Steuerliche Auswirkungen
Infos zur Einkommens- und Umsatzsteuer bei entgeltlichem Erwerb und Pacht
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Steuerliche Auswirkungen bei entgeltlichem Erwerb
Einkommensteuer
Einleitend ist die Frage zu klären, inwieweit der Käufer den Kaufpreis steuerlich geltend machen kann. Es ist zu unterscheiden, ob der Kaufpreis in Form einer Kaufpreisrente (z.B. Leibrente oder Zeitrente) oder in bar entrichtet wird.
Barkauf
Beim Erwerb eines bestehenden Betriebes sind die übernommenen Wirtschaftsgüter mit den Anschaffungskosten des Käufers zu bewerten, wobei es zu einer Aufteilung des Gesamtkaufpreises auf die einzelnen Wirtschaftsgüter kommt. Unter Umständen kann es zu einer zusätzlichen Abschreibungsmöglichkeit des so genannten Firmenwertes auf 15 Jahre kommen.
Für den Erwerber heißt das: Er kann den Kaufpreis indirekt über die Abschreibung der einzelnen Wirtschaftsgüter steuerlich geltend machen. Wird ein Teil des Kaufpreises fremdfinanziert, so sind nur die Finanzierungskosten (Zinsen, Kreditspesen) steuerlich absetzbar.
Veräußerung gegen Kaufpreisrenten (Leibrente, Zeitrente)
Wird der Kaufpreis in Form einer Kaufpreisrente entrichtet, so ist beim Käufer die Rente als Passivposten (Schuld) in der Bilanz anzusetzen. Vereinfacht dargestellt werden die einzelnen Rentenzahlungen als Aufwand gebucht. Die jährliche Rentenschuldminderung führt zu einem Ertrag, womit die beiden Positionen buchhalterisch ausgeglichen werden.
Der plötzliche Wegfall der Rente durch den Tod des Berechtigten kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben, da dieser voll von der Einkommensteuer erfasst wird.
Am Glück des Zahlers einer betrieblichen Kaufpreisrente durch Wegfall der Rentenschuld ist der Fiskus also erheblich ertragsbeteiligt! Diese latente Gefahr ist bei der Versorgungsrente nicht gegeben.
Umsatzsteuer
Die Veräußerung eines Gewerbebetriebes ist ein umsatzsteuerpflichtiger Vorgang, wobei der Käufer die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer von seiner Steuerschuld abziehen kann.
Für den Käufer ist es wichtig, dass er eine "mehrwertsteuergerechte Rechnung“ über den Geschäftskauf erhält, damit es hinsichtlich der Geltendmachung des Vorsteuerabzuges keine Probleme gibt (getrennter Ausweis von Entgelt und Umsatzsteuer).
Bei der Zahlung der Umsatzsteuer besteht die Möglichkeit, die Gegenverrechnung der Umsatzsteuerschuld des Verkäufers mit der Vorsteuer des Käufers direkt beim Finanzamt zu beantragen (= Überrechnungsantrag). Der Käufer muss in diesem Fall die Umsatzsteuer nicht aufbringen. Durch einen formlosen, rechtzeitigen Umbuchungsantrag an das Finanzamt kann er sein (aus dem Vorsteuerabzug) resultierendes Guthaben auf das Finanzamtskonto des Veräußerers überrechnen lassen.
Steuerliche Auswirkungen für den Pächter
Einkommensteuer
Die Einkünfte des Pächters unterliegen der Einkommensteuer, wobei der Pachtzins eine Betriebsausgabe darstellt. Dem Pächter steht aber nicht das Recht zu, die Abschreibung für die gemieteten oder gepachteten Anlagegüter geltend zu machen, da dies nur dem Eigentümer, also dem Verpächter, zusteht. Führt der Pächter selbst Investitionen durch (z.B. Anschaffung eigener Geräte), so steht ihm dafür die Abschreibung zu.
Umsatzsteuer
Der Pachtzins unterliegt der Umsatzsteuer, die der Verpächter an das Finanzamt zu entrichten hat und der Pächter als Vorsteuer abziehen kann.