Beschäftigungsmöglichkeiten für Mitarbeiter aus dem Ausland
Die wichtigsten Fakten zu Drittstaaten- und Stammsaisoniers, Ganzjahresbeschäftigung sowie zur "Rot-Weiß-Rot-Karte"
Lesedauer: 1 Minute
Das Thema Arbeitskräftemangel ist so aktuell wie nie. In Tourismus und Freizeitwirtschaft werden – so wie in allen Branchen – händeringend Mitarbeiter gesucht. Einerseits waren aufgrund der Corona-Pandemie viele Mitarbeiter:innen in Kurzarbeit und sind nicht mehr in die Branche zurückgekommen, andererseits ist der Anteil der Teilzeitkräfte deutlich gestiegen. Zudem sind auch gestiegene Dienstleistungs- und Qualitätsanforderungen in der Branche der Grund, dass Betriebe mehr Mitarbeiter:innen benötigen. Deshalb gewinnt das Thema Ausländerbeschäftigung immer mehr an Bedeutung.
Möglichkeiten, Regeln und Verfahren
Der Videomitschnitt der Online-Veranstaltung gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die verschiedenen Beschäftigungsmöglichkeiten von ausländischen Arbeitskräften.
Inhalte und Themen:
- Beschäftigungsmöglichkeiten von Mitarbeitern außerhalb des EU-Raums
- Besonderheiten von Drittstaatensaisoniers
- Regelungen für Stammsaisoniers
- Ganzjahresbeschäftigung / Rot-Weiß-Rot-Karte
- Verfahren für die Rot-Weiß-Rot-Karte
- Möglichkeiten der Rot-Weiß-Rot-Karte
Webinar mit Mag. Martina Großinger, MA (WKÖ-Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft) und Mag. Natasha Ghulam, LL.M. (WKÖ – Abteilung für Sozial- und Gesundheitspolitik).
Webinar mit Mag. Martina Großinger, MA (WKÖ-Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft)
Praxisbeispiele zur Anrechnung der Punkte zur Rot-Weiß-Rot-Karte
In der Präsentation des Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft*) wird anhand von praktischen Beispielen die Anrechnung der Punkte zur Rot-Weiß-Rot-Karte erklärt. Die Novelle zur RWR-Karte, die mit 1.10.2022 in Kraft getreten ist, hat Erleichterungen bei der Anrechnung gebracht und ermöglicht eher den Erwerb einer Rot-Weiß-Rot-Karte für Bewerber.
Beispiele zur Anrechnung von Punkten zur Rot-Weiß-Rot-Karte*) Bereitgestell mit freundlicher Genehmigung des Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Stand März 2023