Handelsabkommen EU–Mongolei
Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit
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Die Beziehungen der EU zur Mongolei basieren auf dem Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit, welches am 1. November 2017 in Kraft trat.
Seit 1. November 2017 ist das Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der EU und der Mongolei in Kraft.
Das Abkommen beinhaltet politische Klauseln über die Menschenrechte, Massenvernichtungswaffen, den Internationalen Strafgerichtshof, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie die Terrorismusbekämpfung und fördert die bilaterale, regionale und internationale Zusammenarbeit in Bereichen wie Entwicklung, Handel und Investitionen, Justiz, Freiheit und Sicherheit.
Es umfasst auch Bereiche wie die Zusammenarbeit bei Grundsätzen, Normen und Standards, Rohstoffen, Migration, organisierter Kriminalität und Korruption, Industriepolitik und KMU, Tourismus, Energie, Bildung und Kultur, Umwelt, Klimawandel und natürlichen Ressourcen, Landwirtschaft, Gesundheit, Zivilgesellschaft und Modernisierung des Staates und der öffentlichen Verwaltung.
Hintergrundinformation Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU-Mongolei
Die Beziehungen der EU mit der Mongolei wurden im Jahr 1989 begründet und durch das Abkommen über die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit von 1993 geregelt.
Rechtsakte Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EU-Mongolei
- Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits (ABl L 326 vom 9. Dezember 2017)
- Protokoll zum Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union (ABl L 326 vom 9. Dezember 2017)
- Mitteilung über das Inkrafttreten des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Mongolei andererseits (ABl. L 336 vom 16. Dezember 2017)
Stand: 11.01.2022