Kollektivvertrag Stickereiwirtschaft Vorarlberg, Angestellte, gültig ab 1.1.2021

Gültigkeit:
1.1.2021 - 31.12.2021
Gilt für:
Vorarlberg

Zusatzkollektivvertrag

zum Kollektivvertrag für die Angestellten der Vorarlberger Stickereiwirtschaft vom 12. Mai 2004, in der Fassung vom 1. Jänner 2021
abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Vorarlberg - Berufsgruppe der Stickereiwirtschaft einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh, andererseits. 

Art. I Geltungsbereich 

räumlich: für das Bundesland Vorarlberg; 

fachlich: für alle Mitgliedsbetriebe der Berufsgruppe Vorarlberger Stickereiwirtschaft 

persönlich: für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Angestellten sowie für kaufmännische Lehrlinge  

Art. II Ist-Gehaltserhöhung 

1. Es wird empfohlen, das tatsächliche Monatsgehalt (Ist-Gehalt) der Angestellten (Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten) – bei ProvisionsvertreterInnen ein etwa vereinbartes Fixum – mit Wirkung 1. Jänner 2021 zu erhöhen.

2. Andere Bezugsformen als Monatsgehalt (Fixum), wie z.B. Provisionsbezüge, Mindestprovisionen, Mindestgarantien bei ProvisionsbezieherInnen, Prämien, Sachbezüge usw. bleiben unverändert.

Art. III Gehaltstabellen

1. Die Gehaltsansätze in den Gehaltstabellen des Kollektivvertrages – Anhang 3 zum § 16 Verwendungsgruppen und Mindestgrundgehälter werden in allen Verwendungsgruppen um 1,50 % erhöht und auf ganze Euro aufgerundet (Anhang).

2. Die Lehrlingsentschädigungssätze in allen Lehrjahren werden um 1,50 %, aufgerundet auf ganze Euro, erhöht.

3. Danach ist zu prüfen, ob das tatsächliche Monatsgehalt dem neuen (ab 1. Jänner 2021 geltenden) Mindestgrundgehalt entspricht. Ist dies nicht der Fall, so ist das tatsächliche Monatsgehalt des/der Angestellten so aufzustocken, daß es den kollektivvertraglichen Mindestgehaltsvorschriften entspricht.

Art IV Überstundenpauschalien

Überstundenpauschalien sind um den gleichen Prozentsatz zu erhöhen, um den sich das Monatsgehalt des/der Angestellten aufgrund der Regelung der Art. II oder III effektiv erhöht.

Art. V. Wirksamkeitsbeginn

Dieser Zusatzkollektivvertrag tritt am 1. Jänner 2021 in Kraft.


Feldkirch, 10.12.2020


Wirtschaftskammer Vorarlberg
Berufsgruppe der Vorarlberger Stickereiwirtschaft

Obmann

Markus Riedmann

Geschäftsführer

Mag. Andreas Staudacher

Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft GPA

Vorsitzende

Barbara Teiber, MA

Geschäftsbereichsleiter 

Interessenvertretung

Karl Dürtscher

Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft GPA
Wirtschaftsbereich Textil, Bekleidung, Schuh

Stv. Wirtschaftsbereichsvorsitzende

Thomas Schwab

Wirtschaftsbereichssekretär

Mag. Albert Steinhauser

Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft GPA
Region Vorarlberg

Regionalvorsitzender

Friedrich Dietrich

Regionalgeschäftsführer

Bernhard Heinzle


            Anhang A

Gehaltsordnung

  gültig ab 1.1.2021
       Vorarlberger
 Stickereiwirtschaft
             in Euro

VerwendungsgruppeIIIIIIIV
im 1.+ 2. Verwendungsgruppenjahr1.624,002.016,002.649,003.397,00
nach 2 Verwendungsgruppenjahren1.723,002.138,002.773,003.548,00
nach 4 Verwendungsgruppenjahren1.823,002.261,002.892,003.701,00
nach 6 Verwendungsgruppenjahren1.921,002.387,003.016,003.849,00
nach 8 Verwendungsgruppenjahren2.018,002.510,003.137,004.005,00
nach 10 Verwendungsgruppenjahren2.119,002.632,003.261,004.154,00
Lehrlingsentschädigung gültig ab 1. Jänner 2021
1. Lehrjahr632,00 Euro
2. Lehrjahr827,00 Euro
3. Lehrjahr1.103,00 Euro
4. Lehrjahr1.471,00 Euro