Betriebliche und überbetriebliche Pensionskassen
Das passende Pensionskassenmodell für jede Unternehmensgröße
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Eine betriebliche Altersovrsorge steht Unternehmen aller Größen offen: vom Großbetrieb und das Konzernunternehmen über Klein- und Mittelbetriebe bis hin zu Betrieben mit nur einem Mitarbeiter.
Für die unterschiedlichen Bedürfnisse der unterschiedlich großen Unternehmen gibt es zwei Arten von Pensionskassen:
- Betriebliche Pensionskassen
- Überbetriebliche Pensionskassen
Betriebliche Pensionskassen
Betriebliche Pensionskassen sind für einen großen Arbeitgeber oder einen Konzern tätig. Nur dieses eine Unternehmen und seine Mitarbeiter können in diese Pensionskasse Beiträge einzahlen, und nur ehemalige Mitarbeiter dieses Unternehmens erhalten von der betrieblichen Pensionskasse eine Pension.
Überbetriebliche Pensionskassen
Überbetriebliche Pensionskassen eignen sich sowohl für kleine als auch für große Unternehmen. In eine solche Pensionskasse können verschiedene Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzahlen, die im Ruhestand ihre Betriebspension aus dieser Pensionskasse beziehen.
Um für die Arbeitnehmer größtmögliche Stabilität sicherstellen zu können, muss eine überbetriebliche Pensionskasse eine Mindestgröße haben. Mindestens jene 1.000 Berechtigten, die einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG) laut Gesetz angehören müssen, muss die überbetriebliche Pensionkasse aufweisen, dazu ein Grundkapital von fünf Millionen Euro.