Kollektivvertrag für Angestellte in der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechnik
Aktuelle Kollektivvertrags(rahmen)texte, Gehälter und Zusatzinformationen für Angestellte und Lehrlinge in Berufen des Elektro- und Elektronikgewerbes
Lesedauer: 2 Minuten
Übersicht der gültigen Kollektivvertragsvereinbarungen, Gehaltstabellen sowie Zusatz- und Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer:innen im Metallgewerbe und die Kollektivverträge der vergangenen Jahre.
Informationen zum Kollektivvertrag 2025
Kollektivvertrag und Gehaltstabelle 2025
Gehaltsordnung für Angestellte gültig ab 1.1.2025 zum Kollektivvertrag gültig seit 1.1.2018, welcher unverändert weiter gilt.
Das amtliche Kilometergeld wird ab 1.1.2025 unabhängig davon, ob ein PKW, ein Motorrad oder ein Fahrrad benutzt wird, 50 Cent betragen. Dies stellt eine erhebliche Erhöhung von den bisher gültigen Sätzen, die für einen PKW 42 Cent, für Motorräder 24 Cent und für Fahrräder 38 Cent betragen haben, dar.
KV-Regelung als Mindestanspruch: Nachdem der Kollektivvertrag 0,42 Euro vorsieht, ist dies der Mindestanspruch, den Arbeitgeber:innen zahlen müssen. Die Anhebung auf 0,50 Euro steuerfrei bedeutet, dass Arbeitgeber:innen freiwillig mehr zahlen können, sofern sie dies möchten.
Freiwillige Erhöhung auf 0,50 Euro: Sollten Arbeitgeber:innen 0,50 Euro zahlen, ist dieser Betrag vollständig steuerfrei, solange die gesetzliche Grenze nicht überschritten wird.
Dokumentation: Wichtig ist, dass die Fahrten korrekt dokumentiert werden (z. B. Fahrtenbuch), um den steuerfreien Betrag gegenüber dem Finanzamt rechtfertigen zu können.
Fazit: Arbeitgeber:innen dürfen 50 Cent steuerfrei auszahlen. Es ist aber nicht verpflichtend, mehr als die 0,42 Euro laut KV zu zahlen.
Falls Arbeitgeber:innen für beruflich gefahrene Kilometer kein oder weniger an Kilometergeld als 0,50 Euro ausbezahlen, kann die Differenz (0,08 Euro) bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung als Werbungskosten angesetzt werden.
Kollektivvertrag und Gehaltstabelle 2024
Gehaltsordnung für Angestellte gültig ab 1.1.2024 zum Kollektivvertrag gültig seit 1.1.2018, welcher unverändert weiter gilt.
Hinweis auf Druckfehler:
In der Druckversion des KV für Angestellte 2024 wird die monatliche Vergütung von Pflichtpraktikanten für Schüler nach dem 2. Ausbildungsjahr mit 832,00 Euro angegeben.
Dabei handelt es sich um einen Druckfehler. Die richtige Vergütung beträgt 882,00 Euro (wie in der online KV-Version).
Zusatzkollektivvertrag Mitarbeiterprämie
Zusatzkollektivvertrag Mitarbeiter:innenprämie Metallgewerbe, Angestellte, gültig ab 1.1.2024
Erläuterungen zur Mitarbeiter:innenprämie 2024
Kollektivverträge und Gehaltstabellen der vergangenen Jahre
Gehaltsordnung für Angestellte gültig ab 1.1.2023 zum Kollektivvertrag gültig seit 1.1.2018, welcher unverändert weiter gilt.
Gehaltsordnung für Angestellte gültig ab 1.1.2022 zum Kollektivvertrag gültig seit 1.1.2018, welcher unverändert weiter gilt.
Gehaltsordnung für Angestellte gültig ab 1.1.2021 zum Kollektivvertrag gültig seit 1.1.2018, welcher unverändert weiter gilt.
Gehaltsordnung für Angestellte gültig ab 1.1.2020 zum Kollektivvertrag gültig seit 1.1.2018, welcher unverändert weiter gilt.
Gehaltsordnung für Angestellte gültig ab 1.1.2019 zum Kollektivvertrag gültig seit 1.1.2018, welcher unverändert weiter gilt.
Kollektivvertrag für Angestellte gültig ab 1.1.2018 und Gehaltsordnung gültig ab 1.1.2018
Vereinbarung für Kurzarbeit (Stand: Februar 2020)
- Vereinbarung der Sozialpartner über die Einführung von Kurzarbeit und die Leistung einer Kurzarbeitsunterstützung
- Erläuterungen zur Mustervereinbarung