Vorhangschloss mit graviertem Paragraphen-Symbol auf Laptop-Tastatur
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Das Koppelungsverbot im Datenschutzrecht

Eine vertragliche Leistung darf nicht davon abhängig sein, dass der Kunde in eine Datenverwendung für andere Zwecke einwilligt.

Lesedauer: 1 Minute

Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist immer eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Kundendaten notwendig. Häufig wird diese Grundlage darin bestehen, dass die Daten für die Erfüllung eines Vertrages benötigt werden. Eine Bestellung im Webshop kann etwa nur dann bearbeitet werden, wenn Name und Adresse des Kunden gespeichert werden.

Oft besteht aber der Wunsch, die Daten der Kunden nicht nur zur Abwicklung des Vertrages, sondern darüber hinaus beispielsweise für Werbezwecke zu verwenden. Es wäre nun verlockend, die Zustimmung dafür untrennbar mit der Bestellung zu verknüpfen, etwa:

  • Ja, ich möchte die Ware XYZ zum Preis von AB kaufen und stimme zu, den wöchentlichen E-Mail-Newsletter des Unternehmens XY an folgende E-Mail-Adresse …… zugestellt zu erhalten und nehme zur Kenntnis, dass ich diese Einwilligung jederzeit, auch bei jedem Erhalt des Newsletters, widerrufen kann.

Das wäre aber nicht zulässig, denn die Einwilligung des Kunden ist hier nicht freiwillig!

Die Erfüllung des Vertrages ist in diesem Beispiel von der Einwilligung in den Empfang des Newsletters abhängig, obwohl diese Form der Datenverwendung für die Erfüllung des Vertrages nicht erforderlich ist. Das widerspricht dem sogenannten Koppelungsverbot.

So könnte eine korrekte Aufforderung zur Einwilligung aussehen:

  • Ja, ich möchte die Ware XYZ zum Preis von AB kaufen.

  • Ja, ich stimme dem Erhalt eines wöchentlichen E-Mail Newsletters des Unternehmens XY, gesendet an folgende E-Mail-Adresse ……. zu.

Ich kann diese Einwilligung jederzeit und auch bei jedem Erhalt des Newsletters, widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Zustimmung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. 

Mehr Information:

Datenverarbeitung im Webshop und auf der Website

EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Einwilligungserklärung

Stand: 29.07.2022

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