Detailaufnahme eines Tisches, auf dem eine liegende Glühbirne, gestapelte Euro-Münzen und ein Label zu Energieeffizienzen liegen. Im Hintergrund sitzt eine Person, die in der rechten Hand einen Stift hält
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Krankenbeförderung - Abrechnung ÖGK

Jahresabgrenzung 2024/2025 beachten und Monatliche Abrechnungen durchführen

Lesedauer: 1 Minute

16.01.2025

Inhaltsverzeichnis

    Aus aktuellem Anlass hat uns die ÖGK erneut darum gebeten, folgende Themen in Erinnerung zu rufen:

    1. Jahresabgrenzung 2024/2025 beachten
      Die ÖGK ist aufgrund der Rechnungsvorschriften verpflichtet, Aufwendungen für das Jahr 2024 (= Leistungsdatum) bis Ende Februar 2025 zu erfassen. Bitte achten Sie daher darauf, im Januar und Februar 2025 durchgeführte Transporte der Jahre 2024 und 2025 getrennt abzurechnen.
    2. Monatliche Abrechnungen durchführen
      Die Abrechnung der durchgeführten Krankenbeförderungen ist in regelmäßigen Abständen (monatlich) durchzuführen. Die ÖGK bittet daher nochmals alle Vertragspartner, die erbrachten Leistungen zeitnah abzurechnen, um ein präzises Monitoring zu ermöglichen.
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