Recht und KI
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Rechtliche Rahmenbedingungen für KI

Bestehende und künftige Rechtsvorschriften im Kontext von KI-Anwendungen

Lesedauer: 1 Minute

26.07.2024

Auch wenn einige Aspekte des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz und von KI-Systemen gesetzlich noch nicht eindeutig geregelt sind, müssen bestehende Rechtsvorschriften auch im Kontext von KI-Anwendungen berücksichtigt werden. Dazu zählen etwa das Urheberrecht und das Datenschutzrecht, aber auch Persönlichkeitsrechte oder der Schutz von Know-how (z.B. Geschäftsgeheimnisse).

Doch KI-Anwendungen bringen bestehende gesetzliche Regelungen auch an Grenzen: Da das österreichische Urheberrechtsgesetz nur eine „natürliche Person“ als Urheber vorsieht, kann eine KI selbst niemals Rechteinhaber sein. Andererseits können die der KI-Anwendung zugeführten und verarbeiteten Daten sehr wohl urheberrechtlich geschützt sein. Nicht alles, was öffentlich verfügbar ist, darf auch verwendet werden. Die Übertragung von Datenbanken, die Extraktion von Webseiten oder auch nur die Nutzung von Bildern im Internet sind geregelt und können im Umgang mit KI rechtliche Konsequenzen haben. Damit es zu keiner Urheberrechtsverletzung durch unerlaubte Vervielfältigung, Bearbeitung oder Veröffentlichung kommt, muss sichergestellt werden, dass ...

  • im Einklang mit unternehmensinternen Richtlinien gehandelt wird.
  • Mitarbeitende über alle notwendigen Berechtigungen / Lizenzvereinbarungen für die Verwertung der Inhalte verfügen.
  • alle rechtlichen Vereinbarungen eingehalten werden.

Details zur Europäischen KI-Richtlinie

Der "AI Act" bezeichnet ein bedeutendes Regelwerk der Europäischen Union, das sich mit der Regulierung und Verwaltung von Künstlicher Intelligenz (KI) beschäftigt. Er tritt mit 1.8.2024 in Kraft. Dieses Gesetz zielt darauf ab, einen rechtlichen Rahmen für den Einsatz und die Entwicklung von KI-Systemen in der EU zu schaffen, um Innovationen zu fördern, gleichzeitig aber auch die öffentliche Sicherheit, Privatsphäre und Grundrechte zu schützen.

Kernpunkte des AI Acts umfassen:

  1. Risikobasierte Klassifizierung: KI-Systeme werden je nach potentiellem Risiko für Individuen und die Gesellschaft klassifiziert. Dies reicht von „unbedenklich“ bis hin zu „hohem Risiko“.
  2. Transparenzvorschriften: Für KI-Systeme, die direkten Einfluss auf Menschen haben (z.B. Chatbots), sind Transparenzmaßnahmen vorgesehen, damit Nutzer wissen, dass sie mit einer KI interagieren.
  3. Datenschutz und Datenqualität: Der AI Act betont die Wichtigkeit der Datenqualität und legt Standards fest, um Verzerrungen und Diskriminierungen durch KI zu vermeiden.
  4. Sicherheitsanforderungen: Für KI-Systeme, die als hochriskant eingestuft werden, sind strenge Sicherheitsanforderungen vorgesehen. Diese sollen sicherstellen, dass solche Systeme zuverlässig und sicher sind.
  5. Aufsicht und Compliance: Der Act sieht auch die Einrichtung von Aufsichtsbehörden vor, die die Einhaltung der Vorschriften überwachen.

Die KI-Servicestelle der österreichischen Regulierungsbehörde RTR dient als Ansprechpartner und Informationshub zum Thema KI. Sie unterstützt auch bei der Umsetzung des europäischen AI Act.

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