Zahlungsbilanzstatistik

Die Erhebung des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs

Lesedauer: 1 Minute

17.10.2023

Wer ist meldepflichtig?

Ab dem Berichtsjahr 2022 kommen folgende Schwellenwerte und Meldeperiodizitäten zur Anwendung: 

Verpflichtung zur Abgabe einer Jahresmeldung

Das Unternehmen hatte im Vorjahr Dienstleistungsexporte bzw. Dienstleistungsimporte in der Höhe zwischen 500 000 EUR und 4 999 999 EUR. 

Verpflichtung zur Abgabe einer Quartalsmeldung

Das Unternehmen hatte im Vorjahr Dienstleistungsexporte bzw. Dienstleistungsimporte über 5 000 000 EUR. 

Für das Kriterium grenzüberschreitend ist nicht der Ort der Leistungserbringung ausschlaggebend, sondern der Sitz des Leistungserbringers bzw. -empfängers. Grenzüberschreitend ist eine Dienstleistung dann, wenn einer der beteiligten Vertragspartner bei Dienstleistungstransaktionen seinen Sitz/Wohnsitz nicht in Österreich, sondern im Ausland hat.

Nähere Details zur bestehenden Meldepflicht und allgemeine Hinweise zur Meldungslegung, Informationen zu den aktuellen Länder- und Dienstleistungscodes finden die Unternehmen auf der Homepage von Statistik Austria.

Die Meldeinhalte zur Kapitalbilanz sowie spezifischen Änderungen für Banken und Versicherungen im Bereich Dienstleistungen sind auf der Seite der Oesterreichischen Nationalbank zu finden.

Weiterführende Informationen zur Zahlungsbilanzstatistik

Eine kompakte Übersicht zu allen wirtschaftsstatistischen Erhebungen (Erhebungsbereich, Rechtsgrundlage, Melderhythmus, Meldemöglichkeiten, etc.) die von Statistik Austria bei Unternehmen durchgeführt werden, ist ebenfalls bei Statistik Austria abrufbar. 

Haben Sie noch Fragen?

Herr Mag. Leonhard Pertl steht Ihnen gerne unter der Telnr 0590900-4109 oder per E-Mail zur Verfügung.

Zurück zur Hauptseite Elektronische Meldeschiene