Förderrichtlinien des Service Centers für Leseförderung
Unterstützung für Lesereisen
Lesedauer: 1 Minute
Für Maßnahmen zur Leseförderung bei Kindern- und Jugendlichen vergibt das Service Center Förderungen. Die Förderung richtet sich nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.
Lesungen werden vom Service Center für Leseförderung nur dann gefördert, wenn die Autor:innen zeitgerecht schriftlich ausschließlich über das Service Center gebucht werden.
Förderungswürdig sind nur Lesungen, die vom Service Center mit den Autor:innen vereinbart werden.
Hier finden Sie die Förderrichtlinien für die Lesereisen:
Förderrichtlinien Oberösterreich
Förderrichtlinien Bundesländer
Achtung:
Um in den Genuss der Förderung zu kommen ist der Förderantrag spätestens 6 Monate nach Abschluss der Lesungen dem Service Center zu übermitteln (einlangend).
Stand: 04.11.2024