Service Center Leseförderung

Förderrichtlinien für Lesereisen Wien

Förderung des Service Centers für Maßnahmen zur Leseförderung bei Kindern und Jugendlichen

Lesedauer: 2 Minuten

Förderung des Service Centers für Maßnahmen zur Leseförderung bei Kindern und Jugendlichen nach Maßgabe vorhandener Mittel.

Grundsätzliches zur Förderung

Lesungen werden vom Service Center für Leseförderung nur dann gefördert, wenn die AutorInnen zeitgerecht schriftlich ausschließlich über das Service Center gebucht werden. Förderungswürdig sind nur Lesungen, die vom Service Center mit den AutorInnen vereinbart werden.

Lesereisen 

Von einer Lesereise wird dann gesprochen, wenn ein Autor mindestens 3 aufeinander folgende Tage à 3 Lesungen von einer oder mehreren Buchhandlungen gebucht wird.

Honorar Autoren: € 160,00 exkl. USt. Für max. 60 Kinder pro Lesung. Wird vom Buchhändler an den Autor bezahlt.

Förderung Honorar: € 60,00 pro Lesung. Wird vom Service Center nach Abschluss der Lesereise an die teilnehmenden Buchhandlungen refundiert.

Reisekosten Autoren: Bahnfahrt 2. Klasse, bei PKW-Anreise 0,25 € pro km.

Förderung Reisekosten*): Maximal € 150,00. Der darüber hinausgehende Betrag muss von den Buchhandlungen übernommen werden. Die Reisekosten rechnet der Autor mit dem Service Center ab.

Nächtigungskosten Autoren: € 50,00 pro Nächtigung.

Förderung Nächtigungskosten*): Maximal € 50,00 pro Nächtigung. Der darüber hinausgehende Betrag muss von den Buchhandlungen übernommen werden. Die Nächtigung wird vom Buchhändler organisiert und bezahlt und wird vom Service Center nach Abschluss der Lesereise refundiert.

Etwaige Verpflegungskosten (z.B. Getränke während der Lesung) müssen von der Buchhandlung übernommen werden.

*) Bei Anreise des Autors/der Autorin am Vortag des 1. Lesetages ist die Nächtigung des Autors/der Autorin durch den Buchhändler zu bezahlen und wird vom Service Center ebenfalls gefördert.
Sollte der Autor/die Autorin während der Lesetage an- u. abreisen, werden ihm nach Rechnungslegung für diese gesonderten Fahrten max. € 50,00 inkl. USt. pro Tag (An- u. Abreise) als Fahrtkostenersatz rückerstattet (Deckelung lt. maximalen Nächtigungszuschuss € 50,00).


Hinweis:
Das Service Center für Leseförderung fördert insgesamt 15 Lesungen pro Mitgliedsbetrieb pro Jahr!

Wird von anderen Stellen für dieselben Lesungen eine Förderung gewährt, so ist das Service Center für Leseförderung umgehend davon in Kenntnis zu setzen.


*) Bei Anreise der Autorin/des Autors am Vortag des 1. Lesetages ist die Nächtigung der Autorin/des Autors durch den Buchhändler zu bezahlen und wird vom Service Center ebenfalls gefördert.
Sollte die Autorin/der Autor während der Lesetage an- und abreisen, werden ihr/ihm nach Rechnungslegung für diese gesonderten Fahrten max. € 50,00 inkl. USt. pro Tag (An- und Abreise) als Fahrtkostenersatz rückerstattet (Deckelung lt. maximalen Nächtigungszuschuss € 50,00).

Zusätzliche Förderung der Fachgruppe Wien

Die Fachgruppe Buch- und Medienwirtschaft Wien gewährt gerne einen zusätzlichen Subventionsbeitrag in Höhe von € 60,00 pro Lesung.

Der Antrag ist formfrei unter Nachweis der Buchung einer Lesereise zu stellen. Wenden Sie sich bitte an die Fachgruppe Wien: 

Telefon +43 1 514 50 3312
E-Mail buch-medien@wkw.at

Rechenbeispiel:
Ein Buch- und Medienhändler bucht im Rahmen von Lesereisen, die vom Service Center ausgeschrieben werden, 3 Tage à 3 Lesungen:

Kosten (derzeit):
Honorar: 9 x € 160 = € 1.440 + USt. (wenn der Autor ust.-pflichtig ist)

Förderungen (derzeit):
Service Center: 9 x € 60 = € 540
Fachgruppe Wien: 9 x € 60 = € 540

Kosten für Reise und Nächtigung trägt Service Center bis zum Maximalförderbeitrag

Derzeitige Gesamtkosten für die Buchhandlung:
€ 1.440 minus € 1.080 (540 + 540) = + € 360 zuzüglich ev. Verpflegung


Achtung:
Der Förderantrag muss spätestens binnen 6 Monaten nach Abschluss der Lesungen im Service Center einlangen.



Hinweis:
Die Förderbeiträge des Service Centers Leseförderung sowie der jeweiligen Fachgruppen erfolgen "brutto für netto", da die Wirtschaftskammern keine USt. verrechnen und ausweisen können.


Stand: 28.10.2024