Handelsabkommen der EU mit der Palästinensischen Behörde
Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit
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Die rechtliche Grundlage für die Beziehungen der EU mit der Palästinensischen Behörde ist das Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit, das seit 1. Juli 1997 in Kraft ist.
Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommens über Handel und Zusammenarbeit
Das Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommens über Handel und Zusammenarbeit wurde mit der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) im Namen der Palästinensischen Behörde unterzeichnet und ist seit 1. Juli 1997 in Kraft.
Das Abkommen sieht den zollfreien Zugang zum EU-Markt für palästinensische Industriegüter und ein "phase-out" bei Zöllen auf EU-Exporten nach Palästina für fünf Jahre vor.
Ein Abkommen zur weiteren Liberalisierung des Handels mit Agrarprodukten, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen sowie Fisch und Fischereierzeugnisse ist 1. Jänner 2012 in Kraft.
Ursprungsregeln
Bei den Ursprungsregeln handelt es sich um technische Kriterien, anhand derer ermittelt wird, ob ein bestimmtes Produkt für einen zollfreien Zugang oder einen anderen präferenziellen Zugang im Rahmen eines gegebenen Handelsabkommens in Frage kommt.
Präferenzmaßnahme | Ursprungsregel/Kumulierung |
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Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen (1.7.1997) Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen, ABl. L 187 vom 16.7.1997, S.3. | Protokoll 3 ABl. L 298 vom 13.11.2009 Bilaterale und diagonale Kumulierung |
Rechtsakte Assoziierungsabkommen EU-Palästinensische Behörde
Abkommen
- Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits - Protokoll Nr. 1 über die Regelung der Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Ursprung im Westjordanland und im Gaza-Streifen in die Gemeinschaft - Protokoll Nr. 2 über die Regelung der Einfuhr landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Ursprung in der Gemeinschaft in das Westjordanland und den Gaza- Streifen - Protokoll Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen - Schlussakte - Gemeinsame Erklärungen - Erklärung der Europäischen Gemeinschaft (ABl L 187 vom 16. Juli 1997)
Weitere relevante Rechtsakte
- Abkommen
in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und
der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der palästinensischen
Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen zur gegenseitigen
Liberalisierung des Handels und zur Ersetzung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 2
zum Interimsassoziationsabkommen EG-Palästinensische Behörde (ABl L 2 vom
5. Jänner 2005)
- Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits zur weiteren Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen und zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen andererseits (ABl L 328 vom 10. Dezember 2011)
Alle EU-Rechtsakte zum Europa-Mittelmeer-Interimsassoziationsabkommen
über Handel und Zusammenarbeit der EU mit der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) zugunsten der
Palästinensischen Behörde für das Westjordanland und den Gaza-Streifen
finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.
Stand: 11.01.2022