Lächelnde Person lehnt sich auf Fahrerseite aus Auto und hält Führerschein in Hand
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Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen, Fachgruppe

Taxilenkerausweis 2025

Ablauf unbefristeter Taxilenkerausweise 2025

Lesedauer: 1 Minute

15.10.2024

Gemäß § 10 Abs. 2 Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr (Bundesbetriebsordnung - BBO) sind ab 2021 alle Taxilenkerausweise (TL) auf 5 Jahre befristet. Bis dato unbefristet gültige Ausweise (also alle die VOR 2021 ausgestellt wurden), verlieren ihre Gültigkeit 2025 in jenem Monat, in dem sie ausgestellt wurden (vgl. § 26a BBO).

Das Dokument – also der Taxilenkerausweis – muss somit alle 5 Jahre zurückgegeben und neu beantragt werden (ganz ähnlich einem Reisepass, der eine 10-jährige Gültigkeit hat).

Jeder Besitzer eines Taxilenkerausweises muss selbst einen Antrag auf Verlängerung/Neuausstellung seines TL-Ausweises stellen. Zuständig ist dabei die jeweilige Wohnsitz-Behörde. Für Taxilenker mit Wohnsitz in Wien ist das Verkehrsamt der Landespolizeidirektion (LPD) Wien diese Behörde.

Wie

Online-Termin beim Verkehrsamt buchen oder QR Code scannen:

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Wann

Eine Antragstellung sollte 2 - 3 Monate vor dem Monat gestellt werden, in dem der bisherige TL-Ausweis abläuft. Das Ausstellungsdatum ist im TL-Ausweis angeführt. Beispiel: Ihr TL-Ausweis wurde im Mai 2007 ausgestellt. Eine Terminvereinbarung sollte im Februar 2025 erfolgen.

Ablauf

Beim vereinbaren Termin im Verkehrsamt wird der Antrag auf Neuausstellung/Verlängerung des TL-Ausweises gestellt, die Zahlung der Abgabe/Gebühr erfolgt vor Ort.

Sobald die Prüfung der Vertrauenswürdigkeit § 6 Abs. 1 Z 3 BBO abgeschlossen und der Ausweis produziert wurde, erfolgt eine Mitteilung durch das Verkehrsamt. Ein neuerlicher Termin zur Rückgabe des alten und Übernahme des neuen Ausweises ist erforderlich.

Falls Sie ihren alten TL-Ausweis nicht verwenden bzw. nicht benötigen, ist beim vereinbarten ersten Termin (Antragstellung) der TL-Ausweis gleich abzugeben.
Der neue TL-Ausweis wird Ihnen nach Fertigstellung von der Behörde postalisch zugeschickt.