Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Vorsteuerpauschale für Pferdeeinsteller
Vorsteuerpauschalierungsverordnung
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Um die Auswirkungen des durch das Inkrafttreten des 20% MwSt-Satzes für Pensionspferdehaltung in landwirtschaftliche Betrieben abzufedern, hat das BMF eine Vorsteuerpauschalierungsverordnung herausgegeben.
Rückwirkend ab 1.1.2014 wurde ein Vorsteuerpauschale iHv EUR 24 pro Pferd pro Monat und ein Vorsteuerabzug für unbewegliches Anlagevermögen, zB Gebäude- und unbewegliche Infrastrukturinvestitionen, eingeführt.
Die Verordnung ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2014
anzuwenden und kann sowohl von landwirtschaftlichen als auch gewerblichen
Betrieben in Anspruch genommen.
Stand: 09.02.2018