokoll - früher Fahrtenbuch
Informationen zu den Eckpunkten der Lenkprotokollpflicht
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Mit 1.1.2018 wurde das frühere – nicht mehr zeitgemäße bzw. veraltete – Fahrtenbuch zur Aufzeichnung der Lenkerarbeitszeiten (nicht zu verwechseln mit dem für steuerliche Zwecke geführten „Fahrtenbuch“) durch das neue „Lenkprotokoll“ ersetzt. Bis Ende 2018 gab es eine Übergangsregelung, wonach das bisherige allgemeine persönliche Fahrtenbuch noch bis 31.12.2018 weiterverwendet werden durfte. Seit 1.1.2019 darf daher nur noch das „Lenkprotokoll“ verwendet werden, die Übergangsfrist für das allgemeine persönliche Fahrtenbuch ist ausgelaufen. Ab 1.6.2022 gelten vor allem beim elektronischen LP weitere Verbesserungen.
Das Merkblatt informiert in zwei Teilen über die für die Wirtschaft wesentlichen Eckpunkte der Lenkprotokollpflicht. Im ersten Teil wird der Frage nachgegangen, wann überhaupt ein Lenkprotokoll (bisher Fahrtenbuch) geführt werden muss. Im zweiten Teil werden die wichtigsten Inhalte der Lenkprotokoll-Verordnung dargestellt. In drei Anhängen zum Merkblatt werden die zum Verständnis notwendigen Fahrzeugkategorien, aus denen sich die Abgrenzung der Kontrollgerätpflicht (Fahrtenschreiber bzw. Tachograf) von der Lenkprotokollpflicht ergibt, abgebildet.
» Fahrtenbuch NEU - Lenkprotokoll
- Allgemeine Information der Arbeitsinspektion zu Lenkerinnen und Lenkern
- Lenkprotokoll-Verordnung - LP-VO
- Lenkprotokoll-Muster der Arbeitsinspektion
Stand: 01.06.2022