Handelsabkommen der EU mit Thailand

Handelsabkommen und Partnerschafts- und Kooperationsabkommen

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Die Beziehungen der EU mit Thailand basieren auf dem Kooperationsabkommen der EU mit ASEAN von 1980.

Am 7. November 2013 hat die EU mit Thailand über ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen paraphiert.

Verhandlungen der EU mit Thailland über ein Handelsabkommen wurden im März 2013 aufgenommen und bis April 2014 fanden 4 Verhandlungsrunden statt. Im März 2013 kündigte die EU und die Thailand die Wiederaufnahme der Verhandlungen an.

Handelsabkommen

Bereits im Dezember 2009 haben die EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission grünes Licht für Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit einzelnen ASEAN-Staaten (Brunei, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, die Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam) gegeben. Mit den angestrebten Freihandelsabkommen sollen die derzeit auf vielen ASEAN-Märkten bestehenden tarifären und nicht tarifären Schranken für Handel und Investitionen gesenkt oder aufgehoben werden, um so die wirtschaftlichen Beziehungen der EU mit der ASEAN-Region zu stärken. Von der Europäischen Kommission wird jedoch weiterhin der Abschluss eines Abkommens mit der gesamten ASEAN-Region angestrebt.

Am 6. März 2013 hat die Europäische Kommission offiziell die Verhandlungen mit Thailand aufgenommen.

Das Freihandelsabkommen soll unter anderem Zölle, nicht-tarifäre Handelshemmnisse, Dienstleistungen und Investitionen, Beschaffungswesen, Schutz geistigen Eigentums, sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen, Wettbewerbs- und Regulierungsfragen sowie nachhaltige Entwicklung umfassen.

Bis April 2014 haben vier Verhandlungsrunden stattgefunden.

In den Schlussfolgerungen des Rates von 2017 und 2019 wurde die Europäische Kommission aufgefordert, die Möglichkeit einer Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Thailand zu prüfen.

Nach dem erfolgreichen Abschluss einer Bestandsaufnahme mit Thailand haben beide Seiten am 15. März 2023 beschlossen, die Verhandlungen wieder aufzunehmen, wobei sie sich darauf verständigt haben, ein ehrgeiziges, modernes und ausgewogenes Handelsabkommen anzustreben, in dessen Mittelpunkt Nachhaltigkeit steht.

Die erste inhaltliche Verhandlungsrunde ist für die Woche vom 18. September 2023 vorgesehen.

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen

Am 7. November 2013 hat die EU mit Thailand erstmals ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen paraphiert. Die Unterzeichnung des Abkommens wurde aber 2014 nach der Machtübernahme durch das Militär im Land ausgesetzt.

Im Anschluss an die Schlussfolgerungen des Rates von 2019 hat die EU erneut Gespräche mit Thailand zur Vorbereitung einer baldige Unterzeichnung des Abkommens aufgenommen, die letztlich dazu führten das Verhandlungen über das Abkommen im Juli 2021 begonnen wurden. Nach Abschluss der Verhandlungen im September 2022, wurde das Abkommen am 2. September 2022 in Brüssel paraphiert.

Am 14. Dezember 2022 wurde das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen von der EU und Thailand unterzeichnet.

Es wird in Kraft treten, sobald es von den EU-Mitgliedstaaten und Thailand ratifiziert wurde. Bis die beide Vertragsparteien die erforderlichen Verfahren abgeschlossen haben, wird das Abkommen vorläufig angewendet.

Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen dient der Stärkung und Diversifizierung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen und der Förderung der Zusammenarbeit und des Dialogs in allen Bereichen von gemeinsamen Interessen zwischen der EU und Malaysia. In dem Abkommen finden sich Bestimmungen über die verschiedenen Kooperationsbereiche wie Handel und Investitionen, Umwelt, Landwirtschaft, Verkehr, Energie, Industriepolitik und KMU, Wissenschaft und Technologie, Bildung und Kultur, Statistik, Informationsgesellschaft, Migration, Bekämpfung des Drogenhandels und der Geldwäsche, usw.

Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen wird auf fünf Jahre geschlossen und kann stillschweigend um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Rechtsakte

Stand: 16.06.2023