Person mit Brillen, Bart  und Cap in Lokal sitzend macht Notizen auf Clipboard
© BullRun | stock.adobe.com

Unternehmenssanierung

Geförderte Beratungen

Lesedauer: 1 Minute

13.09.2024

Jedem Unternehmen kann es passieren, dass es in Zahlungsschwierigkeiten kommt. In diesem Fall ist es besonders wichtig, einen Überblick über die genaue finanzielle Situation zu bekommen, damit man die richtigen Schritte setzen kann.

Wir können Sie dabei mit einer geförderten Sanierungsberatung durch einen externen Unternehmensberater unterstützen. Abseits der geförderten Betriebsberatung finden Sie hier weitere wichtige Informationen zur Unternehmenssanierung.

Bitte beachten Sie vor der Beantragung einer geförderten Sanierungsberatung folgende Punkte

  • Es muss mindestens eine Gewerbeberechtigung vorhanden sein (aktiv oder ruhend)
  • Sobald ein Insolvenzverfahren (Ausnahme: Insolvenzverfahren mit Eigenverwaltung) eröffnet worden ist, kann nur mehr der/die MasseverwalterIn eine Förderung bzw. die Auszahlung der Förderung beantragen!
  • Da es sich um eine Beratung durch einen selbständigen Unternehmensberater handelt, müssen Sie im 1. Schritt dessen Honorarnote zu Gänze vorfinanzieren. Nach Abschluss und Bezahlung der Beratung können Sie sich die Förderung rasch von uns „zurückholen“. Die Checkliste für die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie gemeinsam mit der Förderzusage per E-Mail. 

Sie haben noch keine Beratungsfirma ausgewählt? 

Dann sind Sie hier richtig. 

Sie möchten mit einer bestimmten Beratungsfirma im Zuge einer Schwerpunktberatung zusammenarbeiten? 

Sie wählen selbst die Beratungsfirma aus, kontaktieren diese und definieren  gemeinsamen im Förderantrag zur Schwerpunktberatung die Beratungsinhalte, welche die Grundlage für die Erarbeitung der Sanierungsstrategie bilden.

Übermitteln Sie uns den von Ihnen und Ihrem Berater unterschriebenen Förderantrag. Sie erhalten so schnell wie möglich die Förderzusage per Email. Nach Vorliegen der Förderzusage können Sie mit der Beratung beginnen!

Der Stundensatz ist mit Ihrem Berater zu vereinbaren, die Beratung kann mit € 40,-/Std. für max. 20 Stunden gefördert werden. 

Weiterführende Beratungsförderungen (optional)

Auf Basis einer Schwerpunktberatung können noch zusätzliche, geförderte Beratungsleistungen der WKNÖ in Anspruch genommen werden, etwa:

Im Rahmen der Umsetzungsbegleitung werden Sie bei der Umsetzung der in der Schwerpunktberatung entwickelten Maßnahmen fachlich durch Ihr Beratungsunternehmen unterstützt. Diese Leistung kann erst nach Abschluss der Schwerpunktberatung in Anspruch genommen werden — auch die Anmeldung ist erst nach Abschluss der Schwerpunktberatung möglich.

Hinweis: Die Durchführung erfolgt durch die selbe Beratungsfirma! 

Diese Beratungsleistung kann parallel zur Schwerpunktberatung in Anspruch genommen werden und klärt zum Beispiel Fragen wie:

  • Passt das entwickelte Konzept tatsächlich zu mir und zu den betroffenen Personen?
  • Gibt es dabei nicht sichtbare Hemmnisse, familiäre Erwartungshaltungen, etc.?

Diese Beratung wird von einer spezialisierten Beratungsfirma als Workshop an 4 Terminen pro Jahr durchgeführt und mit einem individuellen Einführungs- und Nachschaugespräch ergänzt. Hier finden Sie die Termine.