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Servicepoint Ausländerbeschäftigung

Expert:innen helfen Unternehmen bei rechtlichen Fragen und Verfahrensschritten zur Beschäftigung von ausländischen Fachkräften.

Lesedauer: 1 Minute

13.09.2024

Im Bereich Sozial- und Arbeitsrecht der Wirtschaftskammer Salzburg ist der Servicepoint Ausländerbeschäftigung angesiedelt. Hier erhalten Sie zentrale telefonische und persönliche Servicierung in allen Fragen der Ausländerbeschäftigung, insbesondere rund um die Verfahren zur Erlangung einer Rot-Weiß-Rot Karte.


Wie können wir Ihnen helfen?

Unser Serviceangebot beginnt bei der Eruierung des im konkreten Fall richtigen Beschäftigungstitels. Als Beispiel kann die Frage, ob konkret eine Entsendebestätigung oder eine Entsendebewilligung erforderlich ist, genannt werden. Auch ist die Frage, welche Unterart der Rot-Weiß-Rot-Card in Ihrem Fall zur Anwendung gelangt, von großer Relevanz. So hat es auf die erforderliche Mindestentlohnung eine Auswirkung, ob es sich um eine Fachkraft in einem Mangelberuf oder um eine sonstige Schlüsselkraft handelt.

Für Betriebe in der Hotellerie bzw. Gastronomie ist die Abgrenzung zwischen einer Kontingentbewilligung und einer Rot-Weiß-Rot-Card für StammmitarbeiterInnen von erheblicher Bedeutung.

Wir informieren Sie weiters über die wesentlichen Verfahrensschritte bei Erlangung der Bewilligung und geben praktische Tipps dazu. Dies reicht von der Frage, wo der Antrag einzubringen ist (fälschlicherweise wird oft angenommen, dies wäre das AMS) bis zur Auffindung des dafür richtigen Formulars. Ebenso besprechen wir mit Ihnen, welche ergänzenden Beilagen dem Antrag anzuhängen sind.

Das Verfahren zur Erlangung der Rot-Weiß-Rot Karte


Bei manchen Bewilligungsarten gibt es ein sogenanntes Ersatzkräfteverfahren, im Rahmen dessen das AMS prüft, ob die offen gemeldete Stelle nicht durch eine andere dem Arbeitsmarkt bereits zur Verfügung stehende Arbeitskraft besetzt werden kann. Wir informieren Sie darüber, was dabei aus Sicht des Arbeitgebers zu berücksichtigen ist.

Unser Servicepaket wird abgerundet durch Kontakt mit den zuständigen Behörden (Bezirksverwaltungsbehörde, AMS, etc.) um Sie zu unterstützen bzw. die Verfahrensdauer zu reduzieren.


Informationen zur Ausländerbeschäftigung vom AMS und dem Ministerium


Informationen zur Rot-Weiß-Rot-Karte