Lebenslange Zusatzpension
Absicherung des Lebensstandard nach dem Berufsleben
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Eine Betriebspension schließt als zweite Säule der Altersvorsorge die finanzielle Lücke, die im Ruhestand den während der Berufstätigkeit erreichten Lebensstandard bedroht. Eine Rente aus der Pensionskasse sichert dem Berechtigten – und im Todesfall auch seinen Hinterbliebenen – einen sorglosen Ruhestand.
Die Pensionskassen bieten eine Fülle von Modellen für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung an, welche zu erheblichen Unterschieden in der Pensionshöhe führen.
Es gibt unterschiedliche Versorgungshöhen bei der Hinterbliebenenpension (Witwen- oder Witwerpension, Waisenpension) und einer allfälligen Berufsunfähigkeits- bzw. Invaliditätspension. Diese beeinflussen die Höhe der Alterspension nach oben oder unten.
Zusatzpension im Ruhestand
Während der Ansparphase (Anwartschaftsphase) zahlt das Unternehmen zu Gunsten der Mitarbeiter und – auf freiwilliger Basis der Mitarbeiter selbst – in die Pensionskasse ein. Ab dem vertraglich vereinbarten Pensionsantritt wird der Mitarbeiter zum "Leistungsberechtigten" und erhält entsprechend der vertraglichen Regelung die vereinbarte Betriebspension von der Pensionskasse ausgezahlt.
Optional: Berufsunfähigkeitspension
Es besteht auch die Möglichkeit, dass ein Mitarbeiter berufsunfähig oder invalide wird. In diesem Fall erhält er, wenn in der Pensionsvereinbarung ein entsprechender Schutz für Berufsunfähigkeit bzw. Invalidität vorgesehen ist, eine so genannte Berufsunfähigkeits- bzw. eine Invaliditätspension.
Im Falle des Todes eines Berechtigten in der Anwartschafts- oder in der Leistungsphase erhalten seine Hinterbliebenen eine Pension entsprechend der Pensionsvereinbarung.
Beispiel für eine Pensionsberechnung
Nachfolgend wird anhand eines gängigen Pensionsplanes die Höhe einer möglichen Alterspension in Abhängigkeit von der Dauer der Beitragszahlung dargestellt. Angenommen wird ein monatlicher Beitrag von 100,00 Euro.
Eintrittsalter | Pensions- zahlungsbeginn | AG- Beitrag x 14 Brutto | Pension x 14 UNISEX |
---|---|---|---|
25 | 01.01.2056 | 100 | 311 |
30 | 01.01.2051 | 100 | 256 |
35 | 01.01.2046 | 100 | 207 |
40 | 01.01.2041 | 100 | 163 |
45 | 01.01.2036 | 100 | 124 |
50 | 01.01.2031 | 100 | 88 |
55 | 01.01.2026 | 100 | 56 |
Parameter | |
---|---|
Rechnungszins | 2,5 % |
Veranlagungsüberschuss (= Rechnungsmäßiger Überschuss) | 2,5 % |
Witwenübergang | 60 % |
Bewertung | Kollektiv |
Pensionsalter | 65 |
Versicherungssteuer | 2,5 % |
Gehaltsvalorisierung | 0 % |
Die durchschnittliche ASVG-Pension in Österreich beträgt 1.247,16 Euro brutto pro Monat (Quelle: Pensionsversicherungsanstalt, Dezember 2020).