VPI-FAQ für Unternehmen

Lesedauer: 3 Minuten

17.07.2024

Was ist der Verbraucherpreisindex?

Verbraucherpreisindizes sind Wirtschaftsindikatoren, die die Veränderung der Preise von Waren und Dienstleistungen im Zeitverlauf messen. In Österreich werden monatlich der nationale Verbraucherpreisindex (VPI) und der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) von Statistik Austria veröffentlicht. Mithilfe des VPI wird die Inflationsrate für Österreich berechnet.

Grundlage für den VPI bzw HVPI sind die Waren und Dienstleistungen, die ein durchschnittlicher Haushalt einkauft. Da es nicht möglich ist, das gesamte Konsumgüter- und Dienstleistungssortiment in den Index aufzunehmen, wird eine repräsentative Auswahl1 getroffen. Diese repräsentative Auswahl nennt man den Warenkorb. Der Warenkorb beinhaltet nicht nur Güter des täglichen Bedarfs (zB Nahrungsmittel, Zahnpasta), sondern auch langlebige Gebrauchsgüter (Auto, Fernseher etc) und Dienstleistungen (zB Friseurbesuch, Kfz-Reparatur, Kontoführungsgebühr).

Ebenso können nicht alle Geschäfte in ganz Österreich erfasst werden, es gibt daher auch hier eine repräsentative Auswahl von Verkaufsstellen in 19 österreichischen Städten, den sogenannten Indexstädten2. Eine repräsentative Verkaufsstelle ist ein Geschäft, das das örtliche Konsumverhalten gut abbildet. Ergänzend dazu werden manche Waren und Dienstleistungen zentral von Statistik Austria erhoben. Auch kommen neue Erhebungsmethoden wie Scannerdatenerfassung3 und Webscraping4 zum Einsatz. 


1 Güter und Dienstleistungen gelten lt Verordnung als repräsentativ, wenn sie mindestens einen Anteil von
    0,1% an den gesamten Konsumausgaben in Österreich aufweisen.
2 Wien, St Pölten, Wiener Neustadt, Amstetten, Krems, Eisenstadt, Linz, Steyr, Wels, Salzburg, Graz,
   Kapfenberg, Klagenfurt, Villach, Innsbruck, Bregenz, Dornbirn, Schladming und Saalbach-Hinterglemm
3 automatisierte Übermittlung der Daten von Scannerkassen
4 automatisierte Preiserhebung im Internet

Wozu dient der Verbraucherpreisindex?

Der VPI ist ein Maßstab für die Entwicklung des Preisniveaus auf der Konsumentenstufe – dh er gibt das Ausmaß des Geldwertverlustes an, das die Endverbraucher trifft. Er wird vor allem als Inflationsindikator für die wirtschaftliche Entwicklung in Österreich, als Maßstab zur Festlegung des Teuerungsausgleichs für Löhne und Gehälter (zB KV-Verhandlungen) sowie zur Wertsicherung von Mieten, Leibrenten und Versicherungsverträgen verwendet. Der HVPI ist ein wichtiges Instrument für die Inflationsmessung innerhalb der Währungsunion und dient als Vergleichsgröße zwischen den EU-Staaten.

Warum sollte ein Unternehmen an der Erhebung teilnehmen? 

Statistik Austria ist eine gute Zusammenarbeit mit den Unternehmen wichtig und hofft auf eine bereitwillige Preisauskunft. Leider gibt es immer häufiger Meldeausfälle, dh Unternehmen wollen keine Preisauskünfte erteilen oder sie lassen die Erheber die Preise im Geschäft nicht erfassen. Dies kann zu Qualitätsproblemen führen.

Vor allem die Entwicklungen der letzten Jahre haben gezeigt, wie wichtig eine gute Grundlage zur Messung der Preisveränderungen ist. Aufgrund der soliden Datenlage kann in Österreich die Inflation detailliert analysiert werden. So können unter anderem Ursachen für Preisveränderungen ermittelt und in Folge geeignete Maßnahmen gesetzt werden. Auch bei KV-Verhandlungen ist es von großer Bedeutung auf ein verlässliches Instrument zur Messung der Inflation zurück greifen zu können. Jede ausgewählte Verkaufsstelle kann durch ihre Meldung beitragen, die Qualität des VPI beizubehalten.

Wie funktioniert die persönliche Preiserhebung?

Der Großteil der Preise wird vor Ort monatlich in den 19 Indexstädten durch Bedienstete der Stadtverwaltung in den Geschäften erhoben. Die Vor-Ort-Preiserhebungen erfolgen in den unterschiedlichsten Typen von Einzelhandelsgeschäften, wie Supermärkte, Fachgeschäfte oder Diskonter, aber auch bei Dienstleistungsbetrieben, wie Friseur, Autowerkstatt, Kino etc. Sie finden monatlich an einem Mittwoch5 - meist in der zweiten Woche eines Monats - statt. Die Erheber der Stadtverwaltungen erfassen die Preise und sonstige Erhebungsmerkmale (zB Packungsgröße) mithilfe eines Tablets. Die erhobenen Produkte müssen den standardisierten Warenbeschreibungen entsprechen. Für die konkrete Auswahl der Produkte im jeweiligen Unternehmen sind die Preiserheber verantwortlich. Die Auswahl soll in Abstimmung mit den Unternehmen erfolgen (umsatzstarke Produkte).

Darüber hinaus erfolgt die Preiserhebung in manchen Bereichen (bspw bei österreichweit festgesetzten Preisen wie etwa Zigaretten oder bei komplexen Warenbeschreibungen wie etwa Notebooks) per Mail oder Telefon direkt durch Statistik Austria.


5 lt Verordnung am Mittwoch zwischen 6. und 12. des Monats bzw zwischen 2. und 8. im Dezember

Was passiert mit den Daten?

Die gesammelten Preisdaten werden anonymisiert in eine Datenbank eingetragen (ohne Namen und Adresse des Unternehmens). Im VPI und im HVPI werden nur Messzahlen für ganz Österreich ausgewiesen, Daten über Geschäfte oder Einzelpreise werden nicht veröffentlicht.

Wo findet man weitere Informationen?

Nationale Verordnung zum VPI
EU-Verordnung zum HVPI
Indexwerte des VPI und des HVPI für Österreich
Warenkorb und Gewichtung
Standarddokumentation (Methodenbeschreibung)

Gibt es noch Fragen?

Bei Fragen geben die Wirtschaftskammern in den Bundesländern oder die Abteilung für Statistik der Wirtschaftskammer Österreich gerne Auskunft:

DI Nicole Malin
Telefon +43 5 90 900-4101
E-Mail nicole.malin@wko.at