Handelsabkommen EU-Westbalkan
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen der EU mit Albanien, Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien
Lesedauer: 1 Minute
Albanien
- Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
- In Kraft seit 1. April 2009
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Bosnien und Herzegowina
- Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
- In Kraft seit 1. Juni 2015
- In Kraft seit 1. Juni 2015
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Kosovo
- Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
- In Kraft seit 1. April 2016
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Mazedonien
- Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
- In Kraft seit 1. April 2004
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Montenegro
- Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
- In Kraft seit 1. Mai 2010
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Serbien
- Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen
- In Kraft seit 1. September 2013
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Hintergrundinformation
Um den Ländern des ehemaligen Jugoslawiens zu Frieden, Stabilität und wirtschaftlicher Entwicklung zu verhelfen und sie auf die EU-Mitgliedschaft vorzubereiten verhandelte die EU mit diesen Ländern über Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen. Darüber hinaus gewährt die EU einigen dieser Länder im Rahmen von autonomen Handelspräferenzen bis 31. Dezember 2020 Zollfreiheit beim Import ihrer Waren in die EU.
Die Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) sind auf die jeweilige Situation des betreffenden Landes zugeschnitten und verfolgen folgende Hauptziele:
- die Verpflichtung der Länder der Region, untereinander Übereinkünfte über die regionale Zusammenarbeit abzuschließen,
- die Schaffung eines formalen Rahmens für den politischen Dialog,
- die graduelle Errichtung einer Freihandelszone,
- eine enge Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres und
- die Förderung der Konsolidierung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Stand: 11.01.2022