Sujet EU Panorama
© EU Representation WKÖ

WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 6/2022

Ausgabe 18. Februar 2022

Lesedauer: 13 Minuten

Aktualisiert am 22.09.2023

Inhaltsübersicht



Im Brennpunkt


Afrika ist Hotspot für heimische und europäische Unternehmen

Regierungschefs aus der EU und Afrika
© European Union

Diese Woche stand ganz im Zeichen der Beziehungen zwischen der EU und Afrika: Im Anschluss an das informelle Treffen der EU-Handelsminister in Marseille startete die 7. Auflage des EU-Africa Business Forums mit hochrangigen Paneldiskussionen und Workshops zu transkontinentalen Fragen. Den Höhepunkt markierte das Gipfeltreffen der Spitzen der EU und der Afrikanischen Union in Brüssel. „Viele afrikanische Länder sind für die heimische Exportwirtschaft wichtige Zukunfts- und Hoffnungsmärkte und damit unternehmerische Hotspots“, betonte Mariana Kühnel, stellvertretende Generalsekretärin der WKÖ.

Die Gastgeber des EU-Afrika-Gipfels verzichteten bewusst auf das klassische Plenum-Format: Sieben thematische Roundtables mit einschlägigen Fachexperten ermöglichten einen profunden Austausch. Zu den Kernthemen der gemeinsamen Gipfelerklärung zählen nachhaltiges Wachstum, Investitionen, Klimawandel, Sicherheit, Bildung, Gesundheit und Migration. Die Beziehungen zu Afrika sind einer der Schwerpunkte des französischen Ratsvorsitzes.

Aus Sicht der Wirtschaftskammer ist wichtig, die Handelsbeziehungen zu den afrikanischen Ländern auszubauen. So unterschiedlich Entwicklung, Kultur und Rahmenbedingungen auf dem afrikanischen Kontinent sind, so unterschiedlich läuft auch die regulatorische Zusammenarbeit. Mit Algerien, Ägypten, Marokko und Tunesien bestehen Europa-Mittelmeer-Abkommen, mit den restlichen Ländern Afrikas entwicklungsorientierte Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. Alle diese Abkommen entsprechen nicht dem umfangreichen EU-Standard für Handelsabkommen. Sie sollten daher modernisiert beziehungsweiße erweitert werden.

„Auch wenn Afrika für Österreichs und Europas Unternehmen großes Potenzial hat, muss der Schritt dorthin überlegt und gut vorbereitet sein. Wer dorthin geht, braucht Erfahrung und einen langen Atem. Hier bietet die Wirtschaftskammer den Betrieben mit den Stützpunkten der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vor Ort zielgerichtete Unterstützung und Beratung“, so die stellvertretende WKÖ-Generalsekretärin.

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik


Defense Package: Strategische Abhängigkeiten verringern, Innovationskraft steigern

Ein Kompass auf einer EU-Flagge
© European Union 2018, Lukasz Kobus
Die Kommission hat Initiativen für die Verteidigung und die Sicherheit in der Europäischen Union mit sehr starkem sicherheits- und verteidigungswirtschaftlichem Fokus vorgelegt. Die EU soll in einem wandelnden geopolitischen und technologischen Kontext rasch auf wechselnde und vielschichtige Bedrohungen reagieren können. Diese neuen Initiativen sind konkrete Schritte hin zu einem stärker integrierten und wettbewerbsfähigeren europäischen Verteidigungsmarkt. Die Kommission spricht sich insbesondere für verstärkte Investitionen der Mitgliedstaaten in Innovation aus. 


Mit ihrem Defence Package und dem Fahrplan für kritische Technologien will die EU-Kommission einen Beitrag zum Strategischen Kompass leisten. Ziel ist, die Widerstandsfähigkeit des europäischen Sicherheits- und Verteidigungssektors langfristig zu stärken. Die Mitgliedstaaten sollen künftig noch enger zusammenarbeiten. Die europäische Verteidigungspolitik soll alle aktuellen Herausforderungen abdecken. Dazu zählen auch Cyber-, Hybrid-, und Weltraumbedrohungen sowie die militärische Mobilität und die Bedeutung des Klimawandels. Bis Jahresende sollen insgesamt 1,9 Milliarden Euro aus dem Europäischen Verteidigungsfonds in Forschungsprojekte fließen.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Ausfuhrgenehmigungen für militärische Ausrüstung zu harmonisieren. Hinzu kommt eine verstärkte Forschungsförderung für Technologien mit doppeltem Verwendungszweck. In Zusammenarbeit mit der Europäischen Verteidigungsagentur soll ein europäisches Innovationsprogramm für den Verteidigungsbereich auf die Beine gestellt werden. Am Rande des informellen Gipfels der Staats- und Regierungschefs in Frankreich am 10. und 11. März werden die Vorschläge bei einem Sondertreffen der EU-Verteidigungsminister erstmals erörtert.

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Space Package: Weltraumgestützte Konnektivität als strategische Ressource nutzen

Das neue weltraumgestützte Kommunikationssystem der EU soll die neuesten Quantenkommunikationstechnologien für eine sichere Verschlüsselung umfassen. Es wird auf der Entwicklung innovativer und disruptiver Technologien und der Mobilisierung des New-Space-Ökosystems beruhen. Die weltraumgestützte Konnektivität unterstützt die Wirtschaft und die Digitalisierung, und damit Europas Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit.

Die Gesamtkosten des weltraumgestützten Kommunikationssystems werden auf 6 Milliarden Euro geschätzt. Als wichtiger Weltraumakteur stellt die EU mit ihrem Weltraumprogramm bereits wertvolle Daten und Dienste für eine breite Palette täglicher Anwendungen bereit, z.B. im Verkehrsbereich. Auch die Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger profitieren von den technologischen Vorteilen und der Zuverlässigkeit der Satellitenkommunikationsdienste. Bestes Beispiel sind Hochgeschwindigkeits-Internetverbindungen.

Angesichts eines exponentiellen Anstiegs der Zahl der Satelliten in der Umlaufbahn hat die EU-Kommission auch einen Ansatz der EU für das Weltraumverkehrsmanagement vorgelegt. Ziel ist es, die sichere und nachhaltige Nutzung des Weltraums zu fördern und zugleich die strategische Autonomie der EU und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Industrie zu wahren.

Ansprechpartner: Paul Ploberger


Konferenz zur Zukunft Europas: Jetzt mitbestimmen und eigene Ideen einbringen!

Arbeitsgruppe hinter einem Plakat zum Thema Zukunft
© European Union 2022, Anthony Dehez
Das dritte von vier Europäischen Bürgerforen mit je 200 zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern ist letztes Wochenende in Maastricht über die Bühne gegangen. Vor dem Hintergrund zunehmender geopolitischer Spannungen wurden Empfehlungen an die EU-Institutionen in den Bereichen Sicherheit, Verteidigung, Außen- und Handelspolitik, Erweiterung sowie Migration formuliert. Aus Sicht der Wirtschaft ist essentiell, durch weitere EU-Handelsabkommen mit wichtigen Handelspartnern einen besseren Marktzugang für Unternehmen, insbesondere KMU, zu schaffen. Im Hinblick auf die demographische Entwicklung muss sich die EU als attraktiver Zielort für internationale Talente positionieren und deren Zuwanderung unterstützen, vor allem in den Bereichen IT und Green Economy.

Wirtschaftsrelevant sind unter anderem folgende der insgesamt 40 Empfehlungen des EU-Bürgerforums 4 „Die EU in der Welt / Migration“

  1. Förderung und finanzielle Unterstützung für strategische Produkte (z.B. Halbleiter, digitale und Umwelttechnologien), die in der EU hergestellt werden;
  2. Verringerung der Abhängigkeit der EU von Öl- und Gasimporten durch Unterstützung von Energieeffizienz-Projekten, Ausbau erneuerbarer Energie;
  3. EU-Programm zur Förderung von kleinen, lokalen Produzenten in strategischen Sektoren;
  4. System für Arbeitsmigration basierend auf Anforderungen des EU-Arbeitsmarktes;
  5. Handelspartnerschaften mit Entwicklungsländern zur Unterstützung des Übergangs hin zu erneuerbaren Energiequellen. 

Als nächste Schritte diskutiert das Plenum am 11. und 12. März die Empfehlungen der EU-Bürgerforen 1 und 4. Die Beiträge der WKÖ für einen wettbewerbsfähigen und resilienten, nachhaltigen, digitalen und innovativen Wirtschaftsstandort Europa können Sie auf der digitalen Plattform unterstützen.

Ansprechpartnerin: Yasmin Soetopo


Binnenmarkt


Rechtsstaatlichkeit: Europäischer Gerichtshof weist Klage Polens und Ungarns ab

Statue der Justitia mit Waage und verbundenen Augen
© unsplash, Tingey Injury Law Firm
Mit dem neuen EU-Rechtsstaatlichkeitsmechanismus können Zahlungen aus dem EU-Haushalt zurückgehalten werden. Betroffen sind Länder, in denen Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit die Verwaltung der EU-Gelder gefährden. Ungarn und Polen hatten dagegen geklagt. Das Urteil macht den Weg frei für die Umsetzung der sogenannten Konditionalitätsregelung. Die WKÖ begrüßt den Mechanismus, da dadurch die Rechtssicherheit erhöht und die Einhaltung gemeinsamer EU-Prinzipien und -Werte gestärkt wird. Rechtsstaatlichkeit ist ein Grundprinzip wirtschaftlichen Handelns und wichtig als Standortfaktor für Investor:innen und Geschäftstreibende.

Laut Urteil ist der Konditionalitätsmechanismus mit allen geltenden Regeln vereinbar und daher rechtmäßig. Der Konditionalitätsmechanismus ist Teil des Rechtsstaatlichkeitsmechanismus. Die EU-Kommission könnte nun voranschreiten und EU-Mittel bei einzelnen Staaten zurückhalten. Allerdings dürfte das nicht so bald passieren, wie es sich einige EU-Länder und das Europaparlament wünschen. Aus der Kommission hieß es bereits, dass die Vorbereitung des ersten Einsatzes einige Wochen dauern dürfte – da heftiger Widerstand aus Ungarn und Polen zu erwarten ist, muss dieser rechtlich „wasserdicht“ sein.

Dazu kommt, dass beide Staaten mittlerweile die Rolle des EuGH als oberstes Gericht in Frage stellen. In Ungarn wird am 3. April gewählt. Victor Orban tritt zur Wiederwahl an. Brüssel wird den Vorwurf der politischen Einflussnahme unbedingt vermeiden wollen. Das macht konkrete Schritte vor diesem Datum unwahrscheinlich. Das EuGH-Urteil war also ein sehr wichtiger (und bereits erwarteter) Schritt - allerdings ist der Prozess damit noch lange nicht zu Ende.

Ansprechpartner: Paul Ploberger


Nachhaltigkeit


„Eurovignette“: EU-Parlament nimmt Reform der Straßenbenutzungsgebühren an

Autobahn Mautstelle
© pixabay, snow-dog
Die Abgeordneten haben grünes Licht für weiterreichende Vorschriften für Straßenbenutzungsgebühren (Eurovignetten-Richtlinie) gegeben. Sie sollen Anreize für umweltfreundlichere und effizientere Verkehrsdienste bringen. Das überarbeitete Gesetz umfasst ein neues System zur Verringerung der CO2-Emissionen. Ziel ist, den CO2-Fußabdruck des Verkehrs im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal und dem Pariser Klimaabkommen zu reduzieren.

Zu den Kernpunkten der Vorschriften zählen die Abschaffung zeitabhängiger Vignetten sowie ein kombiniertes Gebührensystem für schwere Nutzfahrzeuge. Insgesamt dauerten die Verhandlungen fast fünf Jahre. „Für die Verkehrswirtschaft ist dieser Kompromiss trotz langer Verhandlungen wenig zufriedenstellend“, erklärte Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr in der WKÖ. „Chancen auf eine stärkere Harmonisierung der Mautsysteme innerhalb der EU wurden nicht genützt.“

„Ein ganz zentrales Anliegen ist für uns jetzt, dass es weder in Österreich noch auf EU-Ebene zu Doppelbesteuerungen von CO2 kommt. Überschneidungen zwischen der Wegekosten-Richtlinie mit anderen Instrumenten zur Bepreisung von CO2-Emissionen sind unbedingt zu verhindern. Denn das würde Doppel- und Mehrfachbelastungen für die Unternehmen bedeuten“, so Klacska. Deshalb ist es nun auch besonders wichtig, dass die nationale Umsetzung in Österreich mit Augenmaß erfolgt. Bereits jetzt verzeichnet Österreich die höchsten Mautgebühren in der EU. Die Möglichkeiten der bisherigen Wegekosten-Richtlinie sind hierzulande voll ausgeschöpft worden.

Ansprechpartner: Paul Ploberger


Kurz & bündig


COVID-19 Global Action Plan: Pandemie nur weltweit in den Griff zu kriegen

Die EU und ihre globalen Partner starten einen globalen COVID-19-Aktionsplan. Ziel ist es, Maßnahmen zu koordinieren und Ressourcen in sechs prioritären Bereichen zu mobilisieren. Die Pandemie soll bis Ende 2022 unter Kontrolle sein. Im Zentrum der Initiativen stehen Impfungen, starke Versorgungsketten sowie die rasche Verfügbarkeit von Behandlungen und Tests. „Die künftige Corona-Politik muss sich nun daran orientieren, mit dem Virus im Alltag zu leben. Massive Eingriffe in die Freiheiten von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft müssen der Vergangenheit angehören. Es sind daher schon jetzt die Vorbereitungen für den kommenden Herbst und Winter zu treffen, um dem Virus einen Schritt voraus zu sein“, betonte die WKÖ-Spitze angesichts der für Österreich angekündigten Lockerungen diese Woche.


EU-Agenda: Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission

Voraussichtliche Themen der nächsten Kommissionssitzung am 23. Februar:

  • Datengesetz (inkl. Überprüfung der Datenbankrichtlinie) 
  • Paket für eine gerechte und nachhaltige Wirtschaft 
    • Kommunikation über menschenwürdige Arbeit weltweit 
    • Nachhaltige Unternehmensführung (Due Diligence für Lieferketten)

Ausgewählte Tagungen des Rates / Gipfel- und Ministertreffen

21. Februar

  • Rat Auswärtige Angelegenheiten” 
    • Europäische Sicherheitslage - militärische Präsenz Russlands an der Grenze zur Ukraine 
    • Politische Lage in Bosnien und Herzegowina 
    • Vorbereitung EU und Golf-Kooperationsrat 

21./22. Februar 

22. Februar

24. Februar 

  • Rat “Wettbewerbsfähigkeit”- Binnenmarkt und Industrie 
    • Legislative Beratungen: 
      • zur Änderung der Richtlinien 2013/34/EU, 2004/109/EG und 2006/43/EG sowie der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 in Bezug auf über die Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen durch Unternehmen 
      • Verordnung über ausländische Subventionen, die den Markt verzerren 
    • Die Zukunft des industriellen Ökosystems im Bereich Mobilität im Kontext des grünen Übergangs 
    • Zu prüfende Gesetzgebungsvorschläge: 
      • Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2014/53/EU über die Bereitstellung von Geräten auf dem Markt Funkfrequenzen (Universalladegerät) 
      • Verordnung über Mikrochips 
      • Richtlinie über nachhaltige Unternehmensführung und Sorgfaltspflicht 
    • EU Normungsstrategie

25. Februar 

 25./26. Februar 


Plenum des EWSA

23. Februar

  • Die sozialen Herausforderungen der Ökologisierung der See- und Binnenschifffahrt 
  • Neues europäisches Bauhaus 
  • Energiepreise 
  • Pakt für Innovation und Forschung in Europa 
  • Europäische Missionen 
  • Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert 
  • Minimierung des Risikos der Entwaldung und Waldschädigung im Zusammenhang mit Produkten, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden 
  • Abfallverbringung - Überarbeitung der EU-Vorschriften 
  • Europäische Behörde für die Bereitschaft und Reaktion auf gesundheitliche Notfälle (HERA) 
  • Paket zur Stärkung der Demokratie und der Integrität der Wahlen 
  • Die Auswirkungen von COVID-19 auf die Grundrechte und die Rechtsstaatlichkeit in der EU und die Zukunft der Demokratie 
  • Jährlicher Bericht über nachhaltiges Wachstum 2022 
  • Wie können wir einen widerstandsfähigeren, innovativeren und nachhaltigeren Tourismus schaffen? 
  • Tourismus und Verkehr / Follow-up 
  • Solvabilität II - Überprüfung

24. Februar 

  • Fit for 55: Erreichung des EU-Klimaziels für 2030 auf dem Weg zur Klimaneutralität

» Link zu den Meeting Dokumenten 


Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes

Donnerstag, 24. Februar 2022 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑451/20 Airhelp (Verspäteter Alternativflug) 

Flugverbindung zwischen Drittstaaten mit Zwischenlandung in der EU – Verspätete Ankunft am Endziel

Ein Fluggast wollte mit Austrian Airlines von der Republik Moldau über Wien nach Bangkok fliegen. Da der Flug nach Wien annulliert wurde, buchte Austrian den Fluggast auf einen Alternativflug von Istanbul nach Bangkok um. Dieser Alternativflug hätte 40 Minuten später als der ursprünglich gebuchte Flug in Bangkok ankommen sollen, tatsächlich kam er aber erst 2 Stunden und 27 Minuten später an. 

Der Fluggast verlangt nun eine Ausgleichszahlung in 300 Euro, weil keine anderweitige Beförderung angeboten worden sei, die es ermöglicht habe, Bangkok innerhalb von höchstens zwei Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunft zu erreichen.

Der Generalanwalt hat in seinen Schlussanträgen die Ansicht vertreten, dass die Verordnung auf diesen Fall anwendbar sei. Das Luftfahrtunternehmen, das den Beförderungsvertrag mit dem Fluggast geschlossen habe, könne sich nur dann von seiner Ausgleichspflicht befreien, wenn es dem Fluggast eine anderweitige Beförderung angeboten habe, die es diesem ermögliche, sein Endziel tatsächlich innerhalb von zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit des annullierten Fluges zu erreichen. 

Weitere Informationen 


Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑389/20 TGSS

Ausschluss von Hausangestellten von der spanischen Arbeitslosenversicherung 

In Spanien sind Hausangestellte kraft Gesetzes von der öffentlichen Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen. Sie können keine Beiträge einzahlen und erhalten dementsprechend im Fall der Arbeitslosigkeit auch keine Leistungen. 

Eine Betroffene macht geltend, dass der Ausschluss eine unionsrechtlich verbotene Diskriminierung von Frauen darstelle, da die Hausangestellten in Spanien fast ausschließlich Frauen seien. 

Das spanische Gericht hat den Gerichtshof vor diesem Hintergrund um Klärung ersucht, ob die Richtlinie 79/7 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit dem streitigen Ausschluss entgegensteht.

Weitere Informationen 


Urteil des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C‑143/20 und C‑213/20

Informationspflichten bei fondsgebundenen Gruppenlebensversicherungsverträgen 

Verschiedene polnische Verbraucher, die fondsgebundenen Gruppenlebensversicherungsverträgen beigetreten waren, machen vor Gericht geltend, dass ihnen die Merkmale und Risiken dieser Versicherungsprodukte nicht detailliert genug mitgeteilt worden seien. Deshalb verlangen sie die Rückerstattung aller in diese Verträge investierten Mittel. 

Vor diesem Hintergrund wird der Gerichtshof um Klarstellungen zum Umfang der Informationspflicht nach der Lebensversicherungsrichtlinie 2002/83 und zu den Wirkungen eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Offenlegung. Es möchte wissen, wer verpflichtet ist, Verbraucher über die Merkmale und Risiken fondsgebundener Gruppenlebensversicherungsprodukte zu informieren, welche Informationen offengelegt werden müssen, wann sie offengelegt werden und welche Folgen ein Verstoß gegen diese Verpflichtung hat. 

Weitere Informationen C-143/20 

Weitere Informationen C-213/20 


Ausgewählte laufende Konsultationen

Allgemeine und berufliche Bildung 

Bank- und Finanzdienstleistungen

Beschäftigung und Soziales 

Verbraucherschutz 

Binnenmarkt 

Justiz und Grundrechte 

Klimaschutz/Energie/Umwelt 

Lebensmittelsicherheit

Verkehr

Wettbewerb 



REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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