Auf einem hellblauen Hintergrund ist in der Mitte ein weißes Kreuz, auf das eine Hand eine Vergrößerungslupe hält. Links und rechts davon sind weitere, verschiedene, weiße Symbole, wie ein Herz, eine Tablette, ein Tropfen, ein Monitor, ein Bett, eine Uhr
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Landesklinikum Mistelbach - elektronische Parkraumüberwachung – Ausnahmen für Krankenbeförderung

 

Lesedauer: 1 Minute

10.09.2024

Um privaten Krankenbeförderungen sowie der Rettung auch wirklich jederzeit die Möglichkeit zu geben direkt vor dem Haupteingang kranke oder nicht gehfähige Patientinnen und Patienten ein- und aussteigen zu lassen, wird eine elektronische Parkraumüberwachung direkt vor dem Haupteingang des Landesklinikums Mistelbach-Gänserndorf mit 15.9.20224 in Betrieb genommen.

Grund für die Einführung dieser Maßnahme war, dass viele Lenker diesen Parkplatz als Dauerparkplatz über die erlaubten zehn Minuten hinaus nutzen. Die neue Parkraumüberwachung soll dafür sorgen, dass Patientinnen und Patienten des Landesklinikums das Service der erleichterten An- und Abreise durch Ein- und Aussteigen direkt vor dem Klinikum jederzeit zur Verfügung steht.

Bei der Parkraumüberwachung, die durch eine externe Firma erfolgt, werden die Kennzeichen der zufahrenden Fahrzeuge elektronisch erfasst. Verweilt das Fahrzeug länger als 15 Minuten auf dem Parkplatz, wird dem Lenker durch die Firma ein Nutzungsentgelt von 80 Euro per Post in Rechnung gestellt. Die Einnahmen kommen nicht dem Landesklinikum zu Gute, sondern finanzieren die Parkraumüberwachung.

Ausgenommen sind natürlich Rettungstransporte sowie private Krankenbeförderungen (im Auftrag der Krankenkassen) und Inhaber eines Behindertenausweises. Für sie gibt es eine eigene Regelung, die auf Infotafeln auf dem Parkplatz ersichtlich ist.

Details Ausnahme Krankenbeförderung mit Taxis

Eine Ausnahme kommt jedoch für Krankenbeförderungen mit Taxis auf Grund eines Vertragsverhältnisses zur Direktverrechnung mit den diversen Sozialversicherungen zur Anwendung. Zu diesem Zweck fallen weiterhin - auch über die 15min hinausgehend – keine Kosten an.

Um die Ausnahme in Anspruch nehmen zu können, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  1. Wenn Sie regelmäßig Krankenbeförderungen ins Landesklinikum Mistelbach durchführen, geben Sie bitte dies sowie die Kennzeichen der betreffenden Fahrzeuge bekannt ( office@mistelbach.lknoe.at ). Für diese Fahrzeuge wird dann automatisiert die kostenlose Nutzung ermöglicht.
  2. Für Fahrzeuge, die nur selten bzw. ausnahmsweise solche Krankenbeförderungen durchführen, soll dies im Einzelfall dem Portier gemeldet werden. Auch dann wird die kostenlose Nutzung ermöglicht. Bitte verwenden Sie auch unsere Hinweisschilder auf die Krankenbeförderung.
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