Lohnsteuer
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07.03.2024
Die in die Schweiz entsendeten Mitarbeiter bleiben in Österreich lohnsteuerpflichtig, wenn der Aufenthalt in der Schweiz im betreffenden Steuerjahr 183 Tage nicht überschreitet (sog. "Monteurklausel") und die Vergütungen vom österreichischen Arbeitgeber und nicht von einer Schweizer Betriebstätte getragen werden.
Achtung: Für die Berechnung der 183 Tage gelten alle Tage, an denen der Arbeitnehmer in der Schweiz körperlich anwesend war, auch wenn das nicht volle Tage waren bzw. es sich nur um An- oder Abreisetage gehandelt hat. Bei Überschreitung der 183 Tage besteht ab dem 184. Tag eine rückwirkende Lohnsteuerpflicht!