
Serbien: Einfuhr- und Transitverbot für tierische Produkte als Suchenschutzmaßnahme
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Das serbische Ministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Wasserwirtschaft hat aufgrund der aktuellen Daten aus den Systemen zur Überwachung von Tierseuchen (ADIS/EU und WAHIS/WOAH), wonach sich die Maul- und Klauenseuche in Europa immer mehr ausbreitet (Deutschland, Slowakei, Ungarn, Türkei), im Jänner 2025 ein Einfuhrverbot für Fleisch, Milch und Milchprodukte als auch Lebensmittel mit Bestandteilen tierischer Herkunft eingeführt. Laut der Seuchenschutzverordnung bezieht sich das Einfuhr- bzw. Transitverbot auf tierische Lebensmittel, die aus Ländern und Regionen stammen, wo Fälle der Maul- und Klauenseuche gemeldet sind.
Laut dem serbischen Seuchenschutzrecht wird den Grenzbeamten allerdings das Recht eingeräumt, auch bereits bei geringstem Verdacht auf eine mögliche Seuchenverschleppung die Einfuhr zu untersagen. Aufgrund von Erfahrenswerten in den letzten Tagen wird daher von Transporten von Fleisch, Fleischprodukten von Schweinen, Rindern, Schafen, Ziegen und anderen Paarhufern als auch von Milch und Milchprodukten abgeraten, da jüngst Sendungen auch aus Österreich an der Grenze zurückgewiesen wurden. Auch für den PKW-Verkehr gilt, dass Lebensmittel mit Bestandteilen tierischer Herkunft nicht mitgeführt werden dürfen.
Biosicherheitsmaßnahmen an den Grenzübergängen zu Serbien Des Weiteren werden an den Grenzübergangen, wie z.B. am Grenzübergang Röszke/Horgos (zwischen Serbien und Ungarn) Desinfektionsmaßnahmen an allen PKW und LKW durchgeführt. Dabei sollen Desinfektionsteppiche zum Überfahren sowie das Besprühen der Fahrzeuge mit Desinfektionsmitteln zum Einsatz kommen. Auch die folgende Meldung sollte beachtet werden: Schließung von 21 kleinen Grenzübergängen zwischen Ungarn und Österreich
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