Entsendeanträge: Sofort-Antrags-Check für Entsendeanträge
Neu ab 22.4.2024
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Ab dem 22. April 2024 gestaltet die ÖGK den Prozess zur Bearbeitung von Entsendeanträgen (E1 – Entsendung in einen anderen Staat (EU/EWR/CH/GB) und E5 – Entsendung in einen Vertragsstaat) straffer und komfortabler: Ab dann werden keine Verbesserungsaufträge oder Rückfrageschreiben mehr versendet. Stattdessen erhalten Dienstgeber bei unvollständigen oder widersprüchlichen Anträgen sofort ein Abweisungsschreiben mit genauer Begründung.
Vorteil: Der neue Sofort-Antrags-Check liefert binnen Sekunden eine Entscheidung, wenn Anträge per ELDA (= Elektronischer Datenaustausch) eingebracht werden. Dies gibt im Bedarfsfall die Möglichkeit, umgehend einen neuen, vollständigen und korrekten Antrag einzureichen. Verzögerungen, die bisher durch Verbesserungsaufträge oder Rückfrageschreiben entstanden sind, werden drastisch reduziert