Kontrolle der Pensionskassen
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Jede Pensionskasse hat interne Kontrollen, die eine professionelle und sichere Veranlagung der Gelder gewährleisten: die interne Revision und den Aktuar (Versicherungsmathematiker).
Darüberhinaus beauftragt eine Pensionskasse auch noch externe Wirtschaftsprüfer und Prüfaktuare mit der Kontrolle der geleisteten Arbeit.
Regelmäßige Berichte an den Aufsichtsrat
Jede Pensionskasse hat einen Aufsichtsrat, in dem auch die (angehenden) Pensionsbezieher, also die Berechtigten, stimmberechtigt vertreten sind. Diesem Aufsichtsrat muss das Management der Pensionskasse regelmäßig berichten.
Kontrolle durch die Finanzmarktaufsicht
Die übergeordnete Kontrollinstanz für die Pensionskassen ist die Finanzmarktaufsicht (FMA). Diese Behörde kontrolliert auch die Banken und Versicherungen. Die Experten der FMA analysieren die Quartals- und Jahresberichte jeder Pensionskasse. Die FMA muss auch über wesentliche Entscheidungen und Entwicklungen der Pensionskasse informiert werden und teilweise die Genehmigung erteilen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der FMA in den jeweiligen Untermenüs.
Aufsicht durch das Finanzministeriums
Schließlich entsendet das Finanzministerium auch noch Staatskommissäre in den Aufsichtsrat und in die Hauptversammlung der Pensionskassen.