Vorsorgekassen in Österreich
Vorsorgekassen als wichtiges Element der 2. Säule des österreichischen Pensionsmodells
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Funktion und Aufgabe Betrieblicher Vorsorgekassen
Betriebliche Vorsorgekassen sind Kreditinstitute nach dem Bankwesengesetz (BWG). Ihre Aufgabe ist es, die Beiträge zur betrieblichen Vorsorge zu verwalten und zu veranlagen. Die betriebliche Vorsorgekasse hat 2003 das alte System der Abfertigung ersetzt und wird auch als "Abfertigung Neu" bezeichnet. Die rechtliche Grundlage der Betrieblichen Vorsorgekassen bildet das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG).
Im Gegensatz zum alten System, bei dem die Abfertigung im Unternehmen selbst angespart wurde, werden die Beiträge bei der Abfertigung Neu in eine Betriebliche Vorsorgekasse eingezahlt, die die Gelder treuhändisch anlegt.
Die Betrieblichen Vorsorgekassen unterliegen dabei genau definierten Veranlagungsvorschriften, die hohe Sicherheitsstandards im Hinblick auf die angelegten Gelder gewährleisten – siehe dazu auch Veranlagung.
Teil des 3-Säulen-Modells
Die betriebliche Vorsorge bildet einen wichtigen Teil der 2. Säule des österreichischen Pensionsmodells, welche die gesetzliche und der private Vorsorge ergänzt. Genau wie bei der Firmenpension, die Unternehmen durch einen Vertrag mit einer Pensionskasse ergänzend zur staatlichen Pension kapitalgedeckt finanzieren, werden auch bei der betrieblichen Vorsorgekasse die Gelder für jede einzelne Pension bis zum Zeitpunkt des Pensionsantritts kapitalgedeckt angespart.
Seit 2008 ist diese Vorsorgeleistung für alle Erwerbstätigen vorgesehen. Selbständige sind zur betrieblichen Vorsorge verpflichtet, Freiberuflern, Land- und Forstwirten steht das System auf freiwilliger Basis offen.
Strenge Auflagen für Betriebliche Vorsorgekassen
Die Betrieblichen Vorsorgekassen haben spezielle Eigenkapital- und Haftungserfordernisse (Grundkapital in Höhe von EUR 1,5 Mio.) zu erfüllen. Zusätzlich muss aus den Verwaltungskosten eine Rücklage zur Erfüllung der Kapitalgarantie gebildet werden. Die einbezahlten Beiträge werden von der Betrieblichen Vorsorgekasse treuhändisch und damit insolvenzsicher verwaltet.
Gewissenhafte Kontrolle
Die Betrieblichen Vorsorgekassen unterliegen einem dichten Überwachungssystem: Neben dem Aufsichtsrat, der aus vier Kapital- und zwei von der Gewerkschaft nominierten Arbeitnehmervertretern besteht, kontrollieren auch die Finanzmarktaufsicht (FMA), die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) und Staatskommissäre die Geschäftstätigkeit der Vorsorgekassen.