Außenansicht eines barocken Schlosses, im Vordergrund blühende Pflanzen
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Hotellerie, Fachgruppe

Aktuelle Wiener Ortstaxe

Rechtsgrundlage und Berechnung

Lesedauer: 1 Minute

02.10.2024

Wer erhält die Ortstaxe?

In Wien besteht als Landesorganisation für Tourismus der Wiener Tourismusverband (kurz: "WienTourismus"). Der Verband hat die Aufgabe, den Tourismus in Wien zu fördern sowie die Interessen des Landes Wien auf dem Gebiet des Tourismus wahrzunehmen. Die Kosten des Verbandes sind durch eigene Einnahmen, Subventionen oder Spenden und aus den Einzahlungen der Ortstaxe zu decken. Rechtsgrundlage ist das Wiener Tourismusförderungsgesetz (WTFG).

Wer ist zahlungspflichtig?

Gemäß § 11 WTFG haben alle Gäste, das sind Urlauber und Urlauberinnen, Geschäftsreisende und sonstige Personen, die im Gebiet der Stadt Wien in einer Unterkunft gegen Entgelt Aufenthalt nehmen, die Ortstaxe zu entrichten. Die Abgabepflicht besteht unabhängig davon, ob das Entgelt vom Gast selbst oder durch Dritte für diesen entrichtet wird.

Minderjährige, die sich in Wien zum Schulbesuch oder zur Berufsausbildung oder in Jugendherbergen aufhalten, Studierende an Wiener Hoch- und Fachschulen und Personen, die länger als drei Monate ununterbrochen Aufenthalt nehmen, sind von der Entrichtung der Ortstaxe befreit.

Wer ist einhebungspflichtig?

Die Inhaber und Inhaberinnen der Unterkünfte haben gemäß § 13 WTFG die Ortstaxe von den Gästen einzuheben und bis zum 15. des dem entgeltlichen Aufenthalt nächst folgenden Monates beim Magistrat zu entrichten sowie bis zum 15. Februar jedes Jahres für die im Vorjahr entstandene Abgabenschuld beim Magistrat eine Abgabenerklärung einzureichen.

Über jeden entgeltlichen Aufenthalt ist entweder eine jahrgangsweise fortlaufend numerierte Rechnung mit einer Gleichschrift auszufertigen, die für Kontrollzwecke des Magistrates aufzubewahren ist, oder eine entsprechende Eintragung in ein vom Magistrat vor Verwendung zu vidierendes, mit fortlaufender Seitenzahl numeriertes und gut gebundenes Journalbuch zu machen.

Die Ortstaxe ist gleichzeitig mit der Begleichung der Rechnung zu entrichten.

Berechnung

Um die Berechnung der Ortstaxe zu erleichtern hat die Fachgruppe Hotellerie Wien ein Merkblatt erstellt. Daneben stellt die Stadt Wien auch einen Ortstaxenrechner zur Verfügung.

Zum Ortstaxerechner - Berechnung der Ortstaxe für Wien