Sujet EU Panorama
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EU-Wirtschaftspanorama 24/2024

Ausgabe 14. Juni 2024

Lesedauer: 18 Minuten

14.09.2024


Highlight


LOOKAUT: EU-Wahl: Folgen für Europas Wirtschafts



Im Brennpunkt


EU-Wahlanalyse: Wie sich die Kräfte in der Europäischen Union verschoben haben

Nahaufnahme der Hände einer Person mit Ringen und rotem Nagellack. Auf dem Bild steht EU Wirtschaftspanorama Im Brennpunkt EU-Wahlanalyse Wie sich die Kräfte in der Europäischen Union verschoben haben
© EU Representation / European Union

Die EU-Wahl ist geschlagen und damit haben die politischen Weichenstellungen für die kommenden fünf Jahre begonnen. Vorab: Die europäische Wahlbeteiligung blieb mit rund 51 Prozent im Vergleich zur letzten Wahl so gut wie konstant. Österreich liegt mit einer Wahlbeteiligung von 56,3 Prozent etwas über dem EU-Durchschnitt, jedoch klar unter den Beteiligungen an nationalen Wahlen. In sieben Mitgliedstaaten lag die Wahlbeteiligung sogar lediglich bei 36 Prozent oder sogar darunter. Das zeigt deutlich, dass Europa mehr Anstrengungen unternehmen muss, um das Vertrauen seiner Bürger:innen und Unternehmer:innen in die EU zu stärken. Die endgültigen Ergebnisse stehen zwar noch nicht fest, da in einigen EU-Staaten die Stimmauszählungen noch nicht komplett abgeschlossen sind. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass es zu Änderungen der aktuell prognostizierten Sitzverteilung im EU-Parlament kommen wird.

Weiterhin stärkste Kraft im Europaparlament ist die Europäische Volkspartei (EVP). Sie hat sich von 176 auf 189 Sitze vergrößert. Damit liegt sie deutlich vor der zweitgrößten Fraktion, den Sozialisten und Demokraten (S&D), die von 139 Sitzen leicht auf 135 Sitze geschrumpft sind. Starke Verluste haben die liberale Renew-Fraktion (von 102 auf 79 Sitze) sowie die Europäischen Grünen (von 71 auf 53 Sitze) erlitten. Die Linke-Fraktion, weiterhin die kleinste Gruppe im Europaparlament, ist mit 39 statt 37 Sitzen leicht angewachsen. Zugewinne konnten die Europäischen Konservativen und Reformer (EKR) mit einem Anstieg von 69 auf 76 Sitze verzeichnen. Auch die rechtspopulistische Fraktion Identität und Demokratie (ID) hat sich von 49 auf 58 Sitze verbessert und besonders in bestimmten Mitgliedsstaaten starke Zugewinne verzeichnet. Kurz vor der Wahl waren jedoch neun Abgeordnete der deutschen AfD aus der Fraktion ausgeschlossen worden.

Insgesamt sind knapp 100 der 720 Abgeordneten des EU-Parlaments keiner Fraktion zugeordnet. Diese Gruppe stellt eine große Unbekannte dar. Ob es zu Neubildungen oder Zusammenschlüssen mit bestehenden Fraktionen kommt, wird sich noch zeigen. Ungeachtet dessen hätte eine Fortsetzung des bisherigen Bündnisses aus EVP, S&D und Renew weiterhin die Mehrheit im Europaparlament.

Vor dem Hintergrund dieser geänderten Konstellationen nimmt das Feilschen um die Top-Jobs – von der Kommissions-, Rats-, und Parlamentsspitze abwärts – gerade volle Fahrt auf. Aus Sicht der heimischen Wirtschaft ist es wichtig, dass diese Personalentscheidungen zwar wohlüberlegt, aber rasch getroffen werden. Ziel muss das Finden gemeinsamer Lösungen für die globalen Herausforderungen unserer Zeit sein. Dazu gehören Maßnahmen zum Ausbau einer stabilen und leistbaren Energieversorgung, die Bekämpfung des akuten Fachkräftemangels, die Sicherung kritischer und strategischer Rohstoffe sowie der dringend notwendige Abbau bürokratischer Hürden sowie ein reibungsloser Binnenmarkt.

Rund die Hälfte der EU-Abgeordneten wird übrigens zum ersten Mal auf EU-Ebene vor diesen Herausforderungen stehen. Damit findet ein „Generationenwechsel“ im EU-Parlament statt. Die WKÖ wird die Entwicklungen in Brüssel genau verfolgen: Wer kommt, wer geht und wer bleibt? Wie setzen sich die Kommission, wie die Ausschüsse neu zusammen? In dieser Zeit des Umbruchs eröffnen sich neue Möglichkeiten für Allianzen und Partner:innen, um die Interessen der österreichischen Wirtschaft so früh wie möglich in alle Prozesse einfließen zu lassen. Welche Auswirkungen die EU-Wahl auf Europas Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit hat, können Sie auch in der neuen Folge von „LookAut“ als Podcast nachhören oder direkt das Interview mit den Expert:innen der WKÖ ansehen.

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Binnenmarkt


EU-Beitritt: Vor 30 Jahren sagte Österreich „Ja“ zu Europa

An einem Tisch sitzen vier Personen in Anzügen nebeneinander. Vor einer Person liegt ein aufgeklapptes Buch, auf das sie einen Stift hält. Hinter ihnen stehen weitere Personen
© European Commission

Am 12. Juni 1994 fand die Volksabstimmung für den österreichischen EU-Beitritt statt. Das Ergebnis war ein klares Zwei-Drittel-Votum für eine EU-Mitgliedschaft. Mariana Kühnel, stv. Generalsekretärin der WKÖ, spricht in einer aktuellen Aussendung von einem „Glückstag und Trampolin für mehr Wachstum, mehr Arbeitsplätze und Wohlstand für die Österreicherinnen und Österreicher“.

Österreichs Beitritt zur EU hat der heimischen Wirtschaft zahlreiche Vorteile gebracht, wie eine ausführliche Bilanz der WKÖ zeigt. Beispielsweise ist Österreichs Wirtschaft durch die EU-Mitgliedschaft im Schnitt zusätzlich um +0,7 Prozent pro Jahr gewachsen. Die Exporte Österreichs in die EU haben sich seit dem Beitritt auf 137 Milliarden Euro vervierfacht. 70 Prozent des Außenhandels finden mit anderen EU-Staaten statt.

Die EU-Mitgliedschaft hat den Standort Österreich auch für ausländische Direktinvestitionen um ein Vielfaches attraktiver gemacht. Sie haben sich seit 1995 auf rund 194 Milliarden Euro mehr als verzehnfacht. Das hat Österreich internationale Betriebe, hochwertige Jobs und neue Chancen für KMU gebracht. Unternehmen in den Regionen konnten öffentliche und privatwirtschaftliche Kofinanzierungen über die Regionalprojektförderung im Ausmaß von 25 Milliarden Euro nachhaltig nutzen. Nicht zuletzt stützt das Wiederaufbauinstrument „NextGenerationEU“ Österreich mit 3,96 Milliarden Euro.

Angesichts der zahlreichen globalen Herausforderungen muss die Stärkung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit in der neuen EU-Legislaturperiode Top-Priorität werden. Die wichtigsten Stellhebel dafür sind aus Sicht der WKÖ die konsequente Arbeit an der Vertiefung des EU-Binnenmarkts, der Abbau der bürokratischen Belastungen für Unternehmen, leistbare und sichere Energieversorgung, eine aktive EU-Handelspolitik mit wirtschaftsfreundlichen Handelsabkommen sowie die Stärkung des Forschungs- und Innovationsstandorts.

Insbesondere der Abbau von Bürokratie und regulatorischen Belastungen muss weit oben auf der Agenda stehen: „Wir brauchen eine Strategie mit klaren Zielen, um die Belastung für Unternehmen zu verringern und grenzüberschreitende Geschäftsbarrieren zu beseitigen und den nötigen Turbo zünden zu können. Das stärkt Europas Wettbewerbsfähigkeit und würde gerade für Klein- und Mittelunternehmen dringend notwendige Entlastung bringen“, betont Mariana Kühnel. Dafür hat die WKÖ im Rahmen ihrer Agenda 2024+ sowie in ihrer aktuellenkonkrete Vorschläge vorgelegt, um die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern.

Ansprechpartner: Peter Dohr


EU-Talentpool: Rat legt Position fest

Zwei jüngere Personen in Arbeitskleidung blicken auf Display einer Maschine, auf das ältere Person in Arbeitskleidung mit Hörschutz um den Hals deutet
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Der Talentpool soll als EU-weite Online-Plattform eingerichtet werden, die Profile von Arbeitsuchenden aus Drittstaaten mit offenen Stellen für Mangelberufe von EU-Arbeitgeber:innen abgleichen wird. Ziel ist es, die Anwerbung von Talenten aus Drittstaaten, die außerhalb der EU leben, zu erleichtern, den EU-Arbeitsmarkt wettbewerbsfähiger zu machen und Engpässe auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu beseitigen.

Der Standpunkt des Rates zielt darauf ab, die Grundsätze einer fairen Anwerbung mit einem sicheren und umfassenden Migrationssystem in Einklang zu bringen und gleichzeitig die Position der Europäischen Union im globalen Wettbewerb um Talente zu stärken.

Im Einklang mit dem Kommissionsvorschlag soll die Teilnahme am Talent Pool für die Mitgliedstaaten freiwillig bleiben. Der Rat hat jedoch beschlossen, dass die Mitgliedstaaten, wenn sie beschließen, dem System beizutreten, angeben sollten, welche Einrichtungen am Talent Pool teilnehmen dürfen – Arbeitgeber:innen, Zeitarbeitsfirmen, private Arbeitsvermittler:innen oder Arbeitsmarktvermittler:innen.

Der Rat hat auch ein Austrittsverfahren und einer Reihe von Schutzmaßnahmen eingeführt, um die Stabilität des Systems zu gewährleisten. Dem Rat zufolge soll ein teilnehmender Mitgliedstaat jederzeit aus dem EU-Talentpool austreten können. Allerdings muss er seine Entscheidung der Kommission spätestens 6 Monate vor dem gewünschten Austrittstermin mitteilen.

Auf der Grundlage des Standpunkts, auf den sich die Mitgliedstaaten geeinigt haben, kann der Rat Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufnehmen. Dieses hat seinen Standpunkt noch nicht festgelegt und wird im Herbst die Arbeiten an diesem Dossier wieder aufnehmen.

Der Vorschlag wurde von der Europäischen Kommission am 15. November 2023 vorgelegt. Er ist Teil des Qualifikations- und Talentmobilitätspakets der EU, das darauf abzielt, mehr Talente von außerhalb der EU anzuziehen und die Mobilität innerhalb der EU zu erleichtern.

Ansprechpartnerin: Claudia Golser-Roet


Kurz & Bündig


SMEunited General Assembly fordert in einem gemeinsamen Brief mehr Entlastung für KMU

Die Generalversammlung von SMEunited am 14. Juni in Brüssel stand ganz im Zeichen des Binnenmarktberichts von Enrico Letta. Josef Herk, Präsident der steirischen Wirtschaftskammer sowie Vizepräsident von SMEunited, diskutierte mit dem italienischen Wirtschaftsexperten über verschiedene Lösungsansätze zur Stärkung des EU-Binnenmarktes. Dabei betonte Herk die entscheidende Bedeutung bürokratischer Entlastungen für KMU. Laut aktueller Studie würden österreichische KMU im Schnitt 19 Stunden pro Woche, also rund 2,5 Arbeitstage, allein zur Bewältigung bürokratischer Anforderungen aufwenden – eine große Bremse für Innovation und Wachstum. In einem gemeinsamen Brief aller SMEunited-Mitglieder werden EU-Ratspräsident Charles Michel sowie die europäischen Staats- und Regierungschefs dazu aufgefordert, den immer wieder angekündigten Bürokratieabbau so rasch wie möglich umzusetzen.


Eurochambres-Kongress: Wirtschaftskammern als zentrale Player zwischen Unternehmen und Politik

Von 12. bis 14. Juni trafen sich Europas Wirtschaftskammern in Antwerpen, um sich auf die Herausforderungen der kommenden Jahre vorzubereiten. Diese sind gerade jetzt als zentrales Bindeglied zwischen Unternehmen und europäischen Institutionen wichtige Player, um den Bedürfnissen der Wirtschaft so früh wie möglich Gehör zu verschaffen. Vertreten wurde die WKÖ durch Vizepräsidentin Martha Schultz, ebenso Vizepräsidentin von Eurochambres. In einer angeregten Diskussion mit dem Exekutiv-Vizepräsident der EU-Kommission, Maroš Šefčovič, hat sie auf zentrale Bedürfnisse der europäischen Wirtschaft aufmerksam gemacht: Stabile und leistbare Energieversorgung, Bürokratieabbau für Unternehmen, fairer Wettbewerb. Außerdem hat sie größere Anstrengungen bei der zielgerichteten Entwicklung von Skills für bestehende und künftige Fachkräfte eingefordert.


Melden Sie sich jetzt zum Exporttag24 am 18. Juni an!

Am 18. Juni lädt der Exporttag zum Blick „BEYOND THE BOX“. Jährlich mehr als 3.000 Besucher:innen und mehr als 100 internationale Expert:innen machen den Exporttag zur größten und wichtigsten Informations- und Netzwerkveranstaltung Österreichs. Holen Sie sich wertvollen Input, lassen Sie sich zu einem Blick über den nationalen Tellerrand verführen und profitieren Sie von persönlicher Beratung – die 64 Wirtschaftsdelegierten der WKÖ sowie über 30 Exportdienstleister freuen sich auf Sie. Melden Sie sich gleich an!


Ukraine Recovery Conference: EU stellt Garantievereinbarungen für Wiederaufbau in Aussicht

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte im Rahmen der Konferenz in Berlin an, dass die EU Garantievereinbarungen für Kredite für die Ukraine im Wert von 1,4 Milliarden Euro unterzeichnen werde. Diese soll die Europäische Investitionsbank für den Wiederaufbau der kritischen Infrastruktur sowie Unternehmen bereitstellen. Außerdem hat die Kommissionpräsidentin die Aufnahme von Beitrittsgesprächen mit der Ukraine mit Ende Juni angekündigt. Die Kommission sehe alle dafür notwendigen Reformfortschritte erfüllt. Gleichzeitig wir der Schutzstatus für aus der Ukraine geflüchtete in der EU bis März 2026 verlängert. Die heimische Wirtschaft begrüßt jeden Erweiterungsschritt. Wichtig ist jedoch, alle Verfahrensabläufe einzuhalten, nach dem Motto „Qualität vor Schnelligkeit“. Abweichende Vorgangsweisen könnten negative Auswirkungen auf die Beziehungen zu den Westbalkanstaaten haben, deren Beitrittsprozesse teilweise mehr als 20 Jahre dauern.


EU-Mitgliedsstaaten billigen Verbot von Bisphenol A in Lebensmittelkontaktmaterialien

Die Empfehlung der Kommission beruht auf einer wissenschaftlichen Bewertung durch die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA), welche zu dem Schluss kommt, dass BPA „potenziell schädigende Effekte auf das Immunsystem“ aufweist. Nach einer Übergangszeit soll die Verwendung der Chemikalie für Lebensmittelkontaktmaterialien innerhalb der EU untersagt sein. Das bezieht sich vor allem auf Verpackungen, etwa die Beschichtung von Metalldosen. Betroffen sind auch Gebrauchsartikel wie wiederbefüllbare Wasserflaschen aus Kunststoff, Wasserspender oder Küchenutensilien. Das Verbot soll Ende 2024 in Kraft treten. Wenige Ausnahmen bestehen für Bereiche, wo es keine sicheren Alternativen gibt. Übergangsfristen werden gelten, wenn sie kein Risiko für Verbraucher:innen darstellen.


Rat nimmt Regelwerk für transeuropäisches Verkehrsnetz (TEN-V) an

Der Rat hat diese Woche die überarbeitete Verordnung über EU-Leitlinien für den Aufbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) angenommen. Das neue Gesetz zielt darauf ab, ein zuverlässiges, nahtloses und qualitativ hochwertiges Verkehrsnetz aufzubauen, das eine nachhaltige Konnektivität in ganz Europa ohne physische Unterbrechungen, Engpässe und fehlende Verbindungen gewährleisten soll. Das TEN-V-Netz wird Schritt für Schritt ausgebaut und modernisiert, wobei mit der neuen Verordnung klare Fristen für seine Fertigstellung in drei Phasen eingeführt werden: bis 2030 für das Kernnetz, bis 2040 für das erweiterte Kernnetz und bis 2050 für das Gesamtnetz. Mit der neuen Verordnung werden die Kernnetzkorridore mit den Schienengüterverkehrskorridoren zu den sogenannten "Europäischen Verkehrskorridoren" zusammengeführt. Zudem werden vier europäische Verkehrskorridore des TEN-V-Netzes auf die Ukraine und die Republik Moldau ausgeweitet. Zu den zahlreichen Projekten im Bereich der transeuropäischen Verkehrsnetze gehören unter anderem die Rail Baltica zwischen Warschau und Helsinki, der Brenner-Basistunnel, der Österreich und Italien verbindet sowie die Hochgeschwindigkeitsstrecke Lissabon-Madrid. Die Verordnung tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. 

Rat will umfassendere Informationen für Kleinanleger:innen

Der Rat hat diese Woche eine Einigung über die Verschärfung der EU-Vorschriften zum Schutz von Kleinanleger:innen erzielt. Einzelne Verbraucher:innen, die an den Kapitalmärkten der EU investieren möchten, sollen über alle Anlageprodukte hinweg das gleiche Ausmaß an Information, Transparenz und Schutz genießen. Im Gegensatz zum Kommissionsvorschlag will der Rat weiterhin kein Verbot von Provisionen für Ausführungsverkäufe (ohne Beratungsleistung). Zugleich sollen Schutzmaßnahmen etwa durch höhere Transparenzanforderungen verstärkt werden. Außerdem soll ein neues Konzept des "Preis-Leistungs-Verhältnisses" eingeführt werden, um sicherzustellen, dass Anlageprodukte Kleinanleger:innen nur dann angeboten werden, wenn sie ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten. Die notwendigen Benchmarks sollen von den europäischen Aufsichtsbehörden ESMA und EIOPA erarbeitet werden. Die Ratseinigung ebnet den Weg für Trilogverhandlungen mit dem neuen EU-Parlament.


Jobs+Jobs+Jobs


ESMA sucht Economist and Risk Analysis Officer

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) mit Sitz in Paris (Frankreich) sucht:

  • Economist and Risk Analysis Officer (m/w/d)

Contract Agent, Grade: FG IV, Reference: ESMA/2024/VAC04/FGIV, Deadline for applications: 17/06/2024, 23:59 (Paris local time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EBA sucht IT Procurement Specialist

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit Sitz in Paris (Frankreich) sucht:

  • IT Procurement Specialist

Temporary Agent, Grade: AST 4, Reference: OPER IT TA-163-2024, Deadline for applications: 21/06/2024, 23:59 (CET)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


ESMA sucht Supervision Officer

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) mit Sitz in Paris (Frankreich) sucht:

  • Supervision Officer

Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: ESMA/2024/VAC03/AD5, Deadline for applications: 28/06/2024, 23:59 (Paris local time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


Die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (LISA) mit Sitz in Tallinn (Estonia) sucht:

  • Legal Officer

Temporary Agent, Grade: AD 6, Deadline for applications: 05/07/2024, 11:59 (CET­)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EUAA sucht Head of European Affairs Sector

Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:

  • Head of European Affairs Sector

Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: EUAA/2024/TA/009, Deadline for applications: 05/07/2024, 12:00 (Malta time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


ECHA sucht Head of European Affairs Sector

Die ECHA (Europäische Chemikalienagentur) mit Sitz in Helsinki (Finland) sucht:

Scientific Officer – Epidemiology

Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: ECHA/TA/2024/005, Deadline for applications: 16/08/2024, 12:00 (Helsinki time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EU-Agenda


Sitzungen der Europäischen Kommission

19. Juni 

  • Entwurf des Haushaltsplans 2025
  • Jährliche Management- und Leistungsbilanz für den EU-Haushalt
  • Europäisches Semester: Frühlingspaket 


Ausgewählte Tagungen des Rates

17. Juni 

  • Rat „Umwelt“
    • Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie
    • Umweltaussagen
    • Bodenüberwachung
    • Klimaziel für 2040 und Klimarisikomanagement
    • 8. Umweltaktionsprogramm
    • Sonstiges
      • Aktueller Gesetzgebungsvorschlag
        • Verordnung über die Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik
        • Verordnung über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen
      • Berichte über eine wichtige jüngste internationale Tagung
        • Vierte Tagung des zwischenstaatlichen Verhandlungsausschusses zur Entwicklung eines internationalen rechtsverbindlichen Instruments zur Bekämpfung der Verschmutzung durch Kunststoffe, auch in der Meeresumwelt (INC-4) (Ottawa, Kanada, 23.-29. April 2024)
      • Arbeitsprogramm des kommenden Vorsitzes

 Informelles Treffen der EU-Führungsspitzen

  • Die EU-Führungsspitzen werden sich im Anschluss an die Wahlen zum Europäischen Parlament mit dem nächsten institutionellen Zyklus befassen.
  • Der Europäische Rat spielt eine zentrale Rolle bei der Besetzung der künftigen hochrangigen EU-Positionen; konkret ist dies
    • All diese Verfahren sind im Vertrag über die Europäische Union (EUV), einem der grundlegenden Verträge der EU, festgelegt.
    • Der Europäische Rat muss bei jeder Entscheidung der Vielfalt der EU in Bezug auf Geografie, Größe der Länder, Geschlecht und politische Zugehörigkeit Rechnung tragen.

18. Juni

  • Rat „Verkehr, Telekommunikation und Energie“ (Verkehr)
    • Transport auf dem Seeweg
      • Verordnung über die Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002
      • Richtlinie über Binnenschifffahrtsinformationsdienste (RIS)
    • Landverkehr
      • Verordnung über die Nutzung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn im einheitlichen europäischen Eisenbahnraum zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 913/2010
      • Richtlinie über die unionsweite Wirkung bestimmter Entscheidungen über den Fahrberechtigungsverlust
      • Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 96/53/EG über Gewichte und Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge
    • Horizontale Fragen
      • Verordnung über Fahr- bzw. Fluggastrechte im Zusammenhang mit multimodalen Reisen
      • Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 92/106/EG des Rates über kombinierten Güterverkehr
    • Schlussfolgerungen zum Sonderbericht Nr. 04/2024 des Europäischen Rechnungshofs über die Verwirklichung der EU-Ziele im Bereich der Straßenverkehrssicherheit
    • Sonstiges
      • Aktuelle Gesetzgebungsvorschläge
        • Verordnung über den einheitlichen europäischen Luftraum 2 + (SES2+-Paket)
        • Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2009/18/EG über die Untersuchung von Unfällen im Seeverkehr
        • Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG über die Hafenstaatkontrolle
        • Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2009/21/EG über die Erfüllung der Flaggenstaatpflichten
        • Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2005/35/EG über die Meeresverschmutzung durch Schiffe
        • Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 hinsichtlich Fahrtunterbrechungen und Ruhezeiten im Personengelegenheitsverkehr
        • Richtlinie zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/413 zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte
      • Vorstellung des vierten Fortschrittsberichts der Plattform für den Internationalen Schienenpersonenverkehr (Informationen der österreichischen und der niederländischen Delegation)
      • Arbeitsprogramm des kommenden Vorsitzes
    • Informelles Mittagessen: Orientierungsaussprache über die strategischen Prioritäten für den Verkehr während der nächsten Legislaturperiode

20. Juni

  • Tagung des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz – Sozialpolitik)
    • Richtlinie über die Einsetzung des Europäischen Betriebsrats
    • Gleichbehandlungsrichtlinie
    • Richtlinie über Praktika
    • Europäisches Semester
      • Frühjahrspaket
      • Soziale Konvergenz in der Union: Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses und des Ausschusses für Sozialschutz
    • Soziale Dimension des Binnenmarkts
    • Umsetzung der Empfehlung zur Wiedereingliederung Langzeitarbeitsloser in den Arbeitsmarkt: Kernbotschaften des Beschäftigungsausschusses
    • Wichtigste Schlussfolgerungen zum Bericht zur Angemessenheit der Renten- und Pensionshöhe (2024) des Ausschusses für Sozialschutz und der Europäischen Kommission
    • Schlussfolgerungen zur Angemessenheit der Renten- und Pensionshöhe
    • Erklärung von La Hulpe zur Zukunft der europäischen Säule sozialer Rechte
    • Schlussfolgerungen zur Rolle von sozialen Investitionen und Reformen für resiliente Volkswirtschaften
    • Vom Beschäftigungsausschuss und vom Ausschuss für Sozialschutz erarbeitete freiwillige Leitlinien für die EU-Mitgliedstaaten zur Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen von sozialen Investitionen und Reformen
    • Empfehlung des Rates zu einem verstärkten Qualitätsrahmen für Praktika
    • Sonstiges
      • Verordnung zur Einrichtung eines EU-Talentpools
      • Arbeits- und Fachkräftemangel in der EU: ein Aktionsplan
      • Europäisches Jahr der Kompetenzen
      • Veranstaltungen des Vorsitzes
      • Arbeitsprogramm des kommenden Vorsitzes

21. Juni

  • Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (Gesundheit)
    • Maßnahmepaket Arzneimittel
      • Richtlinie zur Schaffung eines Unionskodexes für Humanarzneimittel
      • Verordnung zur Festlegung der Verfahren der Union für die Zulassung und Überwachung von Humanarzneimitteln und zur Festlegung von Vorschriften für die Europäische Arzneimittel- Agentur
    • Durch Impfung verhütbare Krebsarten
    • Europäische Gesundheitsunion
    • Sonstiges
      • Aufruf zum Handeln auf EU-Ebene, um junge Menschen vor von neuartigen Tabakerzeugnissen und nikotinhaltigen Erzeugnissen verursachten Schäden zu schützen
      • WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums
      • Veranstaltungen des Vorsitzes
      • Verhandlungen über ein internationales Übereinkommen über Pandemieprävention, -vorsorge und -reaktion sowie über ergänzende Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005)
      • Arbeitsprogramm des kommenden Vorsitzes 
  • Rat „Wirtschaft und Finanzen“
    • Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter
    • Aufbau- und Resilienzfazilität
    • Aggression Russlands gegen die Ukraine
    • Europäisches Semester 2024
    • Besteuerung
    • Finanzdienstleistungen
    • Schlussfolgerungen zu den während des belgischen Vorsitzes von der Gruppe „Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung)“ erzielten Fortschritten
    • Sonstiges
      • Ad-hoc-Ausschuss zur Ausarbeitung des Mandats für ein Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über internationale Zusammenarbeit in Steuerfragen 

Ausgewählte Ausschüsse des Europäischen Parlaments 

19. Juni 


Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes

Donnerstag, 20. Juni 2024 

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑540/22 Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Entsendung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten) 

Dienstleistungsfreiheit 

Ukrainische Arbeitnehmer wurden von einem slowakischen Dienstleister in die Niederlande entsandt, um dort Arbeiten auszuführen. Die Dauer dieser Tätigkeit wurde verlängert, so dass sie 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen überstieg. In einer solchen Situation benötigen Drittstaatsangehörige in den Niederlanden eine Aufenthaltserlaubnis. 

Die ukrainischen Arbeitnehmer beanstanden vor einem niederländischen Gericht, dass sie für die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen überhaupt eine Aufenthaltserlaubnis benötigen, dass die Gültigkeitsdauer der ihnen erteilten Aufenthaltserlaubnis auf die ihrer slowakischen Aufenthaltserlaubnis beschränkt wurde, und dass sie Gebühren entrichten mussten. Das niederländische Gericht möchte vom Gerichtshof wissen, ob eine solche Regelung mit der Dienstleistungsfreiheit vereinbar ist. Generalanwalt Rantos hat das in seinen Schlussanträgen vom 30. November 2023 grundsätzlich bejaht, es dürften jedoch keine unverhältnismäßigen Anforderungen auferlegt werden. 

Weitere Informationen 


Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑296/23 dm‑drogerie markt 

Werbung für Biozidprodukte 

Die deutsche Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs beanstandet vor dem Bundesgerichtshof (BGH), dass dm ein Desinfektionsmittel mit der Bezeichnung „hautfreundlich“ vermarktet hat.Der BGH hat den EuGH um Auslegung der EU-Biozid-Verordnung ersucht. Danach darf die Werbung für ein Biozidprodukt auf keinen Fall die Angaben "Biozidprodukt mit niedrigem Risikopotenzial", "ungiftig", "unschädlich", "natürlich", "umweltfreundlich", "tierfreundlich" oder ähnliche Hinweise enthalten.

Der EuGH soll klären, was unter den Begriff „ähnliche Hinweise“ fällt und somit in der Werbung verboten ist.

Weitere Informationen 


Urteil des Gerichtshofs in den verbundenen Rechtssachen C‑182/22 und C-189/22 Scalable Capital 

Immaterieller Schadensersatz bei „Diebstahl“ personenbezogener Daten 

Zwei Anleger verlangen vor dem Amtsgericht München von dem Trading-App-Betreiber Scalable Capital immateriellen Schadensersatz, weil ihre dort hinterlegten personenbezogenen Daten von unbekannten Tätern „gestohlen“ worden seien. Dadurch hätten sie Schmerz erlitten und Leid erfahren. Die Daten wurden von den Tätern jedoch bislang nicht zu betrügerischen oder anderen Zwecken verwendet. 

Das Amtsgericht ersucht den Gerichtshof um Hinweise zur Auslegung des Begriffs des immateriellen Schadens im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und zu den Voraussetzungen, unter denen ein solcher Schadensersatz gewährt wird. Es möchte insbesondere wissen, ob der Diebstahl dieser Daten einen „Identitätsdiebstahl“ darstellt. 

Weitere Informationen C-182/22 

Weitere Informationen C-189/22 


Ausgewählte laufende Konsultationen

Justiz und Grundrechte

Justiz und Grundrechte

Allgemeine und berufliche Bildung

Binnenmarkt

Binnenmarkt

Zoll, Binnenmarkt

Verkehr

Energie, Klimaschutz

Energie, Klimaschutz

Binnenmarkt

Steuern

Umwelt

Inneres 

Kultur und Medien 

Handel


REDAKTION: 
Alexander Maurer, EU Representation der WKÖ

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MEDIENINHABER: 
Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1040 Wien
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