Personen geben sich stehend die Hand während weitere Personen im Hintergrund sitzen und freudig zusehen
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Beraterpool

Geförderte Unternehmensberatung der Wirtschaftskammer Wien

Lesedauer: 3 Minuten

16.10.2024

Gefördert werden ausschließlich Beratungen mit in den Beraterpool der Geförderten Unternehmensberatung der Wirtschaftskammer Wien (UB der WK Wien) aufgenommenen BeraterInnen.

Für die Aufnahme / Listung sind folgende Voraussetzungen nachzuweisen:

  • Einschlägige aufrechte Befugnis zur Durchführung von Beratungstätigkeiten (Unternehmensberatung, Informationstechnologie, Ingenieurbüro) sowie Forschungseinrichtungen.
  • Mindestens dreijährige Beratungspraxis in überwiegend selbständiger Tätigkeit für den Bereich, der im Rahmen der geförderten Beratung beraten werden soll. 
  • Selbstverpflichtung, nur Fragestellungen und Themen zu behandeln, die der Berechtigung und dem Wissen und Können entsprechen. Nicht erlaubt sind alle Tätigkeiten, die aufgrund gesetzlicher Regelungen anderen Berufsgruppen vorbehalten sind, bzw. bei denen sich Interessenskonflikte ergeben könnten.
  • Beachtung des Qualitätsstandards ISO 20700  für Unternehmensberatungsdienstleistungen. Der Nachweis erfolgt durch Besuch unseres kostenlosen Workshops „State of the art von Unternehmensberatungsdienstleistungen – Die ISO 20700“ innerhalb von 12 Monate nach Listung im Beraterpool. Der Besuch des Workshops (Vortrags) innerhalb eines Jahres ist Voraussetzung für den Aufrechterhalt der Listung im Beraterpool. Die nächsten Termine mit Anmeldung finden Sie am Ende dieser Seite!
  • Bereitschaft, Kurzberatungen zu vorgegebenen Sonderkonditionen durchzuführen.
  • Bestehen einer Haftpflichtversicherung für die angebotenen Beratungsleistungen.
  • Gültige UID (Honorarnoten nur mit Umsatzsteuer). 
  • BeraterInnen, die im Bereich Coaching tätig werden wollen, haben eine umfassende professionelle Coaching-Ausbildung bei einem anerkannten Ausbildungsinstitut und eine mehrjährige Berufserfahrung als Coach nachzuweisen.  Die Gewerbeberechtigung “Lebens- und Sozialberatung“  sowie die Berufsausbildungen Arzt, Psychologe, Psychotherapeut werden in Verbindung mit der Gewerbeberechtigung „Unternehmensberatung einschließlich Unternehmensorganisation“ als Nachweis anerkannt. Coaching-Tätigkeiten, die im Rahmen geförderter Unternehmensberatung erfolgen, dürfen den Berechtigungsumfang des Gewerbes Unternehmensberater einschließlich Unternehmensorganisation gem. § 94 Ziff. 74 GewO 1994 nicht überschreiten.

Aufnahmeprozess

  • Grundsätzliche Voraussetzung für die Aufnahme in den Beraterpool der WK Wien ist das Vorliegen einer konkreten Anmeldung eines Kunden zu einer Beratung mit dem/der (neuen) Berater:in.
  • Die Bewerbung für die Aufnahme selbst erfolgt durch Übermittlung des ausgefüllten Beraterdatenblattes und eines Lebenslaufes. 
  • Die Geförderte Unternehmensberatung der (GUB) WK Wien führt in regelmäßigen Abständen (ca. alle 2 Monate) Aufnahme-Hearings mit den Beratern:innen durch, die sich beworben haben und die Aufnahmekriterien* erfüllen. In diesen Hearings werden die Fördergrundsätze und das Prozedere der „Geförderten Unternehmensberatung“ besprochen.
  • Den Bewerbern:innen wird danach eine Beratervereinbarung per Mail zugesendet. Diese ist anschließend firmenmäßig gezeichnet als Scan (PDF-Format) an unternehmensberatung@wkw.at zu retournieren.
  • Nach Einlangen der unterfertigten Beratervereinbarung erhält der/die Berater:in eine Bestätigung über die vorläufige Aufnahme in den Beraterpool der WK-Wien. Diese berechtigt zur Durchführung von mindestens 50 Beratungsstunden mit zumindest 3 verschiedenen Beratungskunden.
  • Nach Durchführung dieser Beratungen erfolgt eine interne Evaluierung der Ergebnisse durch die Geförderte Unternehmensberatung der WK Wien. Bei positivem Ergebnis wird der/die Berater:in zu einem persönlichen Gespräch in die GUB der WK Wien eingeladen. In diesem Gespräch wird die zukünftige Rolle des/der Beraters:in im Pool besprochen und über die Aufnahme in den „Allgemeinen Beraterpool“ entschieden.
  • Eine Aufnahme in den allgemeinen Beraterpool gilt grundsätzlich unbefristet. Sie erlischt jedoch, wenn innerhalb von 2 Jahren keine geförderte Beratung durchgeführt wird oder der/die Berater:in eine Streichung wünscht. Bei neuerlichem Interesse an einer Zusammenarbeit mit der GUB ist eine Neuaufnahme erforderlich.
  • Zusätzlich gilt für Berater:innen des OekoBusiness Wien – OeBW:
    • Für eine Listung als Umweltberater:in im Rahmen des OeBW ist eine vorherige Listung im Beraterpool der WK Wien Voraussetzung.
    • Nach erfolgreicher Listung nehmen Sie via E-Mail an office@oekobusiness.wien.at mit OeBW Kontakt auf und bekunden Ihr Interesse für eine Aufnahme.
    • OeBW benötigt von Ihnen folgende Unterlagen:
      • CV mit relevanten Ausbildungen und Kompetenzen, 
      • 3 passende Referenzprojekte und
      • ein Anmeldeformular für die aktuelle Programmperiode (erhalten Sie von OeBW)
    • Mit der Anmeldung des ersten Beratungskunden erhalten Sie von der GUB eine Beratervereinbarung, Ihr Beratungskunde erhält die Förderzusage mit Ihnen als Wunschberater. 

*Bei Fragen betreffend die Erfüllung der Aufnahmekriterien steht die Geförderte Unternehmensberatung der Wirtschaftskammer Wien für eine kurze Vorabbeurteilung zur Verfügung (per Mail an unternehmensberatung@wkw.at oder telefonisch +43 1 514 50-1160).

Die nächsten Termine für das Berater:innen Hearing:

  • Dienstag, 24.09.2024 - Beginn 9:00 Uhr AUSGEBUCHT
  • Dienstag, 26.11.2024 - Beginn 9:00 Uhr AUSGEBUCHT

Neue Termine für 2025 folgen demnächst.

Termine, Details und Anmeldung „State of the art von Unternehmensberatungsdienstleistungen – Die "ISO 20700"

  • Dienstag, 24.09.2024 - Beginn 11:00 Uhr AUSGEBUCHT
  • Dienstag, 26.11.2024 - Beginn 11:00 Uhr Anmeldung

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