Handelsabkommen der EU mit Kirgisistan

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (Partnership and Cooperation Agreement, PCA) sowie neues vertieftes Abkommen der EU mit Kirgisistan

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Die bilateralen Handelsbeziehungen der EU mit Kirgisistan basieren auf den Partnerschafts-und Kooperationsabkommen (Partnership and Cooperation Agreement, PCA), welches seit 1. Juli 1999 in Kraft ist.

Um die Beziehungen zu Kirgisistan weiter zu verstärken, verhandelt die EU seit 19. Dezember 2017 mit Kirgisistan über ein erweitertes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, das am 6. Juli 2019 paraphiert wurde.

Erweitertes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen EU-Kirgisistan

Am 19. Dezember 2017 haben die EU und Kirgisistan Verhandlungen über ein erweitertes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (Enhanced Partnership and Cooperation Agreement, EPCA) aufgenommen, welches das bestehende Partnerschafts- und Kooperationsabkommen aus 1999 ersetzen soll.

Das neue Abkommen soll die politische Zusammenarbeit, die Handels- und Investitionsbeziehungen sowie die wirtschaftliche Zusammenarbeit zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung verstärken.

Nach 7. Verhandlungsrunde konnte das EPCA am 6. Juli 2019 paraphiert (Einigung der Chefverhandler auf den Abkommenstext) werden.

Das Abkommen wird nun eine juristischen Prüfung ("legal scrubbing") und in alle Amtssprache der EU übersetzt.

Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, müssen noch der Rat der EU (28 Mitgliedstaaten) und das Europäische Parlament dem Abkommen zustimmen sowie alle nationalen Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten das Abkommen ratifizieren.

Pressemeldungen und Berichte zu den EPCA-Verhandlungen EU-Kirgisistan

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen EU-Kirgisistan

Ziel des Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (Partnership and Cooperation Agreement, PCA) der EU mit Kirgisistan, welches seit 1. Juli 1999 in Kraft ist, ist:

  • die Bereitstellung eines geeigneten Rahmens für den politischen Dialog,
  • die Unterstützung der Anstrengungen Kirgisistan zur Festigung ihrer Demokratie und Entwicklung ihrer Wirtschaft,
  • die Begleitung ihres Übergangs zur Marktwirtschaft und
  • die Förderung von Handel und Investitionen sowie die dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung ihrer Wirtschaft.

Das Abkommen soll eine Grundlage für die Zusammenarbeit in den Bereichen Gesetzgebung, Wirtschaft, Soziales, Finanzen, zivile Wissenschaft sowie Technik und Kultur schaffen.

Beim Warenhandel räumen die EU und Kirgisistan einander gegenseitig die Meistbegünstigung (MFN) ein. 

Rechtsakte PCA EU-Kirgisistan

Stand: 11.01.2022

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