Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung an die Sozialversicherung

Überblick über die Systemumstellung ab 1.1.2019

Lesedauer: 1 Minute

Die Umstellung auf eine monatliche Meldung der Beitragsgrundlagen mit 1. Jänner 2019 bedeutet eine umfassende Systemumstellung sowohl für Dienstgeber als auch für die Sozialversicherungsträger.

In der Sonderausgabe des Dienstgeber-Magazins "DGservice" zur Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung finden sie einem Überblick über das neue Melde- und Abrechnungssystem (u.a. auch eine Übersicht über die Meldungsarten ab 2019, das neue Tarifsystem und weitere Detailinfos zur monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung). 

Stand: 29.08.2024