Auf einem Tisch liegen mehrere Stapel Papiere. Die Hände einer Person greifen nach dem Stapel
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SBFI-Meldepflicht für reglementiere Gewerbe

Lesedauer: 3 Minuten

21.05.2024

Seit 1. September 2013 wird durch die Schweiz im Vorfeld die Qualifikation von ausländischen Unternehmen geprüft, wenn diese in der Schweiz in reglementierten Bereichen tätig werden. Hierzu wurde 2013 ein neues Meldeverfahren zur Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeführt.

Eine Liste der reglementierten Berufe, welche davon betroffen sind, ist im Internet abrufbar und umfasst unter anderem auch zum Teil das Gewerbe, den Verkehr und den Baubereich (z.B. Kran- und Staplerfahrer, Bauingenieure, Elektriker etc.).

Ist das Schweizerische Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) für die Anerkennung des ausländischen Abschlusses zuständig, ist das Gesuch über das elektronische Online-Portal einzureichen. Die Daten müssen elektronisch erfasst werden, dafür ist ein persönliches Benutzerkonto im elektronischen Online-Portal erforderlich. Nach dem vollständigen Erfassen der Daten müssen alle erforderlichen Dokumente hochgeladen und das Gesuch zur Vorprüfung elektronisch eingereicht werden. Eine Anleitung zur Registrierung und Anmeldung im Online-Portal finden Sie hier.

Das SBFI prüft und beurteilt nur vollständig eingereichte Gesuche, alle verlangten Unterlagen müssen elektronisch vorliegen. Nach Eingang des vollständigen Dossiers kann die Bearbeitungszeit bei reglementierten Berufen bis zu vier Monate betragen.

Nähere Informationen zum Meldeverfahren sowie spezifische Informationen zu bestimmten Berufen (z.B. Kran- und Staplerfahrer, Bauingenieure, Elektriker, Taxifahrer) sind auf der Webseite des SBFI abrufbar.

Sonderfall: Elektrotechnik - Installationsbewilligung

Für den Bereich Elektrizität gelten besondere Regelungen. Um in der Schweiz Elektroinstallationen durchführen zu können, benötigt man je nach Installationsarbeit gem. Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) eine allgemeine Installationsbewilligung, Kontrollbewilligung oder eingeschränkte Installationsbewilligungen durch das Eidgenössiche Starkstrominspektorat (ESTI).

Es handelt sich dabei um eine generelle Genehmigung, womit alle Mitarbeiter, unter Aufsicht eines fachkundigen Leiters, Installationsarbeiten (dazu zählen z.B. auch die Verlegung von Leitungen zwischen zwei Schaltkästen) durchführen dürfen. Der Leiter muss regelmäßig anwesend sein und die Arbeiten überwachen. Grundsätzlich darf die in dieser Bewilligung aufgeführte Person insgesamt zwanzig Personen beaufsichtigen, worunter sich maximal fünf Hilfskräfte befinden dürfen.

Hier finden Sie nähere Informationen zu den einzelnen Bewilligungen.

Unter www.esti.admin.ch/de [Pfad: Dokumentation > Gesuchs- und Anmeldeformulare > NIV > WEB Portal für Gesuche von Installations- und Kontrollbewilligungen NIV] befindet sich das neue WEB Portal für Installationsbewilligungen. Unter diesem Portal muss zuerst ein Benutzerkonto angelegt werden, mit dem sodann Bewilligungsgesuche gestellt und verwaltet werden können.

Anmerkung: Anschlussbewilligung gemäss Art. 15 Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV)

Hierbei handelt es sich um eine personenbezogene Bewilligung, die nur das Anschließen und Auswechseln von fest angeschlossenen elektrischen Erzeugnissen umfasst. Sie bezieht sich nicht auf Installationsarbeiten. Auch hier ist die Bewilligung über das WEB Portal für Installationsbewilligungen zu beantragen ("eingeschränkte Installationsbewilligung").

Installation von Photovoltaikanlagen

Je nach Art der ausgeführten Tätigkeit kann auch für die Installation von Photovoltaikanlagen eine Genehmigung des ESTI bzw. SBFI notwendig sein.

Laut dem ESTI fällt die Montage von Photovoltaikanlagen nicht unter einen der reglementierten Berufe des Elektroinstallationsgewerbes, wenn für die Montage der Solarmodule und das Stecken von Modulverbindungen mit vorkonfektionierten Kabeln im Dachbereich keine elektrischen Installationen notwendig sind.

Hingegen fallen bei Photovoltaikanlagen die Installationsarbeiten ab den Anschlussklemmen der Panele unter den reglementierten Bereich, unabhängig von der Spannung und Stromart und unabhängig davon, wer die Anlage letztendlich an das Stromnetz anschließt. Soll also in diesem Bereich gearbeitet werden, ist eine Meldung an das SBFI vor der erstmaligen Erbringung der Dienstleistung erforderlich.

Eine Abklärung im Einzelfall ist immer empfohlen!

Kontakt:
Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI

Luppmenstrasse 1
CH-8320 Fehraltorf
T +41 58 595 18 18; +41 44 956 12 12
www.esti.admin.ch/de/