Sujet EU Panorama
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EU-Wirtschaftspanorama 7/2024

Ausgabe 16. Februar 2024

Lesedauer: 11 Minuten

14.09.2024

Im Brennpunkt


Binnenmarkt und Wettbewerbsfähigkeit: Jahresbericht zeigt Stärken und Schwächen

Nahaufnahme zweier überlappender, mit Zahlen bedruckter Zettel, worauf ein Taschenrechner und ein Stift liegen
© Europäische Union

Die Europäische Kommission hat diese Woche ihren jährlichen Bericht über die Lage des Binnenmarktes und der Wettbewerbsfähigkeit präsentiert. Anhand von zentralen Faktoren nimmt er eine Bestandsaufnahme vor und beleuchtet die Fort- und Rückschritte der vergangenen zwölf Monate. Diese Faktoren umfassen den funktionierenden Binnenmarkt, den Zugang zu privatem Kapital, öffentliche Investitionen und Infrastruktur, Forschung und Innovation, Energie, Kreislaufwirtschaft, Digitalisierung, Bildung und Skills sowie Handel und offene strategische Autonomie. Davon haben sich neun Faktoren verbessert, während sich fünf verschlechtert haben. Drei blieben stabil und für zwei liegen noch keine Daten vor. Zu jenen konkreten Aspekten, die derzeit hinter den Erwartungen bleiben zählen Finanzierungen mithilfe von Wagniskapital, Energiepreise für Industriebetriebe, PISA-Testergebnisse von 15-Jährigen, Exporte von Waren und Dienstleistungen sowie Ausgaben im Bereich Forschung und Entwicklung.

Der vorliegende Bericht zeigt einmal mehr, dass der Binnenmarkt immer noch unvollendet ist und nach wie vor zahlreiche Hürden bestehen, welche die Wettbewerbsfähigkeit europäischer und österreichischer Unternehmen einschränken. Aus Sicht der heimischen Wirtschaft muss die nächste Kommission ihren Schwerpunkt eindeutig auf die Verbesserung der regulatorischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen legen. Dazu zählt insbesondere der verstärkte Abbau von Bürokratie sowie die Förderung von Berufsqualifikationen, der Abschluss von Handelsabkommen und vieles mehr. Mit Spannung werden jedenfalls die Ideen und Forderungen von Enrico Letta erwartet. Der ehemalige italienische Premierminister arbeitet gerade im Auftrag der 27 Staats- und Regierungschefs an einem Bericht zur Zukunft des Binnenmarktes. Dieser soll Mitte April erscheinen und ist die Grundlage für den darauffolgenden politischen Diskurs im Vorfeld der Wahl zum Europäischen Parlament.

Der Binnenmarkt ist und bleibt der Augapfel der wirtschaftlichen Prosperität Europas. Ihn gilt es nicht nur zu erhalten, sondern entscheidend weiterzuentwickeln und zu vertiefen. Vor allem für Österreichs exportorientierte Volkswirtschaft sind harmonisierte Vorschriften und reibungslose Grenzverkehre wesentliche Wettbewerbsfaktoren. Zugleich stellt die Attraktivität des Binnenmarktes einen wirksamen Hebel für die Geschäftsbeziehungen mit Drittstaaten dar. Sollten Sie konkrete Beschwerden über die mangelnde Umsetzung von geltenden Binnenmarktvorschriften haben und Ihnen dadurch wirtschaftliche Nachteile entstehen, steht Ihnen gerne das Enterprise Europe Network der Wirtschaftskammer Österreich als offizieller SOLVIT-Partner mit individueller Beratung zur Seite.

Ansprechpartner: Peter Dohr


Binnenmarkt

Mitgliedstaaten und Abgeordnete vorläufig einig bei Überarbeitung der Schuldenregeln

Fünf, unterschiedlich hohe Münzstapel stehen nebeneinander auf einer hellen Oberfläche. Auf drei Stapeln sind kleine Figuren von Personen
© Europäische Union

Die Verhandlungsteams von Rat und Parlament haben am 10. Februar eine vorläufige Trilogeinigung zur Reform des EU-Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung erzielt. Damit ebnen sie den Weg für die Überarbeitung der Regeln zum Umgang mit Haushaltsdefiziten und Staatsschulden. Mit dem vorläufigen Einvernehmen soll die Schuldentragfähigkeit der Nationalstaaten gestärkt und nachhaltiges Wachstum durch zukunftsgerichtete Investitionen und Reformen angestoßen werden.

Herzstück der neuen Vorschriften ist die bessere Berücksichtigung der individuellen Haushaltslage einzelner Mitgliedstaaten. Das bedeutet, dass sie mehr Eigenverantwortung übertragen bekommen und ihnen gleichzeitig mehr Flexibilität bei der Definition ihrer Anpassungspfade zuerkannt wird. Im stetigen Austausch mit der Europäischen Kommission sollen die nationalen Schuldenabbaupläne sowie Reform- und Investitionsvorhaben abhängig von der jeweiligen fiskalpolitischen Situation des Mitgliedstaats differenziert und transparent beurteilt und überwacht werden. Die formale Bestätigung der vorläufigen Einigung durch Rat und Parlament steht noch aus. Die ersten nationalen Pläne sollen von jedem Mitgliedstaat bis zum 20. September 2024 vorgelegt werden müssen. Die neuen Regeln sollen im kommenden Jahr erstmals angewendet werden.

Ansprechpartner: Astrid Satovich


Parlamentarier wollen Kinderspielzeug sicherer machen

Kleine Plastikmodelle eines Paprikas, eines Baguettes, einer Paprika, eines LKWs, eines Schiffes und eines Flugzeugs liegen auf einer EU-Flagge
© Europäische Union

Im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz haben sich die Abgeordneten zum Europaparlament ohne Gegenstimme für die Annahme eines Berichts zur Überarbeitung der Sicherheitsvorschriften für Kinderspielzeug ausgesprochen. Die geplante Aktualisierung sieht vor, dass die derzeit geltende Richtlinie in eine Verordnung umgewandelt wird und diese gleichzeitig auf das veränderte Kauf- und Nutzerverhalten reagiert. Das bedeutet, dass künftig jedes Spielzeug über einen eigenen Produktpass verfügen soll, der Zollkontrollen vereinfachen und den Zugang zu Sicherheitsinformationen verbessern würde.

Auch digitales und internetfähiges Spielzeug soll neuen Anforderungen entsprechen. Dazu zählen vor allem die Konformität mit dem unlängst verabschiedeten Gesetz über künstliche Intelligenz und den geltenden Cybersicherheitsvorschriften. Ebenso beinhaltet die geplante Aktualisierung die Berücksichtigung der kürzlich überarbeiteten Vorschriften zur allgemeinen Produktsicherheit. Neben den regulatorischen Erneuerungen möchte das Parlament auch die Liste der verbotenen Chemikalien erweitern. Nach der geplanten Abstimmung im Zuge der kommenden Plenartagung wollen die Parlamentarier den verabschiedeten Bericht Anfang der nächsten Gesetzgebungsperiode weiter vorantreiben.

Ansprechpartnerin: Claudia Golser-Roet


Kommission senkt Wachstumsaussichten für 2024

Nahaufnahme eines aufgeklappten Laptops, worauf ein Smartphone liegt, auf dem eine Statistikkurve ist
© Europäische Union

In ihrer aktuellen Winterprognose rechnet die Kommission EU-weit heuer nur mit einem sehr schwachen Anstieg der Wirtschaftsleistung von 0,9 Prozent statt bisher 1,3 Prozent. Ähnliches gilt für die Eurozone, wo das Bruttoinlandsprodukt nur um 0,8 Prozent statt 1,2 Prozent zulegen soll. Die durchschnittliche Teuerungsrate wird in den Eurostaaten heuer 2,7 Prozent betragen, heißt es vonseiten der Brüsseler Behörde. Das bedeutet eine Halbierung gegenüber dem Vorjahr. Für 2025 rechnet die Kommission mit einer Inflation nahe am eigentlichen Zielwert, nämlich 2,2 Prozent. Die Bekämpfung der Teuerung gestaltet sich in Österreich hingegen etwas hartnäckiger. Sie wird für 2024 auf 4 Prozent geschätzt. Im nächsten Jahr soll sie den Berechnungen zufolge bei 3 Prozent liegen.

Zu den belastenden Faktoren zählen in Europa unter anderem der Verlust der Kaufkraft, das Zurückfahren öffentlicher Unterstützungsleistungen und ein Rückgang der ausländischen Nachfrage. Nichtsdestotrotz sieht die Kommission Europa auf einem stetigen, wenngleich langsamen Wachstumskurs. Nächstes Jahr soll die Wirtschaftsleistung der gesamten EU bei 1,7 Prozent liegen. Die Prognose für Österreich beträgt 1,4 Prozent. Ob sich diese aktuellen Schätzungen tatsächlich bewahrheiten, hängt von zahlreichen Unwägbarkeiten ab, wie etwa dem Krieg in der Ukraine, Lieferkettenengpässen und Handelskonflikten. 

Ansprechpartner: Sebastian Köberl


Nachhaltigkeit


Umweltmarketing: Parlament will kostspielige Vorschriften verschärfen

Kleine, weiße Zettel, auf denen EU Ecolabel steht, liegen übereinander auf einer hölzernen Oberfläche
© Europäische Union

Am Mittwoch haben die Ausschüsse für Binnenmarkt und Umwelt ihren Standpunkt zu den Vorschriften von Umweltmarketing durch Unternehmen festgelegt. Die geplante „Green-Claims-Richtlinie“, die das bereits bestehende EU-Greenwashing-Verbot ergänzt, definiert, welche Informationen Unternehmen bereitstellen müssen, um ihre umweltbezogenen Behauptungen zu legitimieren. Sie legt einen Rahmen für die Prüfung von Beweisen und die Genehmigung von Ansprüchen fest und beinhaltet Sanktionen für Verstöße gegen das Gesetz.

Der verabschiedete Textentwurf sieht vor, dass Unternehmen künftig Umweltmarketing-Angaben vor ihrer Verwendung zur Genehmigung vorlegen müssen. Diese sollen Anträge werden innerhalb von 30 Tagen von akkreditierten Prüfern bewertet werden. Verstöße können zu Auftragsausschlüssen, Einnahmeverlusten und Geldbußen von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes führen. Kleinstunternehmen sind von diesen Verpflichtungen ausgenommen, während KMUs ein zusätzliches Jahr Zeit erhalten, um die Vorschriften umzusetzen. Umweltaussagen, die ausschließlich auf CO2-Kompensationssystemen beruhen, sollen verboten werden. Unternehmen dürfen diese Systeme jedoch erwähnen, wenn sie bereits alle möglichen Emissionsreduktionen vorgenommen haben und die Systeme nur für Restemissionen verwenden. Die Emissionsgutschriften müssen gemäß dem Zertifizierungsrahmen für den Kohlenstoffabbau zertifiziert sein. Besondere Vorschriften gelten auch für vergleichende Angaben, selbst wenn die Produkte vom selben Hersteller stammen. Unternehmen müssen nachweisen, dass sie dieselben Methoden verwendet haben, um relevante Aspekte der Produkte zu vergleichen. Außerdem dürfen Behauptungen über Produktverbesserungen nicht auf Daten basieren, die älter als fünf Jahre sind.

Aus Sicht der heimischen Wirtschaft birgt der Gesetzesvorschlag insgesamt die Gefahr, dass die Kommunikation von Unternehmen über ihre Produkte bzw. das Unternehmen selbst aufgrund komplexer Vorgaben und hoher Kosten stark eingeschränkt wird. Sollten dadurch Umweltkommunikation als auch freiwillige Umweltmaßnahmen aufgeben werden, würde der Vorschlag an den Bedürfnissen der Verbraucher:innen vorbeigehen. Mit der Zertifizierung von Umweltaussagen sowie die Ex-ante-Anerkennung durch Behörden sind erhebliche Mehrkosten für Unternehmen und insbesondere für KMU zu befürchten. Der in den Ausschüssen verabschiedete Text wird zeitnah dem Plenum vorgelegt und nach den anstehenden Wahlen weiter behandelt.

Ansprechpartnerin: Barbara Lehmann


Kurz & Bündig


Kosten für Ukraine-Wiederaufbau betragen fast eine halbe Billion Euro

Zwei Jahre nach Beginn der russischen Invasion beläuft sich der Finanzierungsbedarf für den Wiederaufbau der Ukraine laut dem Rapid Damage and Needs Assessment auf 452,8 Milliarden Euro. Die am meisten betroffenen Sektoren sind Immobilien, Transport, Handel, Industrie, Energie und Landwirtschaft. Allein in diesem Jahr werden rund 14 Milliarden Euro für Notfallreparaturen gebraucht, von denen jedoch bis dato nur circa fünf Milliarden Euro zugesagt wurden. Trotz der widrigen Umstände versucht die ukrainische Regierung den Wiederaufbau durch die Akquirierung ausländischer Investoren und die Schaffung passender Rahmenbedingungen voranzutreiben.


Jobs+Jobs+Jobs


Die Agentur der Europäischen Union für das Weltraumprogramm (EUSPA) mit Sitz in Prag sucht: 

  • Senior Legal, Procurement and Concession Officer (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Reference: EUSPA/2024/AD/02, Deadline for applications: 22/02/2024, 11:59 AM (GMT+2)

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


EUAA sucht Management Systems Officer

Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:

  • Management Systems Officer (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Reference: UAA/2024/TA/002, Deadline for applications: 27/02/2024, 12:00 (Malta time)

Weitere Informationen sind online abrufbar. 


EUAA sucht Finance Assitant

Die Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) mit Sitz in Valletta (Malta) sucht:

  • Finance Assistant (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AST 3, Reference: EUAA/2024/TA/003, Deadline for applications: 29/02/2024, 12:00 (Malta time)

Weitere Informationen sind online abrufbar.  


ACER sucht Project manager - Organisational Impact Officer

Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) mit Sitz in Ljubljana sucht:

  • Project manager – Organisational Impact Officer (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 5, Ref.: ACER/2024/01, Deadline for applications: 4 March 2024, 14:00 Ljubljana time

Weitere Informationen sind online abrufbar.


EMCDDA sucht Temporary Agents

Die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) mit Sitz in Lissabon sucht:

  • Scientific analyst, Drug precursors (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Ref.: AD.2024.01, Deadline for applications: 4 March 2024, 23:59 Lisbon time
  • Scientific analyst, Drug markets and crime (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Ref.: AD.2024.02, Deadline for applications: 4 March 2024, 23:59 Lisbon time
  • Toxicologist - Laboratory network (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Ref.: AD.2024.03, Deadline for applications: 4 March 2024, 23:59 Lisbon tim
  • Principal forensic scientist, Laboratory network (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 8, Ref.: AD.2024.04, Deadline for applications: 4 March 2024, 23:59 Lisbon tim
  • Scientific analyst, Health and social responses (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Ref.: AD.2024.05, Deadline for applications: 4 March 2024, 23:59 Lisbon time
  • Threat assessment: Data scientist (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Ref.: AD.2024.06, Deadline for applications: 4 March 2024, 23:59 Lisbon time
  • Learning designer (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AD 6, Ref.: AD.2024.07, Deadline for applications: 7 March 2024, 23:59 Lisbon tim
  • Threat assessment system coordinator (m/w/d)
  • Temporary Agent, Grade: AD 8, Ref.: AD.2024.08, Deadline for applications: 7 March 2024, 23:59 Lisbon time
  • Data and research officer (m/w/d)
    Temporary Agent, Grade: AST 3, Ref.: AST.2024.01, Deadline for applications: 7 March 2024, 23:59 Lisbon time

EU-Agenda


Sitzungen der Europäischen Kommission

21. Februar

  •  Konnektivitätspaket zu digitalen Netzen und Infrastrukturen

Ausschüsse des Europäischen Parlaments 

19. Februar

  • Ausschuss für internationalen Handel
    • Vorübergehende Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels in Ergänzung der Handelszugeständnisse für ukrainische Waren im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits
    • Befristete Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels in Ergänzung der Handelszugeständnisse für Waren der Republik Moldau im Rahmen des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
    • Einrichtung der Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan
    • Aktueller Stand im Hinblick auf die 13. WTO-Ministerkonferenz vom 26. bis 29. Februar 2024 in Abu Dhabi
    • Aktuelle Entwicklungen der Arbeit des EU-US-Handels- und Technologierats 

22. Februar

  • Ausschuss für Wirtschaft und Währung
    • Abschluss - im Namen der Union - der Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, Betrugsbekämpfung und Eintreibung von Forderungen auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer  
    • Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010, (EU) Nr. 1094/2010, (EU) Nr. 1095/2010 und (EU) 2022/2554  
    • Abänderung der Verordnungen (EU) 2017/1129, (EU) Nr. 596/2014 und (EU) Nr. 600/2014 um die öffentlichen Kapitalmärkte in der Union für Unternehmen attraktiver zu machen und den Zugang zu Kapital für kleine und mittlere Unternehmen zu erleichtern
    • Abänderung der Richtlinie 2014/65/EU, um die öffentlichen Kapitalmärkte in der Union für Unternehmen attraktiver zu machen und den Zugang zu Kapital für kleine und mittleren Unternehmen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/34/EG
    • Mehrstimmrechtsaktienstrukturen in Unternehmen, Zulassung zum Handel ihrer Aktien auf einem KMU-Wachstumsmarkt
    • Transparenz und Integrität von Umwelt-, Sozial- und Governance-Ratings (ESG) Rating-Aktivitäten
    • Europäische Arbeitsmarktstatistiken über Unternehmen, Aufhebung der Verordnung des Rates (EG) Nr. 530/1999 und der Verordnungen (EG) Nr. 450/2003 und (EG) Nr. 453/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
    • Einführung eines Systems zur Besteuerung von Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (Head Office Tax) und Änderung der Richtlinie 2011/16/EU
    • Verrechnungspreise
    • Europäisches Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2024

 22. Februar

  • Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
    • Festlegung des Zollkodex der Union und der Zollbehörde der Europäischen Union und Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013
    • Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr
    • Änderung der Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten sowie der Richtlinien (EU) 2015/2302, (EU) 2019/2161 und (EU) 2020/1828
    • Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und Änderung der Verordnungen (EU) 2017/2394 und (EU) 2018/1724 im Hinblick auf das Einstellen der Europäischen OS-Plattform
    • Gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394, der Richtlinien (EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828
    • Schaffung eines Binnenmarkt-Sofortinstruments und Aufhebung der Verordnung des Rates Nr. (EC) 2679/98
    • Änderung der Richtlinien 2000/14/EG, 2006/42/EG, 2010/35/EU, 2013/29/EU, 2014/28/EU, 2014/29/EU, 2014/30/EU, 2014/31/EU, 2014/32/EU, 2014/33/EU, 2014/34/EU, 2014/35/EU, 2014/53/EU und 2014/68/EU in Bezug auf Notfall Verfahren für die Konformitätsbewertung, Annahme von gemeinsamen Spezifikationen und Marktüberwachung aufgrund eines Notfalls im Binnenmarkt
    • Änderung der Verordnungen (EU) 2016/424, (EU) 2016/425, (EU) 2016/426, (EU) 2019/1009 und (EU) Nr. 305/2011 in Bezug auf Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung, Annahme gemeinsamer Spezifikationen und die Marktüberwachung  aufgrund eines Notfalls im Binnenmarkt
    • Bericht über die Zukunft des Binnenmarktes* Gedankenaustausch mit Herrn Enrico Letta, Berichterstatter

Ausgewählte Tagungen des Rates 

19. Februar

19.-20. Februar

20. Februar

20. Februar

22.-24. Februar

23. Februar


Ausgewählte laufende Konsultationen

Öffentliches Gesundheitswesen

Health Emergency Preparedness and Response Authority (HERA) - review

27.11.2023 - 19.02.2024

Umwelt

Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen – Bewertung

01.12.2023 - 08.03.2024

Binnenmarkt

Vorschriften für die Kennzeichnung von Textilien (Überarbeitung)

19.12.2023 - 12.03.2024


REDAKTION: 
Alexander Maurer, alexander.maurer@eu.austria.be, EU Representation der WKÖ

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