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Verrechnung der Schweizer Einfuhrumsatzsteuer an Schweizer Kunden

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21.05.2024

Wenn ein österr. Unternehmer in der Schweiz steuerlich registriert ist (s. Seite "Allgemeine Mehrwertsteuerregelung"), ist grundsätzlich für die in der Schweiz erbrachte Leistung Schweizer Mehrwertsteuer zu verrechnen und an die eidgenössische Finanzverwaltung abzuführen.

Wenn der österr. Dienstleister in der Schweiz nicht steuerlich registriert ist, wird das für die Montage/den Bau benötigte Material im Namen des Schweizer Kunden in die Schweiz importiert. Der österr. Lieferant wird aber üblicherweise die Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrsteuer) an der Grenze vorab bezahlen müssen, jedoch können diese Abgaben mit einer separaten Rechnung an den Schweizer Kunden weiterverrechnet werden. Der Kunde kann dann – je nach Status – durch Übersendung der Original-Zollquittung auf seinen Namen die Vorsteuer geltend machen.

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