
EU-Gegenmaßnahmen in Reaktion auf US-Zölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte und Derivate
EU-Sonderzölle bis 14.7.2025 ausgesetzt - geplante Maßnahmen im Überblick
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Die USA haben am 12. März 2025 Zölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte und Derivate eingeführt.
Als Reaktion darauf hat die EU gemäß Durchführungsverordnung 2025/778 (Amtsblatt L, 2025/778, 14. April 2025) folgende Gegenmaßnahmen festgelegt:
- ab dem 15. April 2025 werden zusätzliche Wertzölle in Höhe von 10 % und 25 % auf die Einfuhren der in Anhang I der Durchführungsverordnung 2025/778 aufgeführten und spezifizierten Waren angewandt.
- ab dem 16. Mai 2025 werden zusätzliche Wertzölle in Höhe von 25 % auf die Einfuhren der in Anhang II der Durchführungsverordnung 2025/778 aufgeführten und spezifizierten Waren erhoben;
- ab dem 16. Mai 2025 zusätzliche Wertzölle in Höhe von 25 % auf die Einfuhren der in Anhang III der Durchführungsverordnung 2025/778 aufgeführten und spezifizierten Waren erhoben;
- ab dem 1. Dezember 2025 zusätzliche Wertzölle in Höhe von 25 % auf die Einfuhren der in Anhang IV der Durchführungsverordnung 2025/778 aufgeführten und spezifizierten Waren erhoben.
Diese Maßnahmen treten mit 15. April 2025 in Kraft und werden gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2025/786 (Amtsblatt L, 2025/786, 14. April 2025) bis zum 14. Juli 2025 ausgesetzt.
Die Aussetzung der EU-Ausgleichmaßnahmen von 2018 und 2020 wird ebenfalls bis 14. Juli 2025 verlängert (Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2882 durch Durchführungsverordnung (EU) 2025/786).
Diese Gegenmaßnahmen können jederzeit wieder in Kraft gesetzt werden, sollte es mit den USA zu keiner Verhandlungslösung kommen.
Stand: 14.04.2025