Gewerbeumfang Handwerk der Getreidemüller
Handwerk der Getreidemüller
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Das Gewerbe "Getreidemüller“ zählt zu den reglementierten Gewerben und ist ein Handwerk (§ 94 Z 27 GewO). Das bedeutet, dass bei einer Gewerbeanmeldung ein Befähigungsnachweis zu erbringen ist. Dies kann auf unterschiedliche Arten erfolgen (siehe dazu Anmeldung eines Gewerbes – Allgemeines), die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung bildet eine davon.
Gewerbeumfang
Berufsprofil Lehrberuf Verfahrenstechniker für die Getreidewirtschaft – Schwerpunkt Getreidemüller |
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(§ 2 Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft - Ausbildungsordnung, BGBl II 454/2004 idgF) |
Berufsbild Lehrberuf Verfahrenstechniker für die Getreidewirtschaft (§ 3 Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft - Ausbildungsordnung, BGBl II 454/2004 idgF) |
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Stand: 30.11.2022