Antragsformulare Steuererklärungen liegen auf einem braunen Holzuntergrund während ein gläsernes Sparschwein mit Euro-Münzen und Euro-Scheinen darauf steht, daneben liegen weitere Eurogeldscheine und ein Taschenrechner sowie ein Bleistift
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Vereinfachte und digitale Gründung einer GmbH

auch weiterhin möglich

Lesedauer: 2 Minuten

07.09.2023

Schon seit 1.1.2018 besteht die Möglichkeit einer vereinfachten GmbH-Gründung unter Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel ohne Beiziehung eines Notars. Ursprünglich war dies nur bis 31.12.2020 möglich. Noch kurz vor Jahresende ist diese Befristung entfallen, sodass diese Gründungsart auch weiterhin möglich ist. Anfang 2019 wurde auch die Möglichkeit geschaffen, die GmbH im Wege einer Videokonferenz mit dem Notar zu gründen.

Voraussetzung für die vereinfachte Gründung (ohne Notar):

  • Ein-Personen-GmbH, deren einziger Gesellschafter eine natürliche Person ist (keine Gesellschaft)
  • diese Person ist gleichzeitig einziger Geschäftsführer
  • Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft muss einen bestimmten standardisierten Inhalt aufweisen
  • Gründer verfügt über eine elektronische Signatur (Bürgerkarte oder Handy-Signatur)
  • Kreditinstitut bietet die nachfolgend beschriebenen Leistungen an
  • Es handelt sich um die Neugründung einer GmbH: Darauf folgende Änderungen, Anmeldungen oder Anträge unterliegen den allgemeinen Formvorschriften.

Kreditinstitut

Es ist ein Kreditinstitut auszuwählen, das ein Service zur vereinfachten GmbH-Gründung anbietet. Dort ist ein neues Konto zu eröffnen. Auf dieses Konto sind die Stammeinlagen einzuzahlen. Dabei hat das Kreditinstitut die Identität des zukünftigen Gesellschafters und Geschäftsführers durch persönliche Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises festzustellen und zu überprüfen. Weiteres ist eine Musterzeichnung abzugeben. Dafür ist keine Beglaubigung durch einen Notar oder das Gericht erforderlich.

Die Ausweiskopie, Musterzeichnung und Bankbestätigung über die Einzahlung der Stammeinlage werden vom Kreditinstitut an das Firmenbuch elektronisch übermittelt.

 

Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft

Die Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft bedarf in diesem Fall keines Notariatsakts. Sie erfolgt unter Verwendung der elektronischen Signatur im Unternehmensserviceportal (www.usp.gv.at). Im USP wird ein Formular zur Verfügung gestellt, in dem die erforderlichen Daten eingegeben werden können. Diese Erklärung darf nur folgenden Inhalt enthalten: Stammkapital 35.000 Euro oder Gründungsprivilegierung, Stammeinlage, Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Bestellung des Geschäftsführers, gegebenenfalls Ersatz der Gründungskosten bis zum Höchstbetrag von 500 Euro, Verteilung des Bilanzgewinns. Weiters ist die internationale Bankkontonummer (IBAN) des beim Kreditinstitut neu eröffneten Kontos anzugeben.

 

Anmeldung der Gesellschaft zur Eintragung im Firmenbuch

Die Anmeldung bedarf nicht einer notariellen oder gerichtlichen Beglaubigung. Sie erfolgt über das Unternehmensserviceportal.

Für die Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch fallen Gerichtsgebühren an; diese entfallen, wenn das Neugründungsförderungsgesetz anwendbar ist. Für den Gebühreneinzug ist ein Konto anzugeben, das jedoch nicht jenes sein darf, auf das die Stammeinlage der GmbH eingezahlt wurde. Die Befreiung von den Gerichtsgebühren ist in der Anmeldung der Gesellschaft im USP anzuschließen, ansonsten kann diese binnen 14 Tagen nachgereicht werden.

 

Die digitale Gründung (mit dem Notar):

Ein Notariatsakt kann nun auch elektronisch unter Nutzung einer elektronischen Kommunikationsmöglichkeit, also per Videokonferenz, errichtet werden. Der Vorteil besteht darin, dass die Gesellschafter nicht (alle) persönlich anwesend sein müssen.

Der Notar hat bei einer nicht physisch anwesenden Partei durch Sicherungsmaßnahmen dafür zu sorgen, dass die Feststellung und Prüfung der Identität der Partei unter Verwendung eines elektronischen Verfahrens auf sichere und zweifelsfreie Weise erfolgen.

Bei der Aufnahme des Notariatsakts müssen alle Parteien ununterbrochen entweder physisch vor dem Notar anwesend oder mit dem Notar und den anderen Parteien unter Nutzung einer elektronischen Kommunikationsmöglichkeit durch eine optische und akustische Zweiweg-Verbindung in Echtzeit verbunden sein.

 

Weitergehende Informationen erhalten Sie unter www.wko.at insbesondere im Merkblatt: „Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) – vereinfachte Gründung“ und unter der Service-Hotline 0590909.