Leuchtend gelbes Zeichen auf Autodach: Gelber länglicher Leuchtkörper mit schwarzen Elementen und Schriftzug Taxi spiegelt sich in Autodach, im Hintergrund verschwommen weitere parkende Taxis
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ÖGK: Administrationsvereinfachungen im Bereich Krankenbeförderung und neue Tarifliste 2025

Lesedauer: 2 Minuten

18.12.2024

Die ÖGK hat sich entschlossen, im Bereich der Abrechnung einen weiteren Schritt zur Digitalisierung zu setzen. Bei Abrechnungen mit Fahrten ab 01.01.2025 ist die Übermittlung der Papierunterlagen zur Krankenbeförderung (ärztlicher Transportauftrag, Behandlungsbestätigung, Abrechnungsdeckblatt, etc.) nicht mehr erforderlich (war in NÖ schon bisher so). Die elektronische Abrechnung alleine ist ausreichend. Die Unterlagen sind sieben Jahre im Unternehmen aufzubewahren und im Anlassfall auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.

All diese Details werden im Schreiben der ÖGK („Administrationsvereinfachungen im Bereich Krankenbeförderung“ und die neue Tarifliste 2025) erläutert, das Sie in Kürze erhalten werden.  

Zusätzlich zu diesem Schreiben, wollen wir Ihnen noch weitere Erläuterungen für Selbstabrechner zur Verfügung stellen:

Durch die ab 1.1.2025 geltenden Änderungen wird die Verrechnung nochmal etwas einfacher.

1. Zum Punkt „ Papierlose Abrechnung“ im ÖGK-Schreiben  

Es kommt zu keiner Änderung in der Vorgehensweise bei der Sendung der Daten aus uns bekannten Software-Lösungen („Daten übertragen“).  

  • Der Ausdruck der Rechnung braucht für die eigene Buchhaltung nur 1x (ohne Deckblatt) erfolgen.
  • Die Transportscheine und Rechnungen sind nicht mehr mittels Post an die ÖGK zu senden (war in NÖ schon bisher so)
  • Die Transportscheine und Rechnungen sind für eventuelle Rückfragen oder Kontrollen - am besten nach Kassen und Rechnungen - geordnet abzulegen.

2. Zum Punkt „Befüllung Datensatz (Begründungsfeld „GRUN“)  

Anmerkungen zu einem Transport, die früher schriftlich gemacht wurden, können jetzt direkt bei der Abrechnung in der Transporterfassung eingegeben werden. Dazu ist über die Stammdaten / Versicherungsträger bei Ihrer ÖGK die Abrechnungseinstellung „Transportgrund benötigt?“ anzuhaken. Damit steht beim Erfassen der Transporte ein zusätzliches Feld zur Verfügung, in dem auch   - Abweichungen der Entfernung vom Distanzanzeiger (notwendig) - Das Kürzel „MF“ + Versicherungsnummer des 2. Patienten bei Mehrfachtransporten (notwendig) - sonstige abrechnungsrelevante Angaben eingegeben werden können.

Zu „Medizinische Begründung“ (derzeit nur für Oberösterreich relevant!)

Diese kann bei uns bekannten Software-Lösungen im Feld „Diagnose (Text)“ eingegeben werden.

Da bisher keine Diagnose erforderlich war, ist in den uns bekannten Software-Lösungen eine Einstellung notwendig:

  • Es darf in den Stammdaten / Versicherungsträger bei ÖGK OÖ die Abrechnungseinstellung „Fixe Diagnose“ nicht angehakt sein.
  • Damit wird das Diagnosefeld bei der Transporterfassung angezeigt und muss befüllt werden (Eingabe notwendig). 

Verwendung von Sammelnummern Die bisher häufig verwendete Sammelnummer 401988 als Vertragspartnernummer für „Anordnender Arzt oder Transportziel“ soll nur mehr bei Wahlärzten oder jenen, die keine Vertragspartnernummer haben (zB Physiotherapeuten) verwendet werden.

Bitte verwenden Sie die im Schreiben der ÖGK angegebene Hotline oder E-Mail-Adresse, um Antworten auf Ihre Fragen zu erhalten:

3. Tarifliste Transporte ab 2025 

  • Tarifaktualisierungen können in den uns bekannten Software-Lösungen automatisch über den Menüpunkt „Tarife“ mit „Import“ durchgeführt werden.
  • Die neuen Tarife stehen ab der ersten Januarwoche zur Verfügung. Die Aktualisierung/Import der Tarife sollte vor Eingabe des ersten Transportscheins mit einem Leistungsdatum des Jahres 2025 vorgenommen werden. 
  • Die ab 1.1.2025 gültige Tarifliste ist auch auf der Homepage des Fachverbandes abzurufen. 
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