Fachgruppenobmann Stefan Sternad
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Sternad: Bagatellgrenze spart 1,8 Millionen Belege

Den Vorschlag einer 30-Euro-Wertgrenze von Staatssekretärin Claudia Plakolm begrüßt Stefan Sternad, Obmann der Fachgruppe Gastronomie: „Es ist erfreulich, dass eine langjährige Forderung der WKK zur Entbürokratisierung aufgegriffen wird.“

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Aktualisiert am 22.09.2023
Unternehmen haben seit 2016 die Verpflichtung bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und der Kundschaft zur Verfügung zu stellen. Diese muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen. Diese verpflichtenden Kassenbons verursachen Müllberge, die die Umwelt ebenso belasten wie Nerven und Budget.

Ressourcenverschwendung und zusätzlicher Aufwand

In Kärnten würden täglich knapp 90.000 Gäste in rund 3.500 Gastronomiebetrieben bewirtet. Rund 70 Prozent der Konsumationen würde zwischen 15 und 30 Euro betragen. Sternad: „Wir Wirte müssen Unsummen an Kosten für Geräte und Papierrollen stemmen, den Müll entsorgen - und dafür Zeit aufwenden, die wir für unsere Gäste besser verwenden könnten. Ein Schildbürgerstreich!“ Durch den Wegfall von Belegen unter der 30-Euro-Wertgrenze könnten alleine in Kärnten mindestens 1,8 Millionen Papierbelege eingespart werden.

Das Unsinnigste ist, dass die meisten Kassenbelege auf Thermopapier gedruckt werden und damit nachweisbar umweltschädlich sind: Sie dürfen daher nicht einmal ins Altpapier, wo sie recycelt würden, sondern müssen als Restmüll entsorgt werden.

Keine Steuernachteile

Wie Sternad betonte, habe man im benachbarten Ausland längst erkannt, dass es sich bei der generellen Belegerteilungspflicht um Zeit- und Geldverschwendung handelt. So erwäge man in Deutschland die Einführung einer Bagatellgrenze von 10 Euro, in Frankreich wurde die ursprüngliche Bagatellgrenze von 10 Euro in den vergangenen beiden Jahren schrittweise auf 30 Euro erhöht. Sternad: „Das bedeutet, für Konsumationen, die unter dieser Bagatellgrenze liegen, muss kein Beleg ausgestellt werden. Dem Gesetzgeber entsteht dadurch übrigens kein Nachteil: Eine finanztechnische Kontrolle funktioniert durch die digitale verschlüsselte Speicherung auch ohne Papierbeleg!“ 

Rückfragen:
Wirtschaftskammer Kärnten
Fachgruppe Gastronomie
Mag. Guntram Jilka
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