Förderrichtlinien des Service Centers Leseförderung für alle Bundesländer
Förderung für Maßnahmen zur Leseförderung bei Kindern und Jugendlichen
Lesedauer: 2 Minuten
Förderung des Service Centers für Maßnahmen zur Leseförderung bei Kindern und Jugendlichen nach Maßgabe vorhandener Mittel.
Grundsätzliches zur Förderung
Lesungen werden vom Service Center für Leseförderung nur dann gefördert, wenn die Autorin/der Autor zeitgerecht schriftlich ausschließlich über das Service Center gebucht werden. Förderungswürdig sind nur Lesungen, die vom Service Center mit der Autorin/dem Autor vereinbart werden.
Lesereisen
Von einer Lesereise wird dann gesprochen, wenn eine Autorin/ein Autor mindestens 3 aufeinander folgende Tage à 3 Lesungen von einer oder mehreren Buchhandlungen gebucht wird.
Honorar Autoren: € 160,00 exkl. USt. für max. 60 Kinder pro Lesung. Wird vom Buchhändler an die Autorin/den Autor bezahlt.
Förderung Honorar: € 60,00 pro Lesung. Wird vom Service Center nach Abschluss der Lesereise an die teilnehmenden Buchhandlungen refundiert.
Reisekosten Autoren: Bahnfahrt 2. Klasse, bei PKW-Anreise 0,25 € pro km.
Förderung Reisekosten*): Maximal € 150,00. Der darüber hinausgehende Betrag muss von den Buchhandlungen übernommen werden. Die Reisekosten rechnet die Autorin/der Autor mit dem Service Center ab.
Nächtigungskosten Autoren: € 50,00 pro Nächtigung.
Förderung Nächtigungskosten*): Maximal € 50,00 pro Nächtigung. Der darüber hinausgehende Betrag muss von den Buchhandlungen übernommen werden. Die Nächtigung wird vom Buchhändler organisiert und bezahlt und wird vom Service Center nach Abschluss der Lesereise refundiert.
Etwaige Verpflegungskosten (z. B. Getränke während der Lesung) müssen von der Buchhandlung übernommen werden.
Hinweis:
Das Service Center für Leseförderung fördert insgesamt 15 Lesungen pro Mitgliedsbetrieb pro Jahr!
Wird von anderen Stellen für dieselben Lesungen eine Förderung gewährt, so ist das Service Center für Leseförderung umgehend davon in Kenntnis zu setzen.
*) Bei Anreise der Autorin/des Autors am Vortag des 1. Lesetages ist die Nächtigung der Autorin/des Autors durch den Buchhändler zu bezahlen und wird vom Service Center ebenfalls gefördert.
Sollte die Autorin/der Autor während der Lesetage an- und abreisen, werden ihr/ihm nach Rechnungslegung für diese gesonderten Fahrten max. € 50,00 inkl. USt. pro Tag (An- und Abreise) als Fahrtkostenersatz rückerstattet (Deckelung lt. maximalen Nächtigungszuschuss € 50,00).
Zusätzliche Fördermöglichkeiten
In einigen Bundesländern gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten der Fachgruppen. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an Ihre Fachgruppe Buch- und Medienwirtschaft in Ihrem Bundesland:
Burgenland
Telefon +43 5 90 907 3720
E-Mail alexander.pillitsch@wkbgld.at
Kärnten
Telefon +43 5 90 904 765
E-Mail ic@wkk.or.at
Niederösterreich
Telefon +43 2742 851 19712
E-Mail buchmedien@wknoe.at
Oberösterreich
Telefon +43 5 90 909 4720
E-Mail buchwirtschaft@wkooe.at
Salzburg
Telefon +43 662 88 88 639
E-Mail medienwirtschaft@wks.at
Steiermark
Telefon +43 316 601 549
E-Mail servicecenter.lesefoerderung@wkstmk.at
Tirol
Telefon +43 5 90 905 1323
E-Mail buchwirtschaft@wktirol.at
Vorarlberg
Telefon +43 5522 305 2471
E-Mail yildirim.eda@wkv.at
Wien
Telefon +43 1 514 50 6115
E-Mail buch-medien@wkw.at
Rechenbeispiel für Förderungen
Ein Buch- und Medienhändler bucht im Rahmen von Lesereisen, die vom Service Center ausgeschrieben werden, 3 Tage à 3 Lesungen:
Kosten (derzeit):
Honorar: 9 x € 160 = € 1.440 + USt. (wenn der Autor ust.-pflichtig ist)
Förderungen (derzeit):
Service Center: 9 x € 60 = € 540
Kosten für Reise und Nächtigung trägt Service Center bis zum Maximalförderbeitrag.
Derzeitige Gesamtkosten für die Buchhandlung:
€ 1.440 minus € 540 = € 900 zuzüglich ev. Verpflegung
Antragsformblätter für die Förderungen sind im Service Center für Leseförderung erhältlich:
Telefon +43 316 601 549
E-Mail servicecenter.lesefoerderung@wkstmk.at
Achtung:
Der Förderantrag muss spätestens binnen 6 Monaten nach Abschluss der Lesungen im Service Center einlangen.
Hinweis:
Die Förderbeiträge des Service Centers Leseförderung sowie der jeweiligen Fachgruppen erfolgen "brutto für netto", da die Wirtschaftskammern keine USt. verrechnen und ausweisen können.
Stand: 28.10.2024