Sujet EU Panorama
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WKÖ EU-Wirtschaftspanorama 22/2020

Ausgabe 26. Juni 2020

Lesedauer: 14 Minuten

Aktualisiert am 22.09.2023

Inhaltsübersicht




Im Brennpunkt


Österreich muss zum Sprung Richtung Innovation Leader ansetzen

Innovationsstrategie
© WKO

Investitionen in und exzellente Rahmenbedingungen für Innovationen sind gerade auf dem Weg aus der Coronakrise essentiell, um unsere Unternehmen wieder voranzubringen: „Innovation ist der Schlüssel zur Wettbewerbsfähigkeit unseres Standortes und Triebfeder für Wachstum. Gerade jetzt muss darauf der Fokus liegen, damit wir den Standort Österreich wieder nach vorne bringen und zu den internationalen Innovation Leadern aufrücken können“, sagt Mariana Kühnel, stv. Generalsekretärin der WKÖ.

Das neueste European Innovation Scoreboard 2020 zeigt, dass Europa immer innovativer wird und im zweiten Jahr die Innovationsleistung der Vereinigten Staaten übertrifft. Um zu globalen Innovationsführern wie Südkorea, Australien und Japan aufzuschließen, muss jedoch noch mehr geschehen. Die Ergebnisse, die Daten aus dem Jahr 2019 umfassen, zeigen Möglichkeiten auf, die Innovationspolitik der EU besser zu koordinieren, Europa bei der Verbesserung seiner globalen Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen und die Schlüsselrolle der Innovation bei der Überwindung der Coronavirus-Pandemie zu stärken.

Österreich liegt heuer auf Platz acht unter den EU-Staaten und damit zwar einen Platz besser als im vorigen Jahr. Allerdings ist der Weg zum „Innovation Leader“ immer noch ein weiter. Angeführt von Schweden zeichnen sich in Europa Finnland, Dänemark, die Niederlande und Luxemburg als Innovation Leader aus. Österreich schneidet im Ranking besonders gut bei öffentlich-privaten Kooperationen bzw. Kooperationen zwischen innovativen KMU ab. Verbesserungsbedarf sieht das Scoreboard beim innovationsfreundlichen Umfeld. Verglichen mit dem EU-Durchschnitt schneidet unser Land bei Unternehmensausgaben für Top-F&E besonders gut, bei unternehmerisch orientierter Schulbildung unterdurchschnittlich schlecht ab.

Die Wirtschaftskammer arbeitet aktiv daran, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Innovation ermöglichen. Die Innovationsstrategie der WKÖ hat zum Ziel, Österreich als Hot Spot für die Spitzenforschung zu etablieren und die internationale Sichtbarkeit als Innovationsstandort massiv zu erhöhen. Innovationen sind kein Zufallsprodukt. Deshalb braucht es gezielte Investitionen in Bildung, die Förderung von Talenten und gute Rahmenbedingungen für neue Ideen.  

Ansprechpartnerin: Franziska Annerl


Unternehmertum & Industriepolitik


Bankenpaket soll Kreditvergabe auf dem Weg aus der Coronakrise erleichtern

Geldschein Boot
© pixabay

Der Rat der Europäischen Union hat das von der Europäischen Kommission vorgelegte Bankenpaket am 24. Juni final abgesegnet. Das Paket soll Banken unionsweit die Kreditvergabe an Unternehmen und private Haushalte erleichtern. Ziel ist es, die Wirtschaft auf dem Weg aus der Krise zu stützen. 

Ende April hatte die Kommission ein Bankenpaket vorgelegt, das den außergewöhnlichen Umständen der Coronakrise Rechnung tragen sollte und eine Mitteilung zur Auslegung der Bilanzierungs- und Aufsichtsrahmenvorschriften sowie gezielte „Sofort“-Änderungen der Eigenkapitalverordnung vorsieht. Diese vorübergehenden und maßgeschneiderten Erleichterungen sollen ein Gegengewicht zu den schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen der Pandemie schaffen, das Bankensystem gleichzeitig aber stabil bleiben.  

Das Europäische Parlament hat den Maßnahmen bereits vergangene Woche zugestimmt. Das Paket tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft, dies soll spätestens Ende Juni passieren. 

Ansprechpartnerin: Sophie Windisch


EU-Haushalt 2021 soll Zukunftsinvestitionen mobilisieren, um Comeback aus Coronakrise abzusichern

Die Europäische Kommission hat ihren Vorschlag für das EU-Budget 2021 vorgelegt. Der EU-Haushalt soll 2021 signifikante Investitionen mobilisieren, und die unmittelbaren wirtschaftlichen und sozialen Schäden des Coronavirus angehen. Der Fokus liegt auf Zukunftsinvestitionen für den grünen bzw. digitalen Wandel. Weiteres Ziel ist, Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen. 

Im Haushaltsvorschlag enthalten sind bereits die Summen an Zuschüssen und Darlehen, die durch Next Generation EU aufgestockt werden sollen. Der EU-Haushalt soll 166,7 Milliarden Euro betragen. Zusätzlich sollen 211 Milliarden Euro an Zuschüssen und 133 Milliarden Euro an Darlehen aus dem Wiederaufbauinstrument fließen. Prioritär beim Wiederaufbau nach Corona sind für die WKÖ Investitionen in Zukunftsbereiche wie Innovation, Forschung, Digitalisierung, Bildung. Wichtigste Punkte im Vorschlag für die Wirtschaft sind: 

  • 17,3 Milliarden Euro für Horizon Europe für mehr Forschung und Innovation in den Bereichen Gesundheit und Klimaschutz
  • 10,13 Milliarden Euro für InvestEU für Investitionen in nachhaltige Infrastruktur, Innovation und Digitalisierung
  • 8,28 Milliarden Euro für das neue Solvenzhilfeinstrument
  • 47,15 Milliarden Euro für die Kohäsionspolitik
  • 1,34 Milliarden Euro für Digital Europe zur Unterstützung des digitalen Wandels der Union
  • 3 Milliarden Euro für Connecting Europe zugunsten einer modernen, leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur mit besseren grenzüberschreitenden Verbindungen 

Sobald der Mehrjährige Finanzrahmen 2021-2027 und Next Generation EU startklar sind, ist der Haushaltsvorschlag für 2021 startklar. 

Ansprechpartnerin: Katja Schager


EU-weite Regeln für Sammelklagen kommen

Europäisches Parlament und Rat haben sich Montagabend auf den Vorschlag der Kommission zu EU-weiten Regeln für Sammelklagen geeinigt. Der Anwendungsbereich der neuen Richtlinie wird neben dem Verbraucherrecht auch Datenschutz, Finanzdienstleistungen, Energie, Telekommunikation, Umwelt und Gesundheit sowie Rechte von Flug- und Bahnreisenden umfassen.  

Jeder EU-Staat soll laut Einigung künftig mindestens eine Stelle benennen, die befugt und finanziell unterstützt wird, Unterlassungs- und Schadenersatzklagen im Namen von Verbrauchergruppen einzuleiten. Bei den Kriterien für diese Einrichtungen wird zwischen grenzüberschreitenden und inländischen Fällen unterschieden. Bei ersteren müssen die Einrichtungen u.a. gemeinnützigen Charakter haben. Für innerstaatliche Klagen sollen die Mitgliedstaaten geeignete Kriterien festlegen. 

Zum Schutz vor missbräuchlichen Klagen wurde das sogenannte „loser pays principle" verankert, d.h. dass die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens der erfolgreichen Partei trägt. Gerichte oder Verwaltungsbehörden sollen auch entscheiden können, offensichtlich unbegründete Fälle zum frühestmöglichen Verfahrenszeitpunkt in Übereinstimmung mit nationalem Recht abzuweisen. Das Bekenntnis, dass Rechtsmissbrauch verhindert werden soll, ist positiv. Sichergestellt werden muss, dass sich dies auch in der Praxis konkret niederschlägt. 

Die Kommission wird prüfen, ob eine Europäische Ombudsstelle für Sammelklagen eingerichtet wird, um grenzüberschreitende Klagen auf Unionsebene zu behandeln. Parlament und Rat müssen der politischen Einigung noch formal zustimmen. Die Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben dann 24 Monate Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen, und weitere sechs Monate, um sie anzuwenden. 

Ansprechpartnerin: Verena Martelanz


Innovation/Digitalisierung


EU-Sozialpartner-Abkommen für erfolgreichen digitalen Übergang

Digitalisation
© SMEunited

Die europäischen Sozialpartner haben eine Vereinbarung unterzeichnet, um die europäische Wirtschaft im digitalen Übergang zu unterstützen. Das Abkommen zielt darauf ab, bei der Bewältigung der anstehenden Herausforderungen in Bezug auf Arbeitsmärkte, Arbeitswelt und Gesellschaft zu unterstützen. Die WKÖ war über SMEunited aktiv in die Verhandlungen eingebunden.


Das Abkommen zur Digitalisierung der europäischen Sozialpartner SMEunited, BusinessEurope, CEEP (European Centre of Employers and Enterprises) und Europäischer Gewerkschaftsbund soll die erfolgreiche Integration digitaler Technologien am Arbeitsplatz sowie Investitionen in digitale Fertigkeiten fördern. Die Vereinbarung ermöglicht Arbeitgebern und Gewerkschaften den gemeinsamen Start digitaler Transformationsstrategien. Das Thema stand auch auf der Agenda des EU-Sozialpartnergipfels am 23. Juni. 

Die WKÖ unterstützt heimische Unternehmen im digitalen Übergang: Viele Betriebe haben in der Coronakrise einen Digitalisierungsschub erlebt. Für diese Unternehmen ist es wichtig, die getroffenen Maßnahmen zu verstärken und daraus mittel- und langfristig neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. 

Ansprechpartnerin: Katja Schager


Nachhaltigkeit


Just Transition Fund: Zusätzliche Mittel für KMU, Innovation, grüne Technologien

Die EU-Botschafter haben eine Teilposition des Rates zum Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund) angenommen. Der Fonds ist ein wichtiger Baustein des Europäischen Green Deals. Finanzielle Unterstützung soll bestimmten Regionen sowie KMU zukommen und auch in Innovation und fortschrittliche Technologien fließen.  

Bestimmte Regionen und Gebiete sollen mit Mitteln aus dem Just Transition Fund ihre Wirtschaft diversifizieren, Arbeitsplätze schaffen und den Menschen helfen, neue Fähigkeiten und Kompetenzen zu erwerben. Der Geltungsbereich umfasst weiters Investitionen in KMU und Neugründungen, Innovation und Forschung, fortschrittliche Technologien, grüne Energie.  

Die Position des Rates ist nur eine Teilposition, weil Diskussionen der finanziellen Mittel erst nach Abschluss des Mehrjährigen Finanzrahmens finalisiert werden können. Sobald das Europäische Parlament eine Position zum Just Transition Fund hat, können die Verhandlungen zwischen den beiden Institutionen starten, um rasch eine Einigung zu erzielen. Zusätzliche Mittel für Europas und Österreichs Wirtschaft sind gerade auf dem Weg aus der Coronakrise essentiell, um unsere Unternehmen beim Comeback zu unterstützen und neue Geschäftsmöglichkeiten aufzuzeigen. 

Ansprechpartnerin: Katja Schager


Kurz & bündig


Next Generation EU: Realer EU-Gipfel soll Annäherung bringen

Die bilateralen Verhandlungen gehen weiter, bis Mitte Juli sollten Fortschritte gemacht werden: Ratspräsident Charles Michel hat die Europäischen Staats- und Regierungschefs für 17. und 18. Juli zu einem Sondergipfeltreffen nach Brüssel eingeladen, um die derzeit sehr unterschiedlichen Positionen zum Wiederaufbau nach Corona anzunähern. Deutschland, das ab 1. Juli für sechs Monate den EU-Ratsvorsitz übernimmt, strebt eine möglichst rasche Einigung an:

Als Ziel wurde genannt, dass das Geld für den Wiederaufbau ab 1. Jänner 2021 fließen könne. Next Generation EU soll nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission 750 Milliarden Euro umfassen; 500 Milliarden Euro in Form von Zuschüssen und 250 Milliarden Euro als Kredite. Diese Summe soll es zusätzlich zu dem langfristigen EU-Haushalt für 2021-2027 geben, welcher sich auf 1,1 Billionen Euro belaufen soll. Somit sprechen wir hier insgesamt von einer Summe von 1,85 Billionen. Prioritär beim Wiederaufbau nach Corona sind für die WKÖ Zukunftsinvestitionen in Innovation, Forschung und Digitalisierung, aber auch Bildung, Artificial Intelligence (AI/KI) und Cyber Security. Deshalb ist die Verknüpfung von Next Generation EU mit den Zielen des digitalen bzw. grünen Übergangs zu begrüßen.


EU-Japan-Abkommen soll von Krise schwer getroffenem Luftfahrtsektor helfen

Die Europäische Kommission und Japan haben ein Abkommen über die Sicherheit in der Zivilluftfahrt unterzeichnet. Das Abkommen soll die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Luftfahrtindustrie stärken: EU-Hersteller von luftfahrttechnischen Erzeugnissen sollen damit ihren Marktanteil in Japan steigern. Es wird daher eine wichtige Rolle beim Comeback der Sektors aus der Coronakrise spielen. 1,5 Jahre nach Inkrafttreten des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und Japan soll die Zusammenarbeit weiter gestärkt werden.


Fristverschiebungen im Bereich der Besteuerung bringen mehr Zeit zur Vorbereitung

Der Rat hat diese Woche eine Änderung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung final abgesegnet: Dadurch wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, bestimmte Fristen für die Einreichung und den Austausch von Informationen um bis zu sechs Monate aufzuschieben. Zusätzlich erzielte der Rat eine vorläufige Einigung über die Verschiebung der Anwendung des Mehrwertsteuerpakets für den elektronischen Handel: Dieses soll ab 1. Juli 2021 statt ab 1. Jänner 2021 gelten. Die Verschiebung kann vom Rat formell angenommen werden, sobald der Text einer rechtlichen und sprachlichen Überprüfung unterzogen wurde.


EU-Agenda: Terminübersicht


Sitzung der Europäischen Kommission

Voraussichtliche Themen der Sitzung am 01.07.2020: 

  • Brücke zur Arbeit: Förderung der Jugendbeschäftigung
  • Verstärkung der Jugendgarantie
  • Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur beruflichen Aus- und Weiterbildung
  • Aktualisierte Skills Agenda für Europa

Ausschüsse des Europäischen Parlaments

29.06. Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

  • Korrigendum zu der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (ABl. L 328 vom 21.12.2018, S. 82). (in erster Lesung am 13. November 2018 festgelegter Standpunkt des Europäischen Parlaments im Hinblick auf den Erlass der genannten Richtlinie; P8_TA(2018)0444)) (COM(2016)0767 – C8-0500/2016 – 2016/0382(COD))
  • Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang
  • Umfassendes europäisches Konzept für die Energiespeicherung

29.06. Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

  • Künstliche Intelligenz in der Bildung, der Kultur und dem audiovisuellen Bereich
  • Produktsicherheit im Binnenmarkt
  • Künstliche Intelligenz: Fragen der Auslegung und Anwendung von für die EU geltenden internationalen Rechtsvorschriften in Bezug auf die zivile und militärische Nutzung und der Zuständigkeit des Staates außerhalb des Anwendungsbereichs der Strafgerichtsbarkeit
  • Rahmen für die ethischen Aspekte von künstlicher Intelligenz, Robotik und damit zusammenhängenden Technologien
  • Regelung der zivilrechtlichen Haftung beim Einsatz künstlicher Intelligenz

29.06. + 02.07. Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

  • Tagesordnungen liegen bei Redaktionsschluss noch nicht vor

29.06. Ausschuss für Wirtschaft und Währung

  • Ernennung des Exekutivdirektors der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA) - Meinungsaustausch mit dem für die Position ausgewählten Kandidaten

02.07. Ausschuss für konstitutionelle Fragen

  • Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 - alle Einzelpläne

02.07. Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

  • Einrichtung eines EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte

02.07. Ausschuss für Wirtschaft und Währung

  • Ernennung des Exekutivdirektors der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (EBA) - Annahme des Berichtsentwurfs

02.07. Entwicklungsausschuss

  • Jüngste Entwicklungen in der humanitären Hilfe der EU und Aussichten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen

Ausgewählte Tagungen des Rates

Videokonferenz der Landwirtschafts- und Fischereiminister


Ausgewählte Fälle des Europäischen Gerichtshofes  

Donnerstag, 2. Juli

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-477/19 Magistrat der Stadt Wien (Feldhamster) 

Schutz von Feldhamstern 

Der Magistrat der Stadt Wien hat gegen einen leitenden Mitarbeiter der Bundesimmobilien Ges.m.b.H. eine Geldstrafe verhängt, weil er die Auftragserteilung für Bauarbeiten zu verantworten habe, durch die Feldhamsterbaue und Hamsterfortpflanzungsstätten zerstört bzw. beschädigt worden seien. Der Betroffene hat das Straferkenntnis vor dem Verwaltungsgericht Wien angefochten. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts liegt ein Verstoß gegen das Wiener Naturschutzgesetz, das die Habitatrichtlinie umsetzt, bereits dann vor, wenn die Zerstörung oder Beschädigung ohne behördliche Genehmigung erfolgt ist. Ob die Zerstörung oder Beschädigung fachgerecht und verhältnismäßig vorgenommen wurde oder wahrscheinlich genehmigt worden wäre, sei insoweit irrelevant. Der Betroffene bestreitet jedoch, dass durch die Baumaßnahmen tatsächlich eine Feldhamsterruhestätte bzw. eine Feldhamsterfortpflanzungsstätte beschädigt oder zerstört worden ist. Das Verwaltungsgericht hat den Gerichtshof daher um Präzisierung dieser Begriffe ersucht. Es möchte u.a. wissen, ob unter den Begriff „Ruhestätte“ auch mittlerweile verlassene ehemalige Ruhestätten fallen. Ohne Schlussanträge. 

Weitere Informationen 


Donnerstag, 2. Juli

Schlussanträge der Generalanwältin am Gerichtshof in den verbundenen Rechtssachen C‑245/19 und C-246/19 État du Grand-duché de Luxembourg 

Informationsaustausch in Steuersachen 

Die luxemburgischen Steuerbehörden können, wenn sie von der Behörde eines anderen Mitgliedstaats (gemäß der Richtlinie 2011/16 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung) um Informationen in Steuerangelegenheiten ersucht werden und nicht selbst über diese Informationen verfügen, demjenigen gegenüber, der über sie verfügt, anordnen, sie ihnen mitzuteilen. Nach luxemburgischem Recht kann man gegen diese Anordnung keinen Rechtsbehelf einlegen. Werden die verlangten Auskünfte nicht fristgerecht erteilt, kann eine Geldbuße von bis zu 250.000 Euro verhängt werden; (erst) diese Geldbuße kann vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden. 

Der Verwaltungsgerichtshof Luxemburg, der mit einem Rechtsstreit über solche Auskunftsanordnungen aufgrund von Auskunftsersuchen aus Spanien befasst ist, möchte vom Gerichtshof wissen, ob die EU‑Grundrechte-Charta dem entgegensteht, dass solche Anordnungen nicht angefochten werden können. Sollte dies zu bejahen sein, ersucht der Verwaltungsgerichtshof außerdem um Klarstellungen zum Kriterium der nicht offensichtlich fehlenden voraussichtlichen Erheblichkeit der verlangten Auskünfte.  

Generalanwältin Kokott legt ihre Schlussanträge vor. 

Weitere Informationen C-245/19
Weitere Informationen C-246/19

 

Donnerstag, 2. Juli

Mündliche Verhandlung vor dem Gerichtshof in der Rechtssache C-555/19 Fussl Modestraße Mayr 

Verbot regionaler Werbung in bundesweiten Rundfunkprogrammen 

Das österreichische Modeunternehmen Fussl Modestraße Mayr, das Modegeschäfte in Österreich und in Bayern betreibt, verlangt vor dem Landgericht Stuttgart von der Vermarktungsgesellschaft der ProSiebenSat.l Gruppe, der deutschen SevenOne Media GmbH, wie vertraglich vereinbart einen Werbespot im Fernsehprogramm „ProSieben“ allein über das Kabelnetz von Vodafone in Bayern ausstrahlen zu lassen. Als lokal in Österreich und Bayern tätiges Unternehmen hat Fussl kein wirtschaftliches Interesse an einer bundesweiten Ausstrahlung ihrer Fernsehwerbung, zum einen wegen der Kosten, zum anderen weil sie zu negativen Nutzerbewertungen führen könne, da sie den Eindruck eines bundesweiten Angebots erwecken könnte. 

SevenOne Media macht geltend, dass sie den Vertrag aufgrund rundfunkrechtlicher Vorgaben nicht erfüllen könne. So sieht der Rundfunkstaatsvertrag 2015 vor, dass die nichtbundesweite Verbreitung von Werbung oder anderen Inhalten in einem zur bundesweiten Verbreitung beauftragten oder zugelassenen Programm nur zulässig ist, wenn und soweit das Recht des Landes, in dem die nichtbundesweite Verbreitung erfolgt, dies gestattet. Die nichtbundesweit verbreitete Werbung oder andere Inhalte privater Veranstalter bedürfen einer gesonderten landesrechtlichen Zulassung; diese kann von gesetzlich zu bestimmenden inhaltlichen Voraussetzungen abhängig gemacht werden (§ 7 Abs. 11). 

Laut dem Landgericht Stuttgart hat bisher kein einziges Bundesland von der in dieser Vorschrift eröffneten Möglichkeit landesrechtlicher Erlaubnisse regionalisierter Werbung Gebrauch gemacht. Es möchte vom Gerichtshof wissen, ob diese Vorschrift mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Heute findet die mündliche Verhandlung vor dem Gerichtshof statt. 

Weitere Informationen


Ausgewählte laufende Konsultationen

Bankwesen, Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion 

Beschäftigung und Soziales 

Binnenmarkt 

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Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Öffentliches Gesundheitswesen

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REDAKTION: 
Franziska Annerl, Franziska.Annerl@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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