Zwei lächelnde Personen auf aufgeklapptes Notebook blickend
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Arbeitsrecht – AVRAG

Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz

Lesedauer: 1 Minute

03.05.2023

Wenn ein Unternehmen übernommen wird, in dem bisher auch Arbeitnehmer beschäftigt waren, so sind folgende zwingende Bestimmungen zu beachten:

Das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) sieht vor, dass bei einem Betriebsübergang die bestehenden Arbeitsverhältnisse automatisch übernommen werden, wenn die wesentlichen Teile des Unternehmens übernommen und weitergeführt werden. Zu den wesentlichen Teilen zählen:

  • die Betriebsräume
  • die Betriebsausstattung
  • Maschinen und Geräte
  • der Kundenstock

Ein Arbeitnehmer, der vom Übergeber gekündigt wurde (und der z.B. eine Abfertigung erhalten hat), kann vom Übernehmer verlangen, zu denselben Bedingungen weiter beschäftigt zu werden. Voraussetzung ist aber, dass der Erwerber des Unternehmens das Unternehmen fortführt. Die zum Übernahmezeitpunkt vorherrschenden Arbeitsbedingungen müssen aufrecht bleiben, z.B.:

  • kollektivvertragliche Einstufung
  • Urlaubsanspruch
  • Abfertigungsanspruch

Hat der Erwerber das Recht, einen Kollektivvertrag mit schlechteren Bedingungen anzuwenden, so besteht für die Arbeitnehmer die Möglichkeit, ihre Arbeitsverhältnisse zu beenden (unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen und Termine). Sie haben in diesem Fall einen Anspruch auf Abfertigung und Urlaubsentschädigung. Das gilt auch, wenn Betriebspensionszusagen vom Erwerber nicht übernommen werden.

Im Übernahme-Vertrag sollte daher sichergestellt werden, dass für die Ansprüche der Arbeitnehmer ausreichend Vorsorge getroffen wurde. Die Höhe der Ansprüche sollte auch beim Übergabepreis berücksichtigt werden. Zu diesen Ansprüchen zählen zum Beispiel:

  • Abfertigungen
  • zugesagte Betriebspensionen
  • Ansprüche aus der Pflicht der Weiterbeschäftigung wegen Mutterschutzes
  • Ansprüche von Lehrlingen
  • Ansprüche nach Ableistung des Präsenzdienstes

Der Übergeber haftet nach dem Gesetz neben dem Erwerber solidarisch und zeitlich unbeschränkt für die Ansprüche der Arbeitnehmer, die während seiner Unternehmensführung entstanden sind.

Beispiel
Der Arbeitnehmer Huber hat, weil er bereits seit 6 Jahren im Unternehmen arbeitet, einen Abfertigungsanspruch von 3 Monatsgehältern. Er wird vom Übernehmer weitere 5 Jahre beschäftigt. Der Übernehmer geht in Konkurs. Der Arbeitnehmer Huber kann die 3 Monatsgehälter vom Übergeber des Unternehmens verlangen.