WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 6/2022
Ausgabe 18. Februar 2022
Lesedauer: 13 Minuten
Inhaltsübersicht
Im Brennpunkt
Afrika ist Hotspot für heimische und europäische Unternehmen
Diese Woche stand ganz im Zeichen der Beziehungen zwischen der EU und Afrika: Im Anschluss an das informelle Treffen der EU-Handelsminister in Marseille startete die 7. Auflage des EU-Africa Business Forums mit hochrangigen Paneldiskussionen und Workshops zu transkontinentalen Fragen. Den Höhepunkt markierte das Gipfeltreffen der Spitzen der EU und der Afrikanischen Union in Brüssel. „Viele afrikanische Länder sind für die heimische Exportwirtschaft wichtige Zukunfts- und Hoffnungsmärkte und damit unternehmerische Hotspots“, betonte Mariana Kühnel, stellvertretende Generalsekretärin der WKÖ.
Die Gastgeber des EU-Afrika-Gipfels verzichteten bewusst auf das klassische Plenum-Format: Sieben thematische Roundtables mit einschlägigen Fachexperten ermöglichten einen profunden Austausch. Zu den Kernthemen der gemeinsamen Gipfelerklärung zählen nachhaltiges Wachstum, Investitionen, Klimawandel, Sicherheit, Bildung, Gesundheit und Migration. Die Beziehungen zu Afrika sind einer der Schwerpunkte des französischen Ratsvorsitzes.
Aus Sicht der Wirtschaftskammer ist wichtig, die Handelsbeziehungen zu den afrikanischen Ländern auszubauen. So unterschiedlich Entwicklung, Kultur und Rahmenbedingungen auf dem afrikanischen Kontinent sind, so unterschiedlich läuft auch die regulatorische Zusammenarbeit. Mit Algerien, Ägypten, Marokko und Tunesien bestehen Europa-Mittelmeer-Abkommen, mit den restlichen Ländern Afrikas entwicklungsorientierte Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. Alle diese Abkommen entsprechen nicht dem umfangreichen EU-Standard für Handelsabkommen. Sie sollten daher modernisiert beziehungsweiße erweitert werden.
„Auch wenn Afrika für Österreichs und Europas Unternehmen großes Potenzial hat, muss der Schritt dorthin überlegt und gut vorbereitet sein. Wer dorthin geht, braucht Erfahrung und einen langen Atem. Hier bietet die Wirtschaftskammer den Betrieben mit den Stützpunkten der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA vor Ort zielgerichtete Unterstützung und Beratung“, so die stellvertretende WKÖ-Generalsekretärin.
Ansprechpartnerin: Franziska Annerl
Unternehmertum & Industriepolitik
Defense Package: Strategische Abhängigkeiten verringern, Innovationskraft steigern
Mit ihrem Defence Package und dem Fahrplan für kritische Technologien will die EU-Kommission einen Beitrag zum Strategischen Kompass leisten. Ziel ist, die Widerstandsfähigkeit des europäischen Sicherheits- und Verteidigungssektors langfristig zu stärken. Die Mitgliedstaaten sollen künftig noch enger zusammenarbeiten. Die europäische Verteidigungspolitik soll alle aktuellen Herausforderungen abdecken. Dazu zählen auch Cyber-, Hybrid-, und Weltraumbedrohungen sowie die militärische Mobilität und die Bedeutung des Klimawandels. Bis Jahresende sollen insgesamt 1,9 Milliarden Euro aus dem Europäischen Verteidigungsfonds in Forschungsprojekte fließen.
Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Ausfuhrgenehmigungen für militärische Ausrüstung zu harmonisieren. Hinzu kommt eine verstärkte Forschungsförderung für Technologien mit doppeltem Verwendungszweck. In Zusammenarbeit mit der Europäischen Verteidigungsagentur soll ein europäisches Innovationsprogramm für den Verteidigungsbereich auf die Beine gestellt werden. Am Rande des informellen Gipfels der Staats- und Regierungschefs in Frankreich am 10. und 11. März werden die Vorschläge bei einem Sondertreffen der EU-Verteidigungsminister erstmals erörtert.
Ansprechpartner: Sebastian Köberl
Space Package: Weltraumgestützte Konnektivität als strategische Ressource nutzen
Die Gesamtkosten des weltraumgestützten Kommunikationssystems werden auf 6 Milliarden Euro geschätzt. Als wichtiger Weltraumakteur stellt die EU mit ihrem Weltraumprogramm bereits wertvolle Daten und Dienste für eine breite Palette täglicher Anwendungen bereit, z.B. im Verkehrsbereich. Auch die Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger profitieren von den technologischen Vorteilen und der Zuverlässigkeit der Satellitenkommunikationsdienste. Bestes Beispiel sind Hochgeschwindigkeits-Internetverbindungen.
Angesichts eines exponentiellen Anstiegs der Zahl der Satelliten in der Umlaufbahn hat die EU-Kommission auch einen Ansatz der EU für das Weltraumverkehrsmanagement vorgelegt. Ziel ist es, die sichere und nachhaltige Nutzung des Weltraums zu fördern und zugleich die strategische Autonomie der EU und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Industrie zu wahren.
Ansprechpartner: Paul Ploberger
Konferenz zur Zukunft Europas: Jetzt mitbestimmen und eigene Ideen einbringen!
Das dritte von vier Europäischen Bürgerforen mit je 200 zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern ist letztes Wochenende in Maastricht über die Bühne gegangen. Vor dem Hintergrund zunehmender geopolitischer Spannungen wurden Empfehlungen an die EU-Institutionen in den Bereichen Sicherheit, Verteidigung, Außen- und Handelspolitik, Erweiterung sowie Migration formuliert. Aus Sicht der Wirtschaft ist essentiell, durch weitere EU-Handelsabkommen mit wichtigen Handelspartnern einen besseren Marktzugang für Unternehmen, insbesondere KMU, zu schaffen. Im Hinblick auf die demographische Entwicklung muss sich die EU als attraktiver Zielort für internationale Talente positionieren und deren Zuwanderung unterstützen, vor allem in den Bereichen IT und Green Economy.Wirtschaftsrelevant sind unter anderem folgende der insgesamt 40 Empfehlungen des EU-Bürgerforums 4 „Die EU in der Welt / Migration“
- Förderung und finanzielle Unterstützung für strategische Produkte (z.B. Halbleiter, digitale und Umwelttechnologien), die in der EU hergestellt werden;
- Verringerung der Abhängigkeit der EU von Öl- und Gasimporten durch Unterstützung von Energieeffizienz-Projekten, Ausbau erneuerbarer Energie;
- EU-Programm zur Förderung von kleinen, lokalen Produzenten in strategischen Sektoren;
- System für Arbeitsmigration basierend auf Anforderungen des EU-Arbeitsmarktes;
- Handelspartnerschaften mit Entwicklungsländern zur Unterstützung des Übergangs hin zu erneuerbaren Energiequellen.
Als nächste Schritte diskutiert das Plenum am 11. und 12. März die Empfehlungen der EU-Bürgerforen 1 und 4. Die Beiträge der WKÖ für einen wettbewerbsfähigen und resilienten, nachhaltigen, digitalen und innovativen Wirtschaftsstandort Europa können Sie auf der digitalen Plattform unterstützen.
Ansprechpartnerin: Yasmin Soetopo
Binnenmarkt
Rechtsstaatlichkeit: Europäischer Gerichtshof weist Klage Polens und Ungarns ab
Mit dem neuen EU-Rechtsstaatlichkeitsmechanismus können Zahlungen aus dem EU-Haushalt zurückgehalten werden. Betroffen sind Länder, in denen Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit die Verwaltung der EU-Gelder gefährden. Ungarn und Polen hatten dagegen geklagt. Das Urteil macht den Weg frei für die Umsetzung der sogenannten Konditionalitätsregelung. Die WKÖ begrüßt den Mechanismus, da dadurch die Rechtssicherheit erhöht und die Einhaltung gemeinsamer EU-Prinzipien und -Werte gestärkt wird. Rechtsstaatlichkeit ist ein Grundprinzip wirtschaftlichen Handelns und wichtig als Standortfaktor für Investor:innen und Geschäftstreibende.Laut Urteil ist der Konditionalitätsmechanismus mit allen geltenden Regeln vereinbar und daher rechtmäßig. Der Konditionalitätsmechanismus ist Teil des Rechtsstaatlichkeitsmechanismus. Die EU-Kommission könnte nun voranschreiten und EU-Mittel bei einzelnen Staaten zurückhalten. Allerdings dürfte das nicht so bald passieren, wie es sich einige EU-Länder und das Europaparlament wünschen. Aus der Kommission hieß es bereits, dass die Vorbereitung des ersten Einsatzes einige Wochen dauern dürfte – da heftiger Widerstand aus Ungarn und Polen zu erwarten ist, muss dieser rechtlich „wasserdicht“ sein.
Dazu kommt, dass beide Staaten mittlerweile die Rolle des EuGH als oberstes Gericht in Frage stellen. In Ungarn wird am 3. April gewählt. Victor Orban tritt zur Wiederwahl an. Brüssel wird den Vorwurf der politischen Einflussnahme unbedingt vermeiden wollen. Das macht konkrete Schritte vor diesem Datum unwahrscheinlich. Das EuGH-Urteil war also ein sehr wichtiger (und bereits erwarteter) Schritt - allerdings ist der Prozess damit noch lange nicht zu Ende.
Ansprechpartner: Paul Ploberger
Nachhaltigkeit
„Eurovignette“: EU-Parlament nimmt Reform der Straßenbenutzungsgebühren an
Die Abgeordneten haben grünes Licht für weiterreichende Vorschriften für Straßenbenutzungsgebühren (Eurovignetten-Richtlinie) gegeben. Sie sollen Anreize für umweltfreundlichere und effizientere Verkehrsdienste bringen. Das überarbeitete Gesetz umfasst ein neues System zur Verringerung der CO2-Emissionen. Ziel ist, den CO2-Fußabdruck des Verkehrs im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal und dem Pariser Klimaabkommen zu reduzieren.Zu den Kernpunkten der Vorschriften zählen die Abschaffung zeitabhängiger Vignetten sowie ein kombiniertes Gebührensystem für schwere Nutzfahrzeuge. Insgesamt dauerten die Verhandlungen fast fünf Jahre. „Für die Verkehrswirtschaft ist dieser Kompromiss trotz langer Verhandlungen wenig zufriedenstellend“, erklärte Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr in der WKÖ. „Chancen auf eine stärkere Harmonisierung der Mautsysteme innerhalb der EU wurden nicht genützt.“
„Ein ganz zentrales Anliegen ist für uns jetzt, dass es weder in Österreich noch auf EU-Ebene zu Doppelbesteuerungen von CO2 kommt. Überschneidungen zwischen der Wegekosten-Richtlinie mit anderen Instrumenten zur Bepreisung von CO2-Emissionen sind unbedingt zu verhindern. Denn das würde Doppel- und Mehrfachbelastungen für die Unternehmen bedeuten“, so Klacska. Deshalb ist es nun auch besonders wichtig, dass die nationale Umsetzung in Österreich mit Augenmaß erfolgt. Bereits jetzt verzeichnet Österreich die höchsten Mautgebühren in der EU. Die Möglichkeiten der bisherigen Wegekosten-Richtlinie sind hierzulande voll ausgeschöpft worden.
Ansprechpartner: Paul Ploberger
Kurz & bündig
COVID-19 Global Action Plan: Pandemie nur weltweit in den Griff zu kriegen
Die EU und ihre globalen Partner starten einen globalen COVID-19-Aktionsplan. Ziel ist es, Maßnahmen zu koordinieren und Ressourcen in sechs prioritären Bereichen zu mobilisieren. Die Pandemie soll bis Ende 2022 unter Kontrolle sein. Im Zentrum der Initiativen stehen Impfungen, starke Versorgungsketten sowie die rasche Verfügbarkeit von Behandlungen und Tests. „Die künftige Corona-Politik muss sich nun daran orientieren, mit dem Virus im Alltag zu leben. Massive Eingriffe in die Freiheiten von Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft müssen der Vergangenheit angehören. Es sind daher schon jetzt die Vorbereitungen für den kommenden Herbst und Winter zu treffen, um dem Virus einen Schritt voraus zu sein“, betonte die WKÖ-Spitze angesichts der für Österreich angekündigten Lockerungen diese Woche.
EU-Agenda: Terminübersicht
Sitzung der Europäischen Kommission
Voraussichtliche Themen der nächsten Kommissionssitzung am 23. Februar:
- Datengesetz (inkl. Überprüfung der Datenbankrichtlinie)
- Paket für eine gerechte und nachhaltige Wirtschaft
- Kommunikation über menschenwürdige Arbeit weltweit
- Nachhaltige Unternehmensführung (Due Diligence für Lieferketten)
Ausgewählte Tagungen des Rates / Gipfel- und Ministertreffen
21. Februar
- Rat „Auswärtige Angelegenheiten”
- Europäische Sicherheitslage - militärische Präsenz Russlands an der Grenze zur Ukraine
- Politische Lage in Bosnien und Herzegowina
- Vorbereitung EU und Golf-Kooperationsrat
21./22. Februar
22. Februar
- Rat “Allgemeine Angelegenheiten”
- Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rats
- Reaktionsfähigkeit und Resilienz
- Rechtsstaatlichkeit
- Konferenz zur Zukunft Europas
24. Februar
- Rat “Wettbewerbsfähigkeit”- Binnenmarkt und Industrie
- Legislative Beratungen:
- zur Änderung der Richtlinien 2013/34/EU, 2004/109/EG und 2006/43/EG sowie der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 in Bezug auf über die Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsinformationen durch Unternehmen
- Verordnung über ausländische Subventionen, die den Markt verzerren
- Die Zukunft des industriellen Ökosystems im Bereich Mobilität im Kontext des grünen Übergangs
- Zu prüfende Gesetzgebungsvorschläge:
- Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2014/53/EU über die Bereitstellung von Geräten auf dem Markt Funkfrequenzen (Universalladegerät)
- Verordnung über Mikrochips
- Richtlinie über nachhaltige Unternehmensführung und Sorgfaltspflicht
- EU Normungsstrategie
- Legislative Beratungen:
25. Februar
25./26. Februar
Plenum des EWSA
23. Februar
- Die sozialen Herausforderungen der Ökologisierung der See- und Binnenschifffahrt
- Neues europäisches Bauhaus
- Energiepreise
- Pakt für Innovation und Forschung in Europa
- Europäische Missionen
- Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert
- Minimierung des Risikos der Entwaldung und Waldschädigung im Zusammenhang mit Produkten, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden
- Abfallverbringung - Überarbeitung der EU-Vorschriften
- Europäische Behörde für die Bereitschaft und Reaktion auf gesundheitliche Notfälle (HERA)
- Paket zur Stärkung der Demokratie und der Integrität der Wahlen
- Die Auswirkungen von COVID-19 auf die Grundrechte und die Rechtsstaatlichkeit in der EU und die Zukunft der Demokratie
- Jährlicher Bericht über nachhaltiges Wachstum 2022
- Wie können wir einen widerstandsfähigeren, innovativeren und nachhaltigeren Tourismus schaffen?
- Tourismus und Verkehr / Follow-up
- Solvabilität II - Überprüfung
24. Februar
- Fit for 55: Erreichung des EU-Klimaziels für 2030 auf dem Weg zur Klimaneutralität
» Link zu den Meeting Dokumenten
Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes
Donnerstag, 24. Februar 2022
Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑451/20 Airhelp (Verspäteter Alternativflug)
Flugverbindung zwischen Drittstaaten mit Zwischenlandung in der EU – Verspätete Ankunft am Endziel
Ein Fluggast wollte mit Austrian Airlines von der Republik Moldau über Wien nach Bangkok fliegen. Da der Flug nach Wien annulliert wurde, buchte Austrian den Fluggast auf einen Alternativflug von Istanbul nach Bangkok um. Dieser Alternativflug hätte 40 Minuten später als der ursprünglich gebuchte Flug in Bangkok ankommen sollen, tatsächlich kam er aber erst 2 Stunden und 27 Minuten später an.
Der Fluggast verlangt nun eine Ausgleichszahlung in 300 Euro, weil keine anderweitige Beförderung angeboten worden sei, die es ermöglicht habe, Bangkok innerhalb von höchstens zwei Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunft zu erreichen.
Der Generalanwalt hat in seinen Schlussanträgen die Ansicht vertreten, dass die Verordnung auf diesen Fall anwendbar sei. Das Luftfahrtunternehmen, das den Beförderungsvertrag mit dem Fluggast geschlossen habe, könne sich nur dann von seiner Ausgleichspflicht befreien, wenn es dem Fluggast eine anderweitige Beförderung angeboten habe, die es diesem ermögliche, sein Endziel tatsächlich innerhalb von zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit des annullierten Fluges zu erreichen.
Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑389/20 TGSS
Ausschluss von Hausangestellten von der spanischen Arbeitslosenversicherung
In Spanien sind Hausangestellte kraft Gesetzes von der öffentlichen Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen. Sie können keine Beiträge einzahlen und erhalten dementsprechend im Fall der Arbeitslosigkeit auch keine Leistungen.
Eine Betroffene macht geltend, dass der Ausschluss eine unionsrechtlich verbotene Diskriminierung von Frauen darstelle, da die Hausangestellten in Spanien fast ausschließlich Frauen seien.
Das spanische Gericht hat den Gerichtshof vor diesem Hintergrund um Klärung ersucht, ob die Richtlinie 79/7 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit dem streitigen Ausschluss entgegensteht.
Urteil des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C‑143/20 und C‑213/20
Informationspflichten bei fondsgebundenen Gruppenlebensversicherungsverträgen
Verschiedene polnische Verbraucher, die fondsgebundenen Gruppenlebensversicherungsverträgen beigetreten waren, machen vor Gericht geltend, dass ihnen die Merkmale und Risiken dieser Versicherungsprodukte nicht detailliert genug mitgeteilt worden seien. Deshalb verlangen sie die Rückerstattung aller in diese Verträge investierten Mittel.
Vor diesem Hintergrund wird der Gerichtshof um Klarstellungen zum Umfang der Informationspflicht nach der Lebensversicherungsrichtlinie 2002/83 und zu den Wirkungen eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Offenlegung. Es möchte wissen, wer verpflichtet ist, Verbraucher über die Merkmale und Risiken fondsgebundener Gruppenlebensversicherungsprodukte zu informieren, welche Informationen offengelegt werden müssen, wann sie offengelegt werden und welche Folgen ein Verstoß gegen diese Verpflichtung hat.
Weitere Informationen C-143/20
Weitere Informationen C-213/20
Ausgewählte laufende Konsultationen
Allgemeine und berufliche Bildung
- Verbesserung der Grundkompetenzen Erwachsener („Empfehlung für Weiterbildungspfade“) – Evaluierung
22.11.2021 - 28.02.2022
Bank- und Finanzdienstleistungen
- Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter
21.01.2022 - 15.04.2022 - Hypothekarkredite – Überprüfung der EU-Vorschriften
22.11.2021 - 28.02.2022
Beschäftigung und Soziales
- Europäische unternehmensbezogene Arbeitsmarktstatistiken (LMB)
09.02.2022 - 04.05.2022 - Gleichstellungsstellen – verbindliche Standards
10.12.2021 - 08.03.2022
Verbraucherschutz
- Pauschalreisen – Überprüfung der EU-Vorschriften
15.02.2022 - 10.05.2022
Binnenmarkt
- Geistiges Eigentum – neuer Rahmen für standardessenzielle Patente (SEP)
14.02.2022 - 09.05.2022 - Industrieprodukte – Evaluierung des neuen Rechtsrahmens
13.12.2021 - 07.03.2022
Justiz und Grundrechte
- Schließung möglicher Lücken in der Antirassismusrichtlinie
17.01.2022 - 11.04.2022 - Schutz der Medienfreiheit in der EU: neue Regeln
10.01.2022 - 21.03.2022 - Modernisierung des digitalen Gesellschaftsrechts
21.12.2021 - 08.04.2022 - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – EU-weiter Schutz für unterstützungsbedürftige Erwachsene
21.12.2021 - 29.03.2022 - Leistungsfähige Justiz – gemeinsame Bedingungen für die Übertragung von Strafverfahren zwischen EU-Ländern
07.12.2021 - 04.03.2022
Klimaschutz/Energie/Umwelt
- Quecksilber – Überarbeitung der EU Rechtsvorschriften
08.02.2022 - 08.05.2022 - Zertifizierung von Maßnahmen zur Entfernung von CO2 – EU Vorschriften
07.02.2022 - 02.05.2022 - Chemikalienrecht - Überarbeitung der REACH-Verordnung als Beitrag zur Schaffung einer schadstofffreien Umwelt
20.01.2022 - 15.04.2022 - Projekte im Bereich erneuerbare Energien – Genehmigungsverfahren und Strombezugsverträge
18.01.2022 - 12.04.2022 - EU Strategie für Solarenergie
18.01.2022 - 12.04.2022 - Nachhaltiger Konsum von Gütern - Förderung von Reparatur und Wiederverwendung
11.01.2022 - 05.04.2022 - Verringerung von CO2-Emissionen – Überprüfung der Emissionsnormen für schwere Nutzfahrzeuge
20.12.2021 - 14.03.2022
Lebensmittelsicherheit
- Lebensmittelkennzeichnung – Überarbeitung der Vorschriften über die Verbraucherinformation
13.12.2021 - 07.03.2022 - Leichtere Auswahl gesünderer Lebensmittel – Festlegung von Nährwertprofilen
13.12.2021 - 07.03.2022 - Lebensmittelkennzeichnung – Überarbeitung der Vorschriften für die Information der Verbraucher über alkoholische Getränke
13.12.2021 - 07.03.2022
Verkehr
- Multimodale digitale Mobilitätsdienste
01.12.2021 - 23.02.2022
Wettbewerb
- Eisenbahnverkehr – Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen
22.12.2021 - 16.03.2022
REDAKTION:
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ
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