Preis- und Kostenindizes: Berechnung von Veränderungsraten aus Indexzahlen

Zwei Varianten zur Berechnung von Veränderungsraten 

Lesedauer: 1 Minute

10.09.2024

Die prozentuelle Veränderung zwischen zwei bestimmten, beliebig wählbaren Zeitpunkten kann mit Hilfe der veröffentlichten Indexwerte berechnet werden. Die entsprechenden Indexwerte zu diesen Zeitpunkten nennt man Ausgangs- und Wirkungsindex. 

Variante 1: (Wirkungsindex : Ausgangsindex) * 100 – 100 = Steigerung in %
Variante 2: (Punktedifferenz * 100) : Ausgangsindex = Steigerung in %
                     wobei Punktedifferenz = Wirkungsindex – Ausgangsindex 

Beispiel: Verbraucherpreisindex 2015, Betrachtung April 2018 zu September 2020
                 VPI 2015=100: Ausgangsindex = April 2018: 104,7
                                           Wirkungsindex = September 2020: 108,5 

                 Variante 1: (108,5 : 104,7) * 100 – 100 = 3,6%
                 Variante 2: (3,8 * 100) : 104,7 = 3,6%
                                      wobei Punktedifferenz = 108,5 – 104,7 = 3,8

Die prozentuellen Veränderungen werden üblicherweise auf eine Dezimalstelle gerundet - Näheres unter Allgemeine Informationen zu Wertsicherungsklauseln


ACHTUNG: Indexwerte unterschiedlicher Basisjahre können nicht direkt miteinander verglichen werden. Hier werden sogenannte Verkettungsfaktoren benötigt. Durch Multiplikation des Wirkungsindex mit dem entsprechenden Verkettungsfaktor wird eine Berechnung der Veränderungsrate möglich. 


Die Berechnung der Veränderungsraten ist unabhängig vom gewählten Index. Die Werte der gängigsten Indizes, wie etwa Verbraucherpreisindex, Großhandelspreisindex, Baukostenindex, Baupreisindex und Tariflohnindex sind auf der WKÖ Kosten- und Preisindexseite abrufbar. Für diese Indizes stehen bereits verkettete Werte bzw die Verkettungsfaktoren auf der jeweiligen WKÖ-Indexseite zur Verfügung. 

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