Lächelnde Person lehnt sich auf Fahrerseite aus Auto und hält Führerschein und Autoschlüssel in Händen
© ddrockstar | stock.adobe.com

Ablauf unbefristet aus­ge­stellter Taxilenker­aus­weise im Jahr 2025

Stellen Sie rechtzeitigen einen Verlängerungsantrag

Lesedauer: 3 Minuten

05.12.2024

Seit 1.1.2021 werden Taxilenkerausweis auf 5 Jahre befristet ausgestellt. Alle davor generell unbefristet ausgestellten Taxilenkerausweise verlieren im Laufe des Jahres 2025 ihre Gültigkeit.  Um eine möglichst unbürokratische Verlängerung zu gewährleisten, haben wir mit dem Land NÖ nachfolgende Vorgehensweise abgestimmt. Zentral war für uns dabei, dass mit einem Behördentermin das Auslangen gefunden werden kann und daher der neue Ausweis direkt an den Antragsteller versendet wird als auch der alte Ausweis nicht abgegeben werden muss. Die zuständigen NÖ Bezirksverwaltungsbehörden werden vom Land NÖ in den nächsten Tagen entsprechend informiert. 

Konkret gilt:

Gemäß § 26a Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr verlieren die bis 31.12.2020 generell unbefristet ausgestellten Taxilenkerausweise im Jahr 2025 mit Ablauf des Monats, in dem der unbefristete Ausweis ausgestellt wurde, ihre Gültigkeit.
Beispiel: Ausstellung des Taxilenkerausweises im Jänner 1980 – gültig bis 31. Jänner 2025.
Eine Verlängerung des Ausweises in Form des neuen Scheckkartenausweises ist auf Antrag für weitere fünf Jahre zulässig. Daher wird gemäß § 10 Abs. 3 iVm § 6 Abs. 1 Z 3 Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr die Vertrauenswürdigkeit geprüft. Weitere Voraussetzungen wie zum Beispiel Ortskenntnisse, werden vom bestehenden alten Ausweis übernommen und nicht gesondert neuerlich geprüft. 

Bitte kontrollieren Sie, wann ihr Taxilenkerschein ausgestellt wurde, und kümmern Sie sich rechtzeitig um die Verlängerung des Ausweises! Informieren Sie bitte auch ihr Fahrpersonal, dass die Beantragung rechtzeitig erfolgen muss.

Was ist zu tun?

  • Reichen Sie den  Verlängerungsantrag elektronisch mittels dem auf der Homepage des Landes zur Verfügung gestellten e-Antragsformular ein oder mailen Sie das unterschriebene Antragsformular an die Behörde (die im Antragsformular angeführten Beilagen sind für die Verlängerung unbeachtlich).
    Zu den Antragsformularen  

  • Sie werden dann zu einem persönlichen Termin eingeladen.
    Bitte nehmen Sie zu diesem mit:
    • bestehender Taxilenkerausweis 
    • Lenkberechtigung 
    • 1 Passbild 
    • Gebühren für den „Austausch“ € 70,00 

Damit für die NÖ Taxiunternehmen der Fahrbetrieb gesichert fortgeführt werden kann, können die Fahrer ihre alten Papier-Taxilenkerausweise bis zum Ende der Gültigkeit des alten Ausweises weiterverwenden. Der Aus­weis verliert mit Ende des Monats des Ausstellungsdatums im Jahr 2025 die Gültigkeit und fällt somit nicht unter die Tatbestände des § 13 Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr, wonach der Taxilenkerausweis bei der Behörde abgeliefert werden müsste. 

Um einen reibungslosen Betrieb im Taxigewerbe zu gewährleisten, wird der neue Scheckkarten-Taxilenkerausweis direkt an die Lenkerinnen und Lenker versandt.

Diese Vorgangsweiße wird ebenso angewandt, wenn der Verlängerungsantrag erst nach Ablauf der Gültigkeit des bestehenden Taxilenkerausweises gestellt wird. 

Konkrete Beispiele zum Fristenlauf

Ausstellung des Lenkerausweises

Gültig bis

Verlängerung

Vor dem 31.12.2020
Beispiel

  • September 1970
  • August 2015
  • Dezember 2020

2025 bis zum Ablauf des Monats der Ausstellung 

  • September 2025
  • August 2025
  • Dezember 2025

5 Jahre gegen Nachweis der Vertrauenswürdigkeit

Ab dem 1.1.2021
Beispiel

  • Februar 2021

5 Jahre (vom Ausstellungsdatum) 

  • 1. Februar 2026

5 Jahre gegen Nachweis der Vertrauenswürdigkeit

Rechtzeitige Beantragung bei zuständiger Behörde

Die Prüfung der Vertrauenswürdigkeit und die Produktion der neuen Ausweise durch die Behörde kann längere Zeit in Anspruch nehmen.
Wir empfehlen die Verlängerung des Ausweises daher frühzeitig zu beantragen. Zuständige Behörde ist die Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes des antragstellenden Ausweisinhabers. Bei Wohnsitz in St. Pölten, Schwechat oder Wr. Neustadt ist die dortige Landespolizeidirektion zuständig.

Besonderheiten Stadt St. Pölten, Schwechat und Stadt Wr. Neustadt

Bei Wohnsitz in St. Pölten, Schwechat oder Wr. Neustadt ist die dortige Landespolizeidirektion für die Verlängerung zuständig. Nach Rücksprache mit der LPD St. Pölten werden die Inhaber eines der von dortigen LPD ausgestellten Taxilenkerausweises von dieser direkt hinsichtlich der erforderlichen Neuausstellung kontaktiert. Eine Vorabbeantragung des Ausweises ist hier nicht erforderlich. Hinsichtlich der LPD Schwechat soll ein Termin vereinbart werden, die Antragsstellung erfolgt dann ebenfalls direkt bei diesem Termin.Für die LPD Wr. Neustadt möge der Antrag vorab mit diesem Formular gestellt werden, in der Folge erfolgt ein Terminvorschlag durch die LPD Wr. Neustadt.

Antragsformular LPD Wr. Neustadt

Wohnsitz in Wien

Achtung bei einem Wohnsitz in Wien ist die LPD Wien zuständig. Dort gilt ein abweichender Ablauf und es ist mit einer wesentlich längeren Verfahrensdauer zu rechnen. Bitte beachten Sie in diesem Fall die Information der Fachgruppe Wien.

Zur Informationsseite der Fachgruppe Wien
Weitere interessante Artikel
  • Leuchtend gelbes Zeichen auf Autodach: Gelber länglicher Leuchtkörper mit schwarzen Elementen und Schriftzug Taxi spiegelt sich in Autodach
    Ehrung langjähriger Taxiunternehmerinnen und Taxiunternehmer
    Weiterlesen
  • Leuchtend gelbes Zeichen auf Autodach: Gelber länglicher Leuchtkörper mit schwarzen Elementen und Schriftzug Taxi spiegelt sich in Autodach, im Hintergrund verschwommen weitere parkende Taxis
    ÖGK: Administrationsvereinfachungen im Bereich Krankenbeförderung und neue Tarifliste 2025
    Weiterlesen