Sujet EU Panorama
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EU-Wirtschaftspanorama 26/2024

Ausgabe 28. Juni 2024

Lesedauer: 13 Minuten

28.06.2024

Im Brennpunkt


Europäischer Rat stellt die Weichen für die kommenden Jahre

Frontalaufnahme vieler nebeneinander stehender Personen in Anzügen in mehreren aufsteigenden Reihen. Hinter ihnen sind Flaggen. Darüber steht EU Wirtschaftspanorama. Im Brenn punkt europäischer Rat. Die Weichen für die kommenden Jahre werden gestellt
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Diese Woche treten Europas Staats- und Regierungschefs vor Bildung des neuen Europäischen Parlaments und der neuen Kommission noch einmal zusammen. Im Rahmen des zweitätigen Treffens soll eine Einigung zur Besetzung der Spitzenposten in Kommission und Europäischem Rat erzielt werden. In der Nacht auf Freitag hat eine Mehrheit der Staats- und Regierungschefs Ursula von der Leyen erneut als Kommissionspräsidentin vorgeschlagen. Ratspräsident soll der ehemalige portugiesische Premier António Costa werden, die Estin Kaja Kallas wird als neue Außenbeauftragte nominiert. Die Wahl von der Leyens und Kallas muss noch vom EU-Parlament bestätigt werden.

Thema sind auch die Fortschritte bei der EU-Erweiterung. Diese Woche wurden die Beitrittsgespräche mit der Ukraine und der Republik Moldau offiziell gestartet. In einem ersten Schritt wird die EU-Kommission ein Screening der insgesamt 35 Verhandlungskapitel für beide Anwärterstaaten durchführen. Fortschritte hat auch Montenegro gemacht, welches sich seit 2012 im Beitrittsprozess befindet. Zwei wichtige Verhandlungskapitel im Bereich Rechtsstaatlichkeit wurden abgeschlossen und Montenegro ausreichende Übereinstimmung mit EU-Recht attestiert. Damit sind insgesamt 5 der 35 Verhandlungskapitel für den Westbalkanstaat abgearbeitet.

Im Mittelpunkt des Gipfels steht jedoch die Einigung der Staats- und Regierungschefs auf die „Strategische Agenda“ für die Jahre 2024 bis 2029. Der Entwurf dieses Kompasses für die EU-Prioritäten ist bereits an die Öffentlichkeit gelangt. Unter dem gemeinsamen Ziel einer „starken, erfolgreichen und demokratischen Union“ werden drei Schwerpunktkomplexe vorgeschlagen:

Ein freies und demokratisches Europa

Die erste Säule der strategischen Agenda baut einerseits auf die stärkere Durchsetzung und Sicherung von Rechtsstaatlichkeit. Andererseits werden – ähnlich wie in Säule zwei – mehr Einsatz für die Verteidigung der Werte der EU und Engagement in Friedensprozessen erwartet.

Ein starkes und sicheres Europa

Ein Ausbau der europäischen Verteidigungsindustrie sowie der verstärkte Kampf gegen Cyberangriffe und ausländischen Einfluss sollen Europas Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit steigern. Die Erweiterungsprozesse sollen, unter Einhaltung aller Regeln, vorangetrieben werden.

Ein erfolgreiches und wettbewerbsfähiges Europa

Die Komplettierung des Binnenmarktes und Investments in die Energieunabhängigkeit sowie den digitalen und grünen Wandel sind weiterhin Schwerpunkte der EU-Politik. Geplant sind unter anderem eine ehrgeizige und offene Handelspolitik, die Diversifizierung der Lieferketten, die Vollendung der Kapitalunion, Ausbau der Kreislaufwirtschaft und öffentlichen Infrastruktur sowie Investitionen in KI. Der Innovationsstandort Europa soll unter anderem durch Bürokratieabbau und die Beseitigung von Wettbewerbsungleichheit gestärkt werden. Ebenso wird eine Ausbildungs- und Skillsoffensive empfohlen.

Passend zum stärkeren Fokus auf Europas Wettbewerbsfähigkeit haben die Staats- und Regierungschefs bereits im April zu einem „neuen europäischen Deal für Wettbewerbsfähigkeit“ aufgerufen. Daran schließt die mit 1. Juli 2024 beginnende ungarische Ratspräsidentschaft in ihren Prioritäten an.

„Auf dem Papier finden sich zentrale Empfehlungen der heimischen Wirtschaft wieder: Die konsequente Arbeit an der Vertiefung des EU-Binnenmarkts, der Abbau der bürokratischen Belastungen für Unternehmen - besonders KMU -, leistbare und sichere Energieversorgung, eine aktive EU-Handelspolitik mit gut gemachten Handelsabkommen sowie die Stärkung des Forschungs- und Innovationsstandorts sind entscheidende Puzzlesteine zur Stärkung der europäischen Wirtschaft“, analysiert Mariana Kühnel, stellvertretende Generalssekretärin der WKÖ, in einer Aussendung.

Sie betont, dass der Schwung der neuen EU-Legislaturperiode und der Wechsel der Ratspräsidentschaft „als Trampolin für die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit“ genutzt werden müssen. „Es gibt mehr als genug Pläne, um Europas Spitzenposition am Parkett der Weltwirtschaft zurückzugewinnen. Auch der für Juli erwartete Bericht von Mario Draghi zur Wettbewerbsfähigkeit wird vielfältige Impulse liefern. Aus Plänen müssen endlich praxistaugliche Lösungen und konkrete Maßnahmen für die Unternehmen in der EU entwickelt werden. Denn sie bilden das Rückgrat unseres Wohlstands. Bloße Papiertiger haben nicht den nötigen Biss, den Europas Wettbewerbsfähigkeit jetzt braucht!“

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Binnenmarkt


Eurobarometer: Mehrheit der Europäer:innen unterstützt internationalen Handel

Im Vordergrund ist die Flagge der Europäischen Union, wie ein Vorhand zur Seite geschoben. Dahinter sind gestapelte Container, um Waren zu transportieren
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Laut der jüngsten Eurobarometer-Umfrage sind 6 von 10 Europäer:innen der Ansicht, dass sie von internationalem Handel profitieren, etwa durch eine breitere Auswahl oder geringere Preise. Dieses Ergebnis stellt einen Anstieg im Vergleich zur letzten Erhebung, die 2019 durchgeführt wurde, dar. Zudem sind rund drei Viertel der Befragten davon überzeugt, dass die EU unsere Handelsinteressen besser vertreten kann als die Mitgliedstaaten für sich allein. Diese Überzeugung ist auch in Österreich weiterhin stark verbreitet, 71 Prozent der Befragten sind davon überzeugt.

Über 80 Prozent der Befragten sprechen sich außerdem für internationale Handelsregeln zum Erhalt eines Level Playing Fields aus. Darüber hinaus erwarten die EU-Bürger:innen von der EU-Handelspolitik den Schutz von Gesundheit (35 Prozent), nationaler Sicherheit (27 Prozent) und sensiblen Technologien (18 Prozent). Für die befragten Österreicher:innen hat internationaler Handel vor allem die Aufgabe, Konsument:innen, Unternehmen und Landwirt:innen vor unfairen Handelspraktiken zu schützen sowie Sicherheit und Frieden zu gewährleisten. Allgemein ist das Vertrauen in die EU bezogen auf eine offene und transparente Handelspolitik gestiegen und auch in Österreich mit einer Zustimmungsrate von beinahe zwei Drittel weiterhin hoch.

Bezogen auf die Prioritäten neuer Handelsabkommen haben die Österreicher:innen deutlich stärker ausgeprägte Standpunkte als der EU-Durchschnitt. 56 Prozent sind der Meinung, Handelsabkommen müssen rechtliche Rahmenbedingungen gegen den Import von Produkten schaffen, welche etwa unter Kinder- oder Zwangsarbeit hergestellt wurden. EU-weit stimmen dem nur 41 Prozent der Befragten zu. Die österreichischen Befragten erwarten ebenso, dass Handelsabkommen globale Fragen, darunter einheitliche Produktstandards, lösen und den Import kritischer Rohstoffe vereinfachen sollen. 60 Prozent der Österreicher:innen sind der Ansicht, dass die EU über verpflichtende Klimaschutzstandards in Handelsabkommen die weltweite Nachhaltigkeit steigern kann. Im Gegensatz dazu teilen nur 42 Prozent der EU-Bürger:innen diese Ansicht.

Die Österreicher:innen sind einer Erhöhung der EU-Importzölle als Antwort auf protektionistische Importzölle von Handelspartner:innen gegenüber skeptischer eingestellt als der EU-Durchschnitt. 43 Prozent lehnen Zollerhöhungen ab, da dies zu weiteren Gegenzöllen bzw. höheren Kosten für Unternehmen und Konsument:innen führen könnte (EU-weit beträgt die Ablehnung 37 Prozent). Außerdem sehen die Österreicher:innen die EU stärker in der Verantwortung, für Diversifizierung von Rohstofflieferant:innen und für den Stopp unfairer Handelspraktiken zu sorgen, als der EU-Durchschnitt.

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Konvergenzbericht beleuchtet Fortschritte von sechs EU-Mitgliedstaaten am Weg zur Einführung des Euros

Verschiedene Euromünzen liegen gestapelt. aneinandergereiht auf mehreren Euroscheinmünzen, im Hintergrund zeigt sich eine blaue Flagge der europäischen Union mit einem Ausschnitt von gelben Sternen
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Der von der Europäischen Kommission veröffentlichte Konvergenzbericht 2024 dokumentiert die Fortschritte von Bulgarien, Tschechien, Ungarn, Polen, Rumänien und Schweden zur Einführung des Euros als gemeinsame Währung. Die Bewertung zeigt, dass derzeit keines der Länder alle notwendigen Kriterien für den Beitritt zur Eurozone erfüllt.

Seit der letzten Evaluierung im Jahr 2022 hat Bulgarien die meisten Verbesserungen auf dem Weg zur gemeinsamen Währung erzielt und weist mittlerweile drei der vier erforderlichen Eigenschaften auf. Während die öffentlichen Finanzen, die langfristigen Zinssätze und die Wechselkursstabilität für Bulgarien kein Hindernis mehr darstellen, mangelt es dem Land am Schwarzen Meer noch an der Preisstabilität. Dies ist der hohen Inflation des vergangenen Jahres geschuldet, die mehr als 1,5 Prozent über den Inflationsraten der drei am besten abschneidenden Staaten in der Eurozone lag.

Bulgarien wartet aber auch mit einer adäquaten Gesetzgebung im Finanzbereich auf, wohingegen die anderen fünf Staaten hier noch nachbessern müssen. Am meisten Nachholbedarf haben Polen, Rumänien und Ungarn, die derzeit kein einziges Kriterium erfüllen. Alle im Bericht bewerteten Staaten haben sich im Zuge ihres EU-Beitritts dazu verpflichtet, den Euro als einheitliche Währung einzuführen.

Sobald ein EU-Staat alle Voraussetzungen für den Beitritt zum Euro-Währungsgebiet erfüllt, unterbreitet die Europäische Kommission dem Rat für Wirtschaft und Finanzen einen Vorschlag zur Einführung des Euros in diesem Mitgliedstaat. Der endgültige Beschluss erfolgt durch die Wirtschafts- und Finanzminister:innen der EU-Mitgliedstaaten, nach Aussprache der Staats- und Regierungschefs und nach Konsultation des Europäischen Parlaments.

Ansprechpartnerin: Astrid Satovich 


Nachhaltigkeit


Europäischer Rechnungshof sieht Lecks in der EU-Gasversorgung

Rohre verlaufen quer über einem Boden
© Europäische Union

In seinem diese Woche veröffentlichten Bericht warnt der Europäische Rechnungshof, dass die EU nicht umfassend auf eine neuerliche Gaskrise vorbereitet sei. Grundsätzlich wird der Rahmen, den die EU als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine geschaffen hat, als Hilfe für die Mitgliedstaaten bewertet. Der Rechnungshof kann in seinem Bericht für einige der getroffenen Maßnahmen jedoch keine Auswirkungen nachweisen.

Die Gasversorgungssicherheit in der EU ist eine gemeinsame Aufgabe von Gasunternehmen, den Mitgliedstaaten und der Kommission. Für Wohlstand und Wirtschaft ist das von essenzieller Bedeutung, da Europa 80 Prozent seines Bedarfs an Erdgas importiert. Im Jahr 2021 kamen noch 45 Prozent dieser Importe aus Russland. Dementsprechend haben die rasche Einstellung der Gasimporte aus Russland ab Februar 2022 zu einer Versorgungskrise und steigenden Energiepreisen geführt. Die Großhandelspreise für Gas erreichten im August 2022 den Höchststand.

Seitens der EU-Mitgliedstaaten wurde mit umfassender Subventionierung der Gas- und Strompreise begonnen, um die Auswirkungen auf Unternehmen und Haushalte abzufedern. Außerdem ist es der EU bis Ende 2023 gelungen, ihre Abhängigkeit von russischem Gas durch Diversifizierungsmaßnahmen abzubauen. Die Gasnachfrage der EU wurde um 15 Prozent gesenkt. Anfang 2024 haben die Gaspreise wieder das Vorkrisenniveau erreicht.

Der Europäische Rechnungshof kann die erfolgreiche Senkung der Gasnachfrage allerdings nicht eindeutig auf die Maßnahmen der EU zurückführen. Genauso gut können externe Faktoren, darunter die hohen Gaspreise und ein milder Winter, zu einem Nachfragerückgang geführt haben. Auch die direkte Wirksamkeit weiterer Maßnahmen wie den nationalen Gaspreisbremsen oder der gemeinsamen Einkaufsplattform „AggregateEU“ konnte der Rechnungshof nicht nachweisen. Zum Startzeitpunkt der Plattform hatten sich nationale Preisunterschiede wieder weitgehend ausgeglichen.

Der Rechnungshof empfiehlt der Kommission unter anderem, bessere Rahmenbedingungen für die Bezahlbarkeit von Gas zu schaffen und die Struktur der regionalen Zusammenarbeit zu überarbeiten. Außerdem stelle die neu gewachsene Abhängigkeit von LNG-Flüssiggas eine neue Herausforderung dar. Auch kritisiert er, dass viele EU-Länder immer noch zögern, bilaterale Solidaritätsabkommen für Gasversorgung zu schließen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass für die Erreichung der Klimaziele insgesamt die Technik zur Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 (CCS, CCU) sehr wichtig ist, zu der momentan noch zu wenige Fortschritte erzielt werden.

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann 


Kurz & Bündig


Konsultation zu Digital-Europe-Programm gestartet

Stakeholder haben bis inklusive 20. September 2024 die Möglichkeit, ihre Erfahrungen bei der digitalen Transformation und dem Programm Digital Europe einzubringen. Die EU-Kommission möchte verschiedenste Perspektiven von KMUs, Sozialpartnern, öffentlichen Stellen und Bürger:innen sammeln. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen zur Verbesserung von Digital Europe und als Richtschnur für kommende Initiativen dienen. Das 7,9 Milliarden Euro schwere Programm Digital Europe zielt primär darauf ab, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Bürger:innen im Digitalisierungsprozess zu unterstützen.


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ESMA sucht Supervision Officer

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) mit Sitz in Paris (Frankreich) sucht:

  • Supervision Officer
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: ESMA/2024/VAC03/AD5, Deadline for applications: 28/06/2024, 23:59 (Paris local time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (LISA) mit Sitz in Tallinn (Estonia) sucht:

  • Legal Officer
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Deadline for applications: 05/07/2024, 11:59 (CET­)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUAA sucht Head of European Affairs Sector

Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:

  • Head of European Affairs Sector
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: EUAA/2024/TA/009, Deadline for applications: 05/07/2024, 12:00 (Malta time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EuroHPC JU sucht Financial Officer

Das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen (EuroHPC JU) mit Sitz in Luxemburg sucht:

  • Financial Officer
    Contract Agent, Function Group: IV, Reference: EuroHPC/2024/04, Deadline for applications: 08/07/2024, 23:45 (CEST)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUAA sucht Budget Officer

Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:

  • Budget Officer
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: EUAA/2024/TA/010, Deadline for applications: 12/07/2024, 12:00 (Malta time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUAA sucht Research Assistant – Data Analysis – Profile A

Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:

  • Research Assistant – Data Analysis – Profile A 
    Temporary Agent, Grade: AST 3, Reference: EUAA/2024/TA/011A, Deadline for applications: 12/07/2024, 12:00 (Malta time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUAA sucht Research Assistant – Strategic Analysis – Profile B

Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:

  • Research Assistant – Data Analysis – Profile A 
    Temporary Agent, Grade: AST 3, Reference: EUAA/2024/TA/011B, Deadline for applications: 12/07/2024, 12:00 (Malta time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


ERA sucht Project Officers

Die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) mit Sitz in Valenciennes (Frankreich) sucht:

  • Project Officers in the Corporate Assurance and Performance Unit 
    Contract Agent 3(a), Function Group: IV, Reference: ERA/CA/2024/001-OPE, Deadline for applications: 13/07/2024, 23:59 (Valenciennes time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUAA sucht Documents Management Officer

Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:

  • Documents Management Officer 
    Contract Agent, Function Group: IV, Reference: EUAA/2024/CA/005, Deadline for applications: 16/07/2024, 12:00 (Malta time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


ECHA sucht Head of European Affairs Sector

Die ECHA (Europäische Chemikalienagentur) mit Sitz in Helsinki (Finland) sucht:

  • Scientific Officer – Epidemiology
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: ECHA/TA/2024/005, Deadline for applications: 16/08/2024, 12:00 (Helsinki time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EU-Agenda


Sitzungen der Europäischen Kommission 

3. Juli

  • Präsentation der EFA-Bewertung des finanzpolitischen Kurses für die Eurozone im Jahr 2025 - mit Prof. N. Thygesen 

Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes

Donnerstag, 4. Juli 2024

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-450/22 Caixabank u. a. (Transparenzkontrolle bei Verbandsklagen)

Verbandsklage gegen Mindestzinssatzklausel in Hypothekendarlehensverträgen

In Spanien enthielten Hypothekendarlehensverträge mit variablem Zinssatz häufig eine sog. Mindestzinssatzklausel. Damit wurde ein Mindestsatz festgelegt, unter den der variable Zinssatz nicht absinken konnte, selbst wenn der Referenzsatz (in der Regel der Euribor) ihn unterschritt. Der Spanische Verband der Nutzer von Banken, Sparkassen und Versicherungen (ADICAE) hat eine Verbandsklage gegen 101 in Spanien tätige Finanzinstitute erhoben. Diesen soll die Verwendung von Mindestzinssatzklauseln untersagt werden und aufgegeben werden, die gemäß diesen Klauseln gezahlten Beträge zurückzuzahlen. Nach Aufrufen in den nationalen Medien haben sich 820 Verbraucher der Verbandsklage angeschlossen.

Der Obersten Gerichtshof hegt insbesondere in Anbetracht der großen Zahl beteiligter Verbraucher und Finanzinstitute Zweifel, dass sich eine Verbandsklage dafür eignet, die Mindestzinssatzklauseln auf ihre Transparenz hin zu überprüfen, um festzustellen, ob sie missbräuchlich sind.

Generalanwältin Medina hat sich in ihren Schlussanträgen dafür ausgesprochen, dass die Transparenz von Mindestzinssatzklauseln in Hypothekendarlehensverträgen im Rahmen einer Verbandsklage überprüft werden könne.

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Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-425/22 MOL

LKW-Kartell: Schadensersatzklage am Sitz der Muttergesellschaft der Käufer?

Die in Ungarn ansässige MOL hat in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten Tochtergesellschaften. Diese kauften von der deutschen Mercedes-Benz Group AG Lastkraftwagen zu Preisen, die kartellbedingt überhöht gewesen sein sollen. Die Europäische Kommission hatte 2016 festgestellt, dass verschiedene Unternehmen, darunter die Mercedes-Benz, die Höhe der Bruttolistenpreise für mittelschwere und schwere Lastkraftwagen miteinander abgestimmt und dadurch gegen das Kartellverbot verstoßen hätten. Mol hat Mercedes Benz vor den ungarischen Gerichten auf Schadensersatz verklagt. Sie macht geltend, dass der Schaden letztlich am Ort ihres Sitzes eingetreten sei, da sie und die betroffenen Tochtergesellschaften zu derselben wirtschaftlichen Einheit gehörten. Das ungarische Oberste Gericht möchte wissen, ob die Zuständigkeit der ungarischen Gerichte dadurch begründet werden kann, dass sich der Sitz von Mol in Ungarn befindet. Dazu hat es den Gerichtshof ersucht, die sog. Brüssel Ia‑Verordnung (Nr. 1215/2012) über die gerichtliche Zuständigkeit auszulegen.

Generalanwalt Emiliou hat in seinen Schlussanträgen die Ansicht vertreten, dass die Wendung „Ort, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist“, nicht den Sitz der Muttergesellschaft umfasst, wenn sie eine Klage auf Ersatz von Schäden erhebt, die ausschließlich ihren Tochtergesellschaften durch das wettbewerbswidrige Verhalten eines Dritten entstanden sind, wobei geltend gemacht wird, dass die Muttergesellschaft und ihre Tochtergesellschaften Teil derselben wirtschaftlichen Einheit seien.

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REDAKTION: 
Alexander Maurer, EU Representation der WKÖ

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